Die neue DSGVO ist eine Weiterentwicklung der existierenden EU-Datenschutzregeln, der Datenschutzrichtlinie (DSR). Wichtig ist dabei vor allem, dass sich die DSGVO auf personenbezogene Daten bezieht: Namen, Adressen, Telefonnummern, Kontonummern und E-Mail- und IP-Adressen.
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Deswegen findest Du die wichtigsten Infos zur DSGVO in unserem Premium eBook zum Download – der Fachanwalt Dr. Martin Schirmbacher beantwortet in dieser wichtigen Service-Information von lexoffice für alle Anwender*innen zahlreiche Fragen, ebenso wie der Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragte Michael Rohrlich auf wichtige Punkte eingeht.
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Die neuen Regelungen sicher im Betrieb anwenden - Maßnahmenplan DSGVO
Korrekte Umsetzung mit dem 6-Punkte-Maßnahmenplan - Experten geben Rat zur DSGVO
Experten-Interview mit RA Michael Rohrlich, Datenschutzbeauftragter - Fragen & Antworten zur DSGVO
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Praktische Vorlagen nutzen
Als Dienstleister im Bereich Web oder Marketing haftest Du nicht für Deine Kunden. Allerdings solltest Du Deine eigene Website inklusive Kontaktformular verschlüsseln und unbedingt ein rechtsgültiges Impressum und eine ebensolche DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorweisen können. Was Du dann noch im Detail beachten musst, kommt darauf an, was Du für Daten verarbeitest. Je komplexer und datenspezifischer Dein Tätigkeitsgebiet, desto dringlicher empfehlen wir eine individuelle Beratung durch einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt.
Für die meisten User gilt jedoch: Nur keine Panik. Die Erfüllung der neuen Auflagen ist nicht so komplex wie die virtuelle Unruhe deswegen vermuten lässt. Die großen Provider kümmern sich beispielsweise alle selbst um die Bereitstellung der nötigen Vereinbarungen. Wer in Bezug auf die eigenen Aktivitäten seine Hausaufgaben macht, hat die Basics schnell erledigt:
Google Fonts müssen korrekt eingebunden werden, Statistik-Tools wie Analytics und andere cookie-lastige Dienste benötigen eine Opt-Out-Option und wenn Du WordPress verwendest, empfehlen wir die Durchführung aller Updates auf ein aktuelles und sicheres System sowie eine Überprüfung der verwendeten Plug-ins, ob sie den Anforderungen standhalten.
„Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.“ (Quelle: Wikipedia)
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union und wird die bisherige EU-Datenschutzrichtlinie zum 25. Mai 2018 als direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten ablösen. Zugleich tritt auch das revidierte Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) in Kraft, das ergänzende Bestimmungen enthält.
Private Blogs sind nicht betroffen: Die EU-DSGVO gilt nicht für natürliche Personen, die ihre Daten nur für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeiten. Für alle anderen gilt: Die Verantwortlichen haften nach EU-DSGVO dafür, dass bei jedem Verarbeitungsvorgang die Vorschriften der Verordnung eingehalten werden. Als „Verantwortlicher“ gilt nach der Definition des Artikels 4 der EU-DSGVO die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Neu ist das Recht auf Vergessenwerden und auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO). Die davon betroffene Person kann von dem Verantwortlichen verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Das gilt vor allem wenn die betreffende Person Widerspruch gegen die Publikation eingelegt oder ihre Einwilligung widerrufen hat und sonst keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht oder generell, wenn es um sensible Daten geht.
Je nach Umständen und Firmengröße muss ein Datenschutzbeauftragter festgelegt werden. Dazu findest Du bei haufe.de die DSGVO: Checkliste für Datenschutzbeauftragte.
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Eine umfangreiche Linkliste, die aus einer Community zum Thema DSGVO entstanden ist: https://www.blogmojo.de/dsgvo-linksammlung/
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Die Informationen hier sind soweit ganz hilfreich, viel Interessanter ist jedoch: Wann steht der notwendige Auftragsdatenverarbeitungsvertrag für Lexoffice zur Verfügung?
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