Das must Du wissen: Checklist Gewerbeanmeldung

Checklist Gewerbeanmeldung

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Mit unserer Checklist Gewerbeanmeldung helfen wir Dir, keinen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit zu vergessen. Die Frage, ob Du freiberuflich oder gewerblich arbeitest, hast Du zu diesem Zeitpunkt bereits zufriedenstellend beantwortet. Du weißt: Ein Gewerbeschein muss her.

Eine Info vorab: Anfallende Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind regional verschieden und bewegen sich zwischen 16 und 65 Euro, die meist in bar bei der Anmeldung vor Ort beglichen werden müssen.

Checklist Gewerbeanmeldung: So geht’s

Ob Du nebenberuflich selbstständig sein möchtest oder ob Du Dich im Hauptberuf selbstständig machst, ist für die Anmeldung des Gewerbes unerheblich. Jeder, der selbstständig tätig ist und nicht unter die Freiberufler zählt, muss sein Gewerbe anmelden.

Freiberufler sind Architekten, Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte, Journalisten, Grafiker, Designer und andere Künstler, Schriftsteller, Land- und Forstwirte. Wer kein Freiberufler ist, benötigt zur Ausübung der eigenen Tätigkeit einen Gewerbeschein und zahlt Gewerbesteuer, sobald ein Ertrag von 24.500 Euro erreicht oder überschritten ist.

1. Ist Dein Gewerbe genehmigungspflichtig?

Einzelne Gewerbe setzen zusätzlich zu einer regulären Anmeldung beim Gewerbeamt noch eine Erlaubnis voraus.

Im Handwerk beispielsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle, wie sie für Meister erforderlich ist bei der örtlichen Handwerkskammer. Oder in Einzelfällen eine Ausnahmebewilligung.

Wer sich mit einem Restaurant, einer Gaststätte oder einem Hotel selbstständig macht, muss einen Nachweis darüber erbringen, an beispielsweise einer IHK-Fortbildung zu lebensmittel- und hygienerechtlichen Bestimmungen teilgenommen zu haben. Ausgenommen sind Zimmervermietungen, die weniger als neun Gäste gleichzeitig unterbringen.

Im Einzelhandel ist ebenfalls ein Kurs erforderlich, ein Sachkundenachweis für Bereiche wie frei verkäufliche Arzneimittel oder Fleisch- und Milchwaren, wenn zutreffend. Den Qualifizierungsnachweis bietet ebenfalls zum Beispiel die IHK an.

Auch in der Gebäudeüberwachung darf nur tätig werden, wer an einem IHK-Kurs teilnimmt und eine Erlaubnis des Gewerbeamtes eingeholt hat.

Personenbeförderung mit Bus, Mietwagen oder Taxi setzt eine IHK-Prüfung voraus, mit der die fachliche Eignung bestätigt wird. Außerdem ist ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung, ebenso wie eine Konzession. Diese wird entweder ebenfalls durch das Gewerbeamt oder durch das Regierungspräsidium erteilt.

Wer keine so genannte „ortsfeste“ Betriebsstätte hat, sondern im Reisegewerbe mobil unterwegs ist, benötigt ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Reisegewerbekarte, die sich mit letzterem beantragen lässt.

2. Benötigst Du einen Handelsregistereintrag?

Bei einigen Firmengründungen prüft das Gewerbeamt auch die Zuverlässigkeit des Existenzgründers in persönlichen und wirtschaftlichen Dingen.

Ins Handelsregister eingetragen wiederum müssen ein Einzelunternehmer oder eine BGB-Gesellschaft sich nur dann, wenn sie „nach Art und Umfang einem kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb entsprechen“. Im Zweifelsfall erteilt die IHK Auskunft darüber, wie Du Dich einsortieren solltest.

3. Wie und wo nimmst Du die Gewerbeanmeldung vor?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt stets bei dem in Deiner Stadt zuständigen Gewerbeamt. Dieses befindet meist häufig in der ortsansässigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. ist Teil des Bürgerbüros. Wichtig ist: Es muss das Gewerbeamt dort sein, wo Deine Firma sein wird. Nicht dort, wo Du privat wohnst.

Ausnahme ist der Start in die Existenzgründung vom Home Office aus.

Um die Anmeldung vorzunehmen, musst Du ein Formular namens Gewerbeanmeldung ausfüllen. Wir empfehlen, sich die Gewerbeanmeldung bereits vorher aus dem Internet herunter zu laden und zu prüfen, welche Angaben Du erst noch ermitteln musst bzw. welche Anlagen Du benötigst.

Bleiben Fragen zur Gewerbeanmeldung offen, kannst Du diese natürlich auch per Ort mit dem zuständigen Beamten klären. Bereits wissen solltest Du allerdings die Rechtsform Deines zukünftigen Unternehmens, die Du vermutlich mit Hilfe des Steuerberaters Deiner Wahl ermittelt hast.

Eine Unternehmergesellschaft (UG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kannst Du nur dann für ein Gewerbe anmelden, wenn bereits der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist.

Gründest Du eine Personengesellschaft mit einem oder mehreren Partnern, musst Du die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter angeben. Bei Kapitalgesellschaften wie AG, KGaA, GmbH und UG, möchte das Gewerbeamt die Zahl der juristischen Vertreter wissen.

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Namen aller Gesellschafter auf dem Formular erforderlich. Jeder von Euch ist dann auch noch verpflichtet, seine oder ihre eigene Gewerbeanmeldung ausfüllen.

Außerdem möchte das Gewerbeamt von Dir erfahren, wie Deine selbstständige Tätigkeit aussehen wird, was Du herstellen oder vertreiben oder anbieten wirst. Hauptberuf oder Nebenberuf? Je genauer Du die Details beschreibst, desto eher vermeidest Du Änderungen, weil Infos fehlten. Diesen weiteren Behördengang kannst Du Dir sparen. Andererseits solltest Du Dein Tätigkeitsgebiet auch nicht so eng beschreiben, dass Du keinen Spielraum hast – sonst ist wieder ein Gang fällig. Ein Fachgebiet reicht, bestimmte exakt beschriebene Aufgaben wären zu detailliert.

4. Was noch? Nur noch ein Identifkationsnachweis und Du bekommst Deinen Gewerbeschein

Wie viele Mitarbeiter Du beschäftigst, musst Du auch bei der Anmeldung angeben.

Dann legst Du noch einen Ausweis oder Reisepass zur Identifikation vor, ohne läuft nichts. Ausländische Existenzgründer müssen ihre Aufenthaltsgenehmigung mitbringen.

Das Gewerbeamt gibt die Daten aus Deiner Gewerbeanmeldung dann im Anschluss an verschiedene Behörden weiter, wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, das Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt.

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  1. […] meldest Du einfach ab spätestens dem ersten Tag der Ausführung beim Gewerbeamt an. Unsere Checklist Gewerbeanmeldung unterstützt Dich dabei, gleich beim ersten Anlauf an alles zu […]