lexoffice Bildungsangebot

Unterstützung in der kaufmännischen Ausbildung
für öffentliche & private Schulen

lexoffice Accounts für Bildungszwecke: so geht’s

Sie möchten lexoffice für die kaufmännische Ausbildung nutzen? Gerne unterstützen wir öffentliche & private Bildungseinrichtungen in der kaufmännischen Ausbildung mit kostenlosen lexoffice Accounts. Hier erfahren Sie alles zum lexoffice Bildungsangebot.

Für wen ist das lexoffice Bildungsangebot gedacht?

Als lexoffice möchten wir öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen eine Möglichkeit geben, kostenlose Accounts für Schulungszwecke zu erstellen. Die Beantragung soll über eine Lehrkraft / Dozent:in der Bildungseinrichtung erfolgen.

Jede(r) einzelne Schüler:in / Dozent:in einer Bildungseinrichtung, kann sich einen eigenen Account erstellen. Vertrag: lexoffice XL  – 12 Monate kostenlos (Die Laufzeit der Accounts endet nach 12 Monaten automatisch). Beim Erstellen der Accounts wird nur eine E-Mail-Adresse + Passwort benötigt – keine Zahlungsdaten.

Die Accounts verfallen in einen Read-Only-Modus.

Der/Die Dozent:in/Lehrkraft kann dem lexoffice Support eine Liste mit E-Mail-Adressen der Accounts zur Verfügung stellen und um eine Verlängerung der Accounts um weitere 12 Monate bitten.

Ja, die Accounts können auch für echte Unternehmen genutzt werden z.B. für eine tatsächliche Unternehmensgründung oder den Beginn einer Selbstständigen Tätigkeit.

Nach Ablauf der 12 Monate können die Accounts von den Schüler:innen selbst in kostenpflichtige Accounts durch Kauf umgewandelt werden.

Nein, es gibt hier keinen Unterschied. D.h. aber auch, dass Meldungen z.B. an das Finanzamt jederzeit möglich sind. Hier sollten die Benutzer vorher sensibilisiert werden.

Nutzungsvereinbarung

Mit der Registrierung im Rahmen des Bildungsangebots bei lexoffice, eine Marke der Haufe-Lexware GmbH & Co KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg, stimmen Sie diesen Nutzungsbedingungen zu.

Haufe-Lexware entwickelt und vertreibt kaufmännische Software. Der Partner führt Schulungen im kaufmännischen Bereich durch.

§1 Vertragsgegenstand

Die Vertragspartner vereinbaren, dass Haufe-Lexware dem Partner die Buchhaltungssoftware lexoffice zu Sonderkonditionen zur Verfügung stellt. Dem Partner ist es gestattet, die überlassene Software ausschließlich im Rahmen der Schulung zu nutzen. Dem Partner wird das Recht eingeräumt, diese Software ausschließlich den Schulungsteilnehmern kostenfrei zu Übungszwecken zur Verfügung zu stellen.

§2 Lizenzrechte

Mit Übergabe der Schulungssoftware erhält der Partner einen Link über welchen sich alle Dozenten / Lehrkräfte / Schüler einen eigenen lexoffice Account einrichten können. Dafür benötigen Sie nur eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Die Laufzeit der Accounts endet automatisch – eine Kündigung ist nicht notwendig. Eine Verlängerung über den Support von lexoffice ist unter Nennung der einzelnen E-Mail-Adresse möglich. Alle weiteren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten weiterhin Gültigkeit.

§3 Pflichten des Partners

Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass

  • die zu Schulungszwecken überlassene Software nicht gewerbsmäßig genutzt und veräußert werden darf
  • die Schulungsteilnehmer darauf hingewiesen werden, dass die Accounts nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder veräußert werden dürfen. Einer Weiterverwendung nach z.B. einer tatsächlichen Unternehmensgründung oder dem Beginn einer Selbstständigen Tätigkeit steht nichts im Wege. Haufe-Lexware behält sich vor, Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten straf- wie zivilrechtlich zu verfolgen.

§4 Softwarerechte

Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Haufe-Lexware im Rahmen von Werbemaßnahmen für das Produkt den Namen des Partners als Referenz verwenden darf.

Jetzt das lexoffice Bildungsangebot anfragen

  • E-Mail schreiben an info@lexoffice.de mit Betreff: „lexoffice Bildungsangebot“
  • Sie erhalten alle Informationen und die Anleitung zur Erstellung der Accounts per E-Mail
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