Wer darf sein Ladengeschäft wieder öffnen? Auf der Übersicht aller Bundesländer von Onlinehaendler-News-de steht, welche Geschäfte im Einzelhandel jetzt wieder in Betrieb gehen dürfen. Allgemein hat der Bund beschlossen, dass Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Die Umsetzung ist allerdings auch wieder Ländersache.
In Bayern ist ein Konzept für Gesundheitshygiene im Fachhandel Pflicht und man begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn man keins erstellt. Doch auch überall sonst müssen Ladenbesitzer*innen sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.
Wir freuen uns, die lexoffice Community mit Rechtsanwalt Dr. Marc Maischs Tipps und einer Checkliste für ein Hygieneschutzkonzept unterstützen zu dürfen.
Dr. Marc Maisch
Dr. Marc Maisch ist Rechtsanwalt in München. Er ist auf Internet- und Datenschutzrecht spezialisiert, berät aber auch zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Mit viel Engagement unterstützt er derzeit Unternehmer und Künstler, um ihnen aus der Corona-Krise zu helfen.
Mehr Informationen: https://www.facebook.com/socialmediaanwalt/
Checkliste für ein Hygieneschutzkonzept
Die folgende Checkliste hilft dem Fachhandel dabei, Schutzmaßnahmen zu erstellen. Die empfohlene Vorgehensweise: Bitte ankreuzen und ergänzend dazuschreiben, wie dieser Schritt umgesetzt wird.
- Kann sichergestellt werden, dass sich nie mehr als _ Kunden im Laden aufhalten bei einer Ladenfläche von _ ? (=1 Kunde pro 20 m2; am besten durch Zugangskontrolle durch eigenes Personal und Trennung von Eingangs- und Ausgangstür)
- Wurde die Anzahl der Einkaufswagen/-körbe der erlaubten Maximalanzahl der Kunden angepasst?
- Werden Einkaufswagen/-körbe nach Rückgabe an den Griffen mittels Wischdesinfektion gereinigt, bzw. wird den Kunden die Möglichkeit dazu gegeben?
- Kann die Zugangstüre berührungslos geöffnet werden/offenstehen? (wenn nicht, ist sie fortlaufend zu desinfizieren)
- Wurden die Schutzhinweise an allen Türen befestigt (ggf. mehrsprachig)? (optimal wäre der „großflächige und mehrfache Aushang“ wie hier auf Seite 1)
- Werden Lautsprecherdurchsagen vorgenommen, welche auf die Hygieneregeln während des Ladenbesuchs hinweisen (ggf. mehrsprachig)?
- Steht ausreichend Desinfektionsmittel kostenlos für Kunden zur Verfügung?
- Kann der/die Seifen- und Desinfektionsmittelspender ohne Berührung bedient werden? (am besten am Eingang platzieren)
- Können Mund-Nase-Bedeckungen im Laden angeboten werden, z.B. für 1 € pro Stück?
- Wurden (Boden-) Markierungen oder Absperrungen vorgenommen, um den Kunden das Einhalten der Abstandsregeln zu erleichtern (z.B. mit Panzer-Tape in roter Farbe)?
- Wurde, falls ein Kundenparkplatz vorhanden ist, ein Parkplatzkonzept ausgearbeitet? (Verknappung des Parkplatzes zu stark frequentierten Zeiten/Tagen, um Regulierung der Kundenzahlen zu erreichen)
- Wurde eine Ausweitung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Kundenfrequenz in Betracht gezogen?
- Wurde eine Online-Abwicklung von Geschäftsvorgängen in Betracht gezogen, ggf. mit Versandoptionen?
- Wurde für Personen mit geringem Einkaufsvolumen ein Schnellkassensystem in Betracht gezogen?
- Werden die Kunden darauf hingewiesen, dass die Warenabgabe auf haushaltsübliche Mengen beschränkt ist?
- Werden alle häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Armaturen, Touchscreens,…) und Toiletten regelmäßig und in kurzen Abständen gereinigt? (zeitliche Checkliste führen !)
- Wurden alle Selbstbedienungstheken (Salatbars etc.) geschlossen?
- Werden die Räume während der ganzen Betriebszeit durchgängig belüftet?
- Gibt es Trennscheiben (sog. Spuckschutz) an allen Stationen mit Kontakt zwischen Kunde und Mitarbeiter, z.B. an der Kasse?
- Wird eine berührungslose Zahlungsmethode angeboten und auf das Scannen von Kundenkarten durch Beschäftigte verzichtet?
- Wurde für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Hygieneschulung durchgeführt?
- Wurde ein betrieblicher Corona-Ansprechpartner benannt und geschult?
- Werden wichtige Informationen und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ausreichend kommuniziert?
- Wurde ein „Personalpuffer“ aufgebaut, um mögliche Krankheitsfälle beim eigenen Personal auszugleichen?
- Wird der Abstand zwischen den Mitarbeitern gewährleistet? (rollierende Einsatzpläne, versetzte Pausenzeiten, überschneidungsfreie Schichtzeiten…)
- Werden Schutzhandschuhe für alle Beschäftigten bereitgestellt, die in Hautkontakt mit Kunden kommen oder in Kontakt mit denselben Flächen wie Kunden oder andere Beschäftigte kommen?
- Werden Schutzhandschuhe bereitgestellt für Kunden im Falle von „berührungs-affinen“ Sortimenten (Obst etc.)?
- Gibt es einen Abfallbehälter mit Deckel, um ggf. benutzte Schutzhandschuhe oder Mund-Nasen-Bedeckungen sicher zu entsorgen?
Hinweisschild in der Corona-Krise:
Es dürfen sich nur ___ Personen gleichzeitig in unserem Laden aufhalten
Bitte warten Sie vor der Tür, bis Sie an der Reihe sind
Betreten Sie den Laden bitte nur mit Mund-Nasen-Schutz
(Bedienen Sie sich gerne an unserem Desinfektionsmittel-spender)
Halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein und beachten unsere Boden-markierungen
Falls möglich, verwenden Sie bitte eine berührungslose Zahlungsmethode
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit Durcharbeiten der Checkliste denken Ladenbetreiber*inenn an das Wesentliche und können ihr Hygieneschutzkonzet erstellen. Ein Muster von Dr. Marc Maisch:
Hygieneschutzkonzept
für:
[Name/Firma des Geschäfts, Adresse, Kontaktdaten, Geschäftsführer/Vertreter]
Der Verkaufsraum hat [bitte eintragen] _______ Quadratmeter Fläche.
Es dürfen sich maximal _____ Personen gleichzeitig aufhalten.
(Fläche geteilt durch 20 = Anzahl der Kunden)
Unser Ansprechpartner für Infektionsschutz ist: [Name]________________
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