Gewerbe anmelden, Gewerbeanmeldung

Gewerbe anmelden
so geht’s!

Anleitung für Ihre Gewerbeanmeldung: Alles, was Sie wissen müssen

Breadcrumb-Navigation

Inhaltsverzeichnis

    Nach Artikel 2 der Gewerbeordnung hat jeder das Grundrecht, ein Gewerbe zu gründen. Das bedeutet, dass Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen können, müssen es jedoch zuerst bei den Behörden anmelden. Für Freiberufler ist lediglich eine formlose Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen, einschließlich vorbereitender Arbeiten, deren Ausgaben steuerlich dem Gewerbe zugeordnet werden sollen. Betriebsverlegungen, Betriebsaufgaben, Änderungen des Geschäftsbereichs oder die Aufnahme neuer Bereiche müssen ebenfalls der zuständigen Stelle gemeldet werden, in der Regel dem Gewerbeamt oder Ordnungsamt.

    Wo und wie Sie ein Gewerbe anmelden können und welche Überlegungen vorab, Bescheinigungen und Nachweise dafür benötigt werden, das erfahren Sie in dieser ausführlichen Anleitung.

    Wer ein Gewerbe anmelden muss – und wer nicht

    „Gewerbeanmeldung“ ist auch der Name des Vordrucks , mit dem Sie die Angaben zur Person, zum Betrieb und zur Tätigkeit sowie der Aufnahmezeitpunkt machen. Viele Kommunen stellen diesen Vordruck online zum Download bereit.

    Ausgefüllt und unterzeichnet, bei Bedarf mit den notwendigen Unterlagen versehen, kann es je nach Vorgabe online übersandt oder auf der zuständigen Behörde abgegeben werden. Bestehen Unklarheiten darüber, welche Beschreibung für das ausgeübte Gewerbe zutreffend ist, empfiehlt sich die persönliche Rücksprache beim Gewerbeamt.

    Nicht alle Existenzgründungen setzen einen Gewerbeschein voraus, wenn Sie beispielsweise freiberuflich tätig sein werden, gelten andere Regelungen: Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Dafür müssen Sie also keinen Gewerbeschein anmelden. Rechtlich betrachtet ist der Gewerbeschein nur dann erforderlich, wenn Ihre zukünftigen Einnahmen vom Finanzamt als “Einkünfte aus Gewerbebetrieb” klassifiziert werden.

    Der größte Unterschied zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden ist die Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer. Freiberufler:innen sind davon befreit und müssen auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Da die gezahlte Gewerbesteuer fast vollständig auf die private Einkommensteuererklärung angerechnet werden kann, sorgt die Gewerbesteuerpflicht letztlich primär dafür, dass Gewerbetreibende Gewerbesteuer an die zuständigen Gemeinden zahlen müssen und im Gegenzug den (beinahe) gleichen Betrag weniger Einkommensteuer zahlen. Daher besteht bei jeder Gründung der erste Schritt darin, zunächst einmal prüfen, ob Ihre geplante Tätigkeit den freien Berufen zuzuordnen ist.

    Wenn Sie mit einem Hobby ein wenig Geld verdienen, sind Sie nicht automatisch in der Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Als gewerblich werden Sie erst dann angesehen, wenn Sie tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht haben und diese Tätigkeit auf Dauer ausüben. Doch Vorsicht bei einer enthusiastischen eBay-Karriere oder dem Verkauf selbst erstellter Dinge: Das Finanzamt definiert die Gewinnerzielungsabsicht strenger, als Sie es vielleicht selbst tun würden.

    Tendenziell sollten Sie Ihr Gewerbe lieber zu früh als zu spät anmelden, um Bußgelder zu vermeiden. Mehrere Zeitpunkte können dafür infrage kommen, denn Unternehmen gründen sich nicht nebenbei spontan. Daher ist es häufig schwierig, einen ersten Tag der Geschäftstätigkeit festzustellen.

    Die Gewerbeordnung sieht hier eine eindeutige Regelung vor: Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Zum Beispiel, weil ein Businessplan erstellt wurde oder ein erster Auftrag angenommen oder erster Vertrag geschlossen wurde.

    Sobald Sie als Selbstständige:r in Erscheinung treten, Verträge abschließen oder Investitionen tätigen, sind Sie bereits gewerblich tätig. Die Gewerbeanmeldung sollte vorher stattfinden. Der Beginn Ihrer Selbstständigkeit ist nicht der Tag der Gewerbeanmeldung, sondern der Tag, an dem Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Entweder wenn die Geschäftsidee entsteht, die ersten Ausgaben getätigt werden, bestimmte Umsatzgrenzen erreicht werden oder die erste Steuererklärung anfällt: je früher, desto besser. Denn dann können Sie Ihre Geschäftsausgaben steuerlich geltend machen.

    Exakt dieses Startdatum sollten Sie auch im Formular zur Gewerbeanmeldung angeben: Eine verspätete Anmeldung kann zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen.

    Auch vor der Gewerbeanmeldung selbst können Sie aber bereits alle Ausgaben absetzen, die durch die Unternehmensgründung und Ihrer zukünftigen Selbstständigkeit stehen. Insbesondere die Kosten für eine Beratung, ob ein Gewerbeschein erforderlich ist. Bedingung dabei: Die entstandenen Betriebsausgaben dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

    Aufnahme eines Nebengewerbes

    Wer die Selbstständigkeit in kleinen Schritten angehen und lieber noch – oder überhaupt – einen Teil seiner Arbeitszeit und -kraft in ein abhängiges Arbeitsverhältnis investieren möchte, entscheidet sich für die Anmeldung als Nebengewerbe. Hier sind ein paar grundlegende Voraussetzungen zu beachten:

    • Der wöchentliche Zeiteinsatz für das eigene Gewerbe darf 18 – 20 Stunden nicht überschreiten.
    • Wirtschaftlich – also von den Einkünften her – darf das Nebengewerbe den Hauptberuf nicht übersteigen.

    Studenten müssen hier besonders darauf achten, denn für sie gilt, dass im Fall einer Überschreitung der Arbeitslimits die studentische Versicherung nicht mehr einspringt. Familienversicherte Studenten unterliegen zudem einer Beschränkung der Einkünfte. Arbeitssuchende haben ebenfalls die jeweils geltenden Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch zu befolgen. Wer sich mehr als 15 Wochenstunden seinem eigenen Betrieb widmet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Generell haben alle Arbeitnehmer zudem die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bzw. Tarifverträgen zu erfüllen. Hierunter fällt zum Beispiel die Notwendigkeit, dem Arbeitgeber die Aufnahme dieser Tätigkeit zu melden bzw. sie genehmigen zu lassen. Alle Vor- und Nachteile einer Anmeldung eines Nebengewerbes heißt es gründlich abzuwägen.

    Achtung: Vielfach wird das Nebengewerbe im Volksmund mit Kleingewerbe bezeichnet und in der Folge mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG verwechselt. Beides hat – was die Anmeldung angeht – erst mal nichts miteinander zu tun! Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Angelegenheit, die die Höhe der Umsätze als Grundlage hat und aussagt, ob Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden muss oder nicht.

    Oft gibt es auch Missverständnisse, was die Gewerbesteuer angeht. Diese Verpflichtung entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung zum Gewerbe, sondern erst dann, wenn der Gewerbeertrag den gesetzlich festgelegten Freibetrag überschreitet.

    Selbstständigkeit im Hauptgewerbe

    Wer seinen Schritt in die Selbstständigkeit gut vorbereitet hat, an Startkapital und die Ausgaben in der Gründungsphase nicht nur gedacht, sondern sie auch finanziert hat, für den kommt die Anmeldung als Hauptgewerbe in Frage.

    Im Formular der Gewerbeanmeldung müssen Sie unter anderem darüber Angaben machen, ob Sie Ihr Gewerbe als Nebenerwerb oder Vollerwerb gründen möchten. Als Faustformel sollten Sie sich dazu merken, dass alles unter 18 Arbeitsstunden in der Woche als Nebentätigkeit gilt: Außerdem darf dann diese Nebentätigkeit nicht umfangreicher werden als Ihr Haupterwerb.

    Diese Einteilung ist besonders für die gesetzlichen Sozialversicherungsträger relevant, da Sie für eine nebenberufliche Selbständigkeit keine Pflichtbeiträge zahlen müssen. Die Beiträge entrichten Sie bei einem nebenberuflichen Gewerbe nämlich im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit.

    Mythos Kleingewerbe:

    Wir haben schon über den Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmertum geschrieben. Noch ein häufiges Missverständnis: Gründer nehmen häufig an, dass ein Kleingewerbe auch „kleinere“ Regelungen hat, wie Steuerbefreiungen oder keine Anmeldepflicht. Das ist falsch. Dieser Ausdruck meint im Grunde nur „kleinere“ Firmen mit weniger als 5 Mitarbeitern und weniger als einer Viertelmillion Umsatz.

    Auch ein Kleingewerbe mit einem niedrigen Umsatz ist ein ganz normales Gewerbe und unterliegt den gleichen Regelungen. Das gilt übrigens auch für nebenberuflich betriebene Gewerbe.

    Jedes Unternehmen in Deutschland muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung und kümmert sich in Deutschland um alle Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Die meisten Branchen haben eigene Berufsgenossenschaften.

    Sie sollten also herausfinden, welche für Sie zuständig ist und sich, nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, innerhalb von 7 Tagen bei dieser anmelden. Die Webseite der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung versorgt Sie mit allen nötigen Informationen hierfür.

    Rechtliches rund um die Gewerbeanmeldung

    Wenn Sie ein  Gewerbe anmelden wollen, weil nur eine gewerbliche Tätigkeit für die Ausführung Ihrer Geschäftsidee in Frage kommt, dann ist die erste Frage die nach der Rechtsform für Sie als Gewerbetreibenden oder Gewerbetreibende.

    Als Einzelunternehmer:in sollten Sie wissen, dass bei der Gewerbeanmeldung unterschieden wird zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Rechtsformen bei einer Unternehmensgründung.

    Personengesellschaften – gemeinsam mit anderen gründen

    Personengesellschaften sind in der Regel die Rechtsform für Gründungsteams, in denen sich alle Gründer (= Gesellschafter) aktiv einbringen möchten und planen, gemeinsam ein Unternehmen aufzubauen. Die bekanntesten Rechtsformen sind die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Die Gewerbeanmeldung ähnelt der für Einzelunternehmer. Ergänzt wird aber grundsätzlich noch ein Gesellschaftervertrag, durch den Pflichten, Aufgaben, Risiken und Gewinnverteilung geregelt werden.

    Wie aufwendig das im Detail wird, kommt auf die gewählte Rechtsform an: GbR hat wenig, KG zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.

    KG oder Kapitalgesellschaften

    Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Struktur deutlich von Einzelunternehmen. Sie gründen sozusagen eine eigene juristische Person. Diese kann selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen. Sie könnten sogar selbst mit Ihrer Kapitalgesellschaft als „Person“ Rechtsgeschäfte abschließen: So etwas wäre mit einem Einzelunternehmen undenkbar.

    Die am häufigsten verwendeten Kapitalgesellschaften in Deutschland sind die UG (Unternehmergesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Voraussetzung ist jeweils ein notariell beurkundeter Gründungsvertrag mit Geschäftskonto und eine Eintragung ins Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht. Wir führen diese Option der Vollständigkeit halber hier mit auf, die meisten Einzelunternehmer:innen wird sie nicht betreffen.

    In einigen Branchen und Bereichen benötigen Sie bestimmte Konzessionen und Genehmigungen, um ein Gewerbe zu eröffnen. Bereits vor der Gewerbeanmeldung sollten Sie sich also um alle notwendigen Zulassungen kümmern.

    Gastronomen beispielsweise benötigen neben einer Betriebserlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes auch eine Gaststättenkonzession, um Alkohol ausschenken zu dürfen (früher: Schankerlaubnis) und eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt.

    Handwerker benötigen eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe von der Handwerkskammer und so weiter: Viele Berufe haben eigene zusätzliche Regelungen, die im Vorfeld von Ihnen abgeklärt werden müssen, bevor Sie ein Gewerbe anmelden.

    Es kann bei diesen detaillierten Regelungen dann sogar noch regionale Unterschiede geben. Eine Gründerberatung oder das Gewerbeamt oder die IHK helfen Ihnen dabei, sämtliche Vorbereitungen im Vorfeld abzuschließen und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.

    Sie können auch mehrere Gewerbe parallel anmelden, solange Sie diese beim Gewerbeamt anmelden. Auch hier gilt: Am besten schon, bevor Sie gewerblich tätig werden. Wichtig ist, dass Sie jeweils separat und detailliert Buch führen.
    Als Kleinunternehmer:in sollten Sie außerdem wissen, dass alle Gewerbe zusammen nicht über die Grenze der Kleinunternehmerregelung kommen dürfen, weil Sie sonst Ihren Kleinunternehmer:innenstatus verlieren. Da es schnell kompliziert werden kann, wenn dann noch der Gewerbesteuerfreibetrag ins Spiel kommt, sollten Sie sich bei multiplen Gewerbescheinen im Vorfeld von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten lassen.

    Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine rückwirkende Gewerbeanmeldung erlaubt. Es drohen sogar Geldstrafen, wenn mehr als zwei oder drei Monate verstrichen sind. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass Gründer:innen eine Geschäftsidee zunächst formlos ausprobieren wollen und gelegentlich drückt das Gewerbeamt kulant ein halbes Auge zu. Rechtlich gesehen ist das rückwirkende Anmelden eines Gewerbes aber keine gute Idee.

    Gewerbe anmelden, abmelden, ummelden

    Grundsätzlich sollten Sie jede Änderung, die Ihr Gewerbe betrifft, zeitnah dem Gewerbeamt mitteilen. Das gilt für Beendigung der Selbstständigkeit, Umzug (Verlegung des Firmensitzes) oder eine Änderung des Betätigungsfeldes.

    Die Ummeldung läuft fast genauso wie die Anmeldung Ihres Gewerbes. Für den Verwaltungsaufwand müssen Sie mit einer Gebühr von 20 bis 40 EUR rechnen. Viele Gewerbeämter verzichten allerdings vollkommen auf Gebühren und die Abmeldung ist kostenlos.

    Wie auch bei der Anmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie das Finanzamt nicht separat informieren, da alle Informationen vom Gewerbeamt an das Finanzamt weitergegeben werden.

    Hinweis: Sie sollten aber beachten, dass in vielen Fällen Konzessionen verfallen, sobald Sie Ihr Gewerbe abmelden. Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit also nur pausieren möchten, sollten Sie mit einer Ruhemeldung dem Gewerbeamt mitteilen, dass Sie eine vorübergehende Pause einlegen. Eine Abmeldung könnte deutlich mehr Aufwand verursachen, wenn Sie wenige Monate später alle Genehmigungen neu beantragen müssen.

    Voraussetzungen Gewerbeanmeldung

    Ein Firmenname, eine Marke und der Name auf dem Gewerbeschein sind drei verschiedene Dinge. Es sei denn, Sie verwenden Ihren Namen für alles. Nur weglassen können Sie Ihre persönlichen Angaben nicht.

    Der Name des Gewerbes ist Ihr eigener. Auf Ihren Rechnungen hat immer Ihr Vorname und Nachname zu stehen und kein ausgedachter Firmenname stattdessen. Sie können natürlich eine Marke entwickeln und diese aufbauen, aber das Gewerbe an sich läuft auf Sie persönlich.

    In vielen Gemeinden ist es bereits möglich, ein Gewerbe online anzumelden. Wie teuer diese Gewerbeanmeldung dann ist, das ist abhängig vom Wohnort. Die Kosten werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und liegen irgendwo zwischen 10 und 60 Euro.

    Das betrifft dann allerdings nur die reine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde oder der IHK/HWK. Da in vielen Branchen vor der Gewerbeanmeldung diverse Nachweise und Bescheinigungen eingeholt werden müssen und eine steuerliche Beratung sehr sinnvoll ist,  können die Kosten der gesamten Unternehmensgründung höher ausfallen.

    Je nach Bundesland wird die Gewerbeanmeldung von der Gemeinde oder der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer übernommen. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz sind beispielsweise die Kammern zuständig, während in den meisten anderen Bundesländern die Gemeinden, in denen das Unternehmen gegründet werden soll, zuständig sind. Holen Sie sich vorher unbedingt das Gewerbeanmeldungsformular, um offene Punkte vorab zu klären. Außerdem wissen Sie dann, welche weiteren Unterlagen Sie mitbringen müssen.

    Ein Gewerbe anmelden müssen Sie persönlich. Das bedeutet, dass Sie als Einzelunternehmen selbst zum Amt gehen müssen. Gründen Sie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, müssen die jeweiligen Gesellschafter oder Geschäftsführer die Gewerbeanmeldung durchführen.

    Wenn alles ausgefüllt und alle nötigen Anlagen vorhanden sind, können Sie Ihren Gewerbeschein normalerweise sofort mitnehmen.

    Für die Anmeldung benötigen Sie die Unterlagen und Angaben zur Rechtsform, Ihren Personalausweis, alle branchenspezifischen Genehmigungen und das Gewerbeanmeldungsformular.

    Formular „Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO oder § 5c GewO“

    Das Formular, mit dem Sie Ihr Gewerbe anmelden, besteht aus einer recht übersichtlichen Seite. Sie tragen dort die Angaben zum Betriebsinhaber (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit usw.) und zum Betrieb (Adresse, Rechtsform, Kontaktdaten, Geschäftszweck usw.).

    Den „Geschäftszweck“ sollten Sie möglichst weit gefasst formulieren, um sich alle Optionen offen zu halten. Statt „Webdesign mit WordPress“ lieber „Internet- und Medien-Agentur“, beispielsweise. Da Sie jede Änderung an diesem Gewerbe dem Gewerbeamt mitteilen müssen, kann es extrem nervig werden, wenn Sie in diesem Feld zu konkret geworden sind, denn heute sind alle interessanten Geschäftsfelder in ständiger Bewegung.

    Checklist zur Gewerbeanmeldung

    Checklist Gewerbeanmeldung: So geht’s

    Ob Sie nebenberuflich selbstständig sein möchten oder ob Sie sich im Hauptberuf selbstständig machen, ist für die Anmeldung des Gewerbes unerheblich. Jede:r, der/die selbstständig tätig ist und nicht unter die Freiberufler fällt, muss ihr oder sein Gewerbe anmelden.

    Freiberufler sind Architekten, Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte, Journalisten, Grafiker, Designer und andere Künstler, Schriftsteller, Land- und Forstwirte. Wer kein Freiberufler ist, benötigt zur Ausübung der eigenen Tätigkeit einen Gewerbeschein und zahlt Gewerbesteuer, sobald ein Ertrag von 24.500 Euro erreicht oder überschritten ist.

    Einzelne Gewerbe setzen zusätzlich zu einer regulären Anmeldung beim Gewerbeamt noch eine Erlaubnis voraus.

    Im Handwerk beispielsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle, wie sie für Meister erforderlich ist bei der örtlichen Handwerkskammer. Oder in Einzelfällen eine Ausnahmebewilligung.

    Wer sich mit einem Restaurant, einer Gaststätte oder einem Hotel selbstständig macht, muss einen Nachweis darüber erbringen, an beispielsweise einer IHK-Fortbildung zu lebensmittel- und hygienerechtlichen Bestimmungen teilgenommen zu haben. Ausgenommen sind Zimmervermietungen, die weniger als neun Gäste gleichzeitig unterbringen.

    Im Einzelhandel ist ebenfalls ein Kurs erforderlich, ein Sachkundenachweis für Bereiche wie frei verkäufliche Arzneimittel oder Fleisch- und Milchwaren, wenn zutreffend. Den Qualifizierungsnachweis bietet ebenfalls zum Beispiel die IHK an.

    Auch in der Gebäudeüberwachung darf nur tätig werden, wer an einem IHK-Kurs teilnimmt und eine Erlaubnis des Gewerbeamtes eingeholt hat.

    Personenbeförderung mit Bus, Mietwagen oder Taxi setzt eine IHK-Prüfung voraus, mit der die fachliche Eignung bestätigt wird. Außerdem ist ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung, ebenso wie eine Konzession. Diese wird entweder ebenfalls durch das Gewerbeamt oder durch das Regierungspräsidium erteilt.

    Wer keine so genannte „ortsfeste“ Betriebsstätte hat, sondern im Reisegewerbe mobil unterwegs ist, benötigt ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Reisegewerbekarte, die sich mit letzterem beantragen lässt.

    Bei einigen Firmengründungen prüft das Gewerbeamt auch die Zuverlässigkeit des Existenzgründers in persönlichen und wirtschaftlichen Dingen.

    Ins Handelsregister eingetragen wiederum müssen ein Einzelunternehmer oder eine BGB-Gesellschaft sich nur dann, wenn sie „nach Art und Umfang einem kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb entsprechen“. Im Zweifelsfall erteilt die IHK Auskunft darüber, wie Sie sich einsortieren sollten.

    Die Gewerbeanmeldung erfolgt stets bei dem in Ihrer Stadt zuständigen Gewerbeamt. Dieses befindet sich häufig in der ortsansässigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. ist Teil des Bürgerbüros. Wichtig ist: Es muss das Gewerbeamt dort sein, wo Ihre Firma sein wird. Nicht dort, wo Sie privat wohnen.

    Ausnahme ist der Start in die Existenzgründung vom Home Office aus.

    Um die Anmeldung vorzunehmen, müssen Sie ein Formular namens Gewerbeanmeldung ausfüllen. Wir empfehlen, sich die Gewerbeanmeldung bereits vorher aus dem Internet herunterzuladen und zu prüfen, welche Angaben Sie erst noch ermitteln müssen, genauer gesagt, welche Anlagen Du benötigst.

    Bleiben Fragen zur Gewerbeanmeldung offen, können Sie diese natürlich auch vor Ort mit den zuständigen Beamt:innen klären. Bereits wissen sollten Sie allerdings die Rechtsform Ihres zukünftigen Unternehmens, die Sie vermutlich mithilfe dem/der Steuerberater:in Ihrer Wahl ermittelt haben.

    Eine Unternehmergesellschaft (UG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können Sie nur dann für ein Gewerbe anmelden, wenn bereits der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist.

    Gründen Sie eine Personengesellschaft mit einem oder mehreren Partnern, müssen Sie die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter angeben. Bei Kapitalgesellschaften, wie AG, KGaA, GmbH und UG, möchte das Gewerbeamt die Zahl der juristischen Vertreter wissen.

    Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Namen aller Gesellschafter auf dem Formular erforderlich. Jeder von Ihnen und den Partner:innen ist dann auch noch verpflichtet, seine oder ihre eigene Gewerbeanmeldung ausfüllen.

    Außerdem möchte das Gewerbeamt von Ihnen erfahren, wie Ihre selbstständige Tätigkeit aussehen wird, was Sie herstellen oder vertreiben oder anbieten werden. Hauptberuf oder Nebenberuf? Je genauer Sie die Details beschreiben können, desto eher vermeiden Sie Änderungen, weil Informationen fehlten. Diesen weiteren Behördengang können Sie sich sparen. Andererseits sollten Sie Ihr Tätigkeitsgebiet auch nicht so eng beschreiben, ohne Spielraum  – sonst ist wieder ein Gang fällig, wenn sich etwas ändert. Ein Fachgebiet reicht, bestimmte exakt beschriebene Aufgaben wären zu detailliert.

    Wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen oder  beschäftigen werden, müssen Sie auch bei der Anmeldung angeben.

    Dann legen Sie noch einen Ausweis oder Reisepass zur Identifikation vor, ohne läuft nichts. Ausländische Existenzgründer müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung mitbringen.

    Das Gewerbeamt gibt die Daten aus Ihrer Gewerbeanmeldung dann im Anschluss an verschiedene Behörden weiter wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, das Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt.

    Sie können sich das Formular zur Gewerbemeldung auf der Website des Gewerbeamtes Ihrer Stadt herunterladen und damit es damit gut vorbereiten, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden gehen. Das Formular selbst ist übersichtlich, allerdings benötigen Sie vermutlich eine ganze Reihe von Dokumenten. Die Reihenfolge und Nummerierung der Felder kann sich ganz leicht unterscheiden, fast jede Stadt benutzt einen eigenen Vordruck mit dem Namen der eigenen Behörde. Die Inhalte an sich aber sind überall gleich. Sie können sich ein Beispiel für diesen Amtsvordruck online ansehen und sich die nachfolgend erklärten Felder im „echten“ Formular anschauen:

    Screenshot Gewerbeanmeldung
    Screenshot Gewerbeanmeldung

    Screenshot Gewerbeanmeldung

    Ausfüllhilfe für die Gewerbeanmeldung

    Feld 1: Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter): Einzelkaufmann/-kauffrau oder juristische Person oder Personengesellschaft. Hat Ihr Business einen beschreibenden Namen? Dann tragen Sie ihn hier in Klammern ebenfalls ein.

    Feld 2: Ort und Nr. des Registereintrages, wenn Sie im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind.

    Felder 3 bis 9: Ihre Identifikation mit Anschrift und Personendaten.

    Feld 10: Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) oder: Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen). Sie können das Feld frei lassen, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen oder als eingetragener Kaufmann ein Gewerbe anmelden möchten.

    Feld 11: Hier geben Sie den Betriebsleiter oder die vertretungsberechtigte Person an. Bei einer AG bleibt das Feld leer, aber bei einer Zweigstelle wird ebenfalls die jeweils vertretungsberechtigte Person eingetragen.

    Felder 12 bis 14: In diese Felder wird die Betriebsstätte eingetragen, das kann auch eine Zweigstelle sein in Feld 12 – dann wird in Feld 13 die Hauptniederlassung eingetragen. Gibt es eine frühere Betriebsstätte, gehört sie in Feld 14.

    Feld 15: Angemeldete Tätigkeit – hier können Sie auch ein Beiblatt verwenden (genau angeben: z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln usw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte Schwerpunkt unterstreichen). Hier müssen Sie präzise werden: „Online-Shop“ reicht als Angabe nicht aus, „Geschenkartikel-Shop“ passt besser.

    Feld 16: Wird die Tätigkeit im Nebengewerbe betrieben – ja/nein (zu statistischen Zwecken)

    Feld 17: Die Angabe, wann Sie mit der Ausübung des Gewerbes beginnen werden.

    Feld 18: Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges: Welche Art von Betrieb ist es?

    Feld 19: Pflichtangabe: die Zahl der bei der Geschäftsaufnahme tätigen Personen (ohne Inhaber). Ohne Mitarbeiter:innen geben Sie eine Null an.

    Felder 20 bis 26: Hier werden die Angaben gemacht, ob es sich um eine Neugründung handelt, eine Wiedereröffnung, eine Übernahme etc.

    (Feld 27: dieses Feld fehlt einfach auf unserem Beispielformular.)

    Felder 28 bis 31: Hiermit werden Genehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse abgefragt, inklusive der ausstellenden Institution und des Ablaufdatum.

    Felder 32 bis 33: Datum und Unterschrift

    *

    Egal, ob Sie Ihr Gewerbe online anmelden oder damit ins Gewerbeamt Ihrer Stadt gehen, es kürzt die Anmeldung sehr ab, wenn Sie vorbereitet sind und den Ablauf nicht unterbrechen müssen, um weitere Unterlagen zu besorgen.

    Unternehmerische Pflichten als Gewerbetreibende:r

    Wenn Sie Ihren Gewerbeschein erhalten hast, werden das für Sie zuständige Finanzamt und die regionale Industrie und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer (HWK) darüber informiert, dass es einen neuen Gewerbebetrieb gibt.

    In den meisten Fällen ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) für Sie zuständig. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Zwangsmitgliedschaft in der jeweiligen Kammer und Sie können sich nicht aussuchen, ob Sie Mitglied werden möchten. Zusätzlich erhalten das Statistische Landesamt und die Gewerbeaufsicht eine Benachrichtigung, dass Sie nun gewerblich tätig sind.

    Die Höhe der IHK-Beiträge richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße (Umsatz und Gewinn) und muss jährlich gezahlt werden. Für Kleinbetriebe ist die Mitgliedschaft bei einem Gewinn von bis zu 5200 Euro pro Jahr kostenlos. Auch Existenzgründer:innen müssen in den ersten zwei Jahren keine Beiträge zahlen, wenn der Jahresgewinn unter 25.000 Euro liegt.

    Für diese Anmeldungen müssen Sie nichts tun. Die Behörden, die weitere Informationen von Ihnen benötigen, werden sich per Post melden. Was Sie jedoch tun müssen: Den Fragebogen ausfüllen, den das Finanzamt Ihnen nun schicken wird.

    Sobald das Finanzamt über Ihre Selbständigkeit informiert ist, wird Ihnen ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Wenn Sie dies beschleunigen möchten, können Sie sich den Fragebogen auch schon im Vorfeld herunterladen und ihn eigenständig ausfüllen und unaufgefordert an das Finanzamt senden.

    Wenn das Finanzamt alle Angaben von Ihnen hat, bekommen Sie eine Steuernummer für Ihre Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Da Sie diese Steuernummer benötigen, um korrekte Rechnungen zu schreiben, sollte es in Ihrem Interesse sein, diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung möglichst schnell auszufüllen und zurück an das Finanzamt zu schicken.

    Sobald diese Anmeldung beim Finanzamt abgeschlossen ist, ist dein Gewerbe angemeldet und du kannst loslegen.

     

    Sobald Sie Ihren steuerlichen Fragebogen abgegeben haben, kommen Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommenssteuersumme auf Sie zu. Berechnet werden sie anhand des von Ihnen geschätzten Gewinns.

    Diesen einfach auf Null oder niedrig anzusetzen, ist aber keine schlaue Idee. Ohne Vorauszahlungen kann ein erfolgreiches Jahr hohe Nachzahlungen bei gleichzeitiger Anhebung der Vorauszahlungen und noch rückwirkend erhobener höherer Vorauszahlungen auslösen. Das möchten Sie nicht.

    Achten Sie also vom ersten Tag an auf den finanziellen Überblick und Rücklagen. Dabei hilft eine digitale Buchhaltungslösung, die außerdem rechtskonforme Buchungen erzeugt.

    Geschäftsräume, Website, Online-Marketing, PR und Buchhaltung – der Aufwand rund um Ihre Gründung beginnt mit dem Gewerbe anmelden – doch nun dürfen Sie noch viele weitere Entscheidungen treffen.

    Wenn Sie Mitarbeiter:innen einstellen möchten, müssen Sie sich zusätzlich bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitgeber:in anmelden und eine Betriebsnummer beantragen. Diese Betriebsnummer benötigen Sie, um die Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter:innen zu erstellen. Sie sollten also auch diesen Antrag nicht zu lange hinauszögern, da Ihre Mitarbeiter:innen sonst auf das Gehalt warten müssen.

    Außerdem benötigen Sie dann eine bezahbare und rechtskonforme Lösung für die Lohnbuchhaltung.

    Fazit zur Anmeldung eines Gewerbes für das eigene Unternehmen

    Abschließend noch drei Tipps, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden wollen.

    1. Krankenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung

    Als Selbstständige:r  sind Sie nicht mehr verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, sondern können es freiwillig bleiben: Fast immer eine sehr gute Idee, denn mit zunehmendem Alter verzweifen viele Unternehmer:innen an ihren ehemals günstigen Privatversicherungen,

    In der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben ist also in der Regel eine sehr gute Idee. Dann sollten Sie aber unbedingt Krankengeldzahlungen und den Wahltarif Krankengeld ab dem 15. Tag mit versichern. Das müssen Sie ausdrücklich mitteilen beziehungsweise beantragen und sich bestätigen lassen. Von selbst nehmen einige der Kassen nur Ihren Versicherungsbetrag und zahlen aber gar kein „Tagegeld“ im Krankheitsfall. Außerdem sollten Sie sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden.

    2. Freiwillige Arbeitslosenversicherung und Altersvorsorge

    In den ersten drei Monaten ab Gewerbegründung können Sie sich beim Jobcenter formlos für die freiwillige Arbeitslosenversicherung anmelden. Für einen niedrigen Betrag (unter 100 Euro) haben Sie damit eine Arbeitslosenversicherung, die Sie zweimal in Anspruch nehmen können.

    Außerdem haben Sie immer die Möglichkeit, auch als Selbständige:r freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Bereits ab 100 Euro monatlich ist es möglich und sichert damit auch Reha-Ansprüche im Bedarfsfall.

    3. Professionelle Steuerberatung und digitale Buchhaltung

    Vor einer Gewerbeanmeldung ist professionelle Beratung besonders wichtig. Aber auch viele komplexe Geschäftfelder wie zum Beispiel E-Commerce benötigen Unterstützung, um keine teuren Fehler zu machen. Setzen Sie von Anfang an auf eine digitale Lösung für die Erfassung Ihrer Belege und das Schreiben von Rechnungen und Sie können mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin zusammenarbeiten, wann immer Sie Beratung brauchen.

    lxlp