Beschäftigungsarten: Angestellte, Minijobber, Praktikanten, etc.

Endlich Arbeitgeber: Der erste Mitarbeiter – und jetzt?

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Geschäftlicher Erfolg ist Wachstum. Je nachdem, wie Dein Angebot aussieht oder wie gut Du ausgelastet bist, bedeutet dies früher oder später: Der erste Mitarbeiter sollte von Dir eingestellt werden, damit Du Dein Geschäft weiter ausbauen kannst.

Zu lange warten solltest Du nicht. Denn wenn Du überlastet bist, macht sich das in Qualitätsverlust bemerkbar. Trotzdem muss natürlich alles passen, wenn Du diesen wichtigen Schritt gehst: Sowohl die langfristige Planung als auch Dein Bauchgefühl. Damit Du sicher bist, die richtige Entscheidung zu treffen, haben wir die wichtigsten Punkte für Dich notiert.

Der erste Mitarbeiter – daran musst Du denken

Die wichtigste Überlegung, wenn der erste sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter eingestellt wird, betrifft Deine langfristige Kapazitätenplanung. Wenn Du noch in der Gründungsphase bist und nicht absehen kannst, wie sich alles entwickelt, solltest Du mit befristeten Arbeitsverträgen für den oder die Newcomer in deinem entstehenden Team beginnen.

Eine solche Befristung ist nur für eine Dauer von 24 Monaten zulässig und muss danach in eine Festanstellung umgewandelt werden, sofern kein zwingender betrieblicher Grund vorliegt, der dagegen spricht. Wenn Du keine befristeten Arbeitsverträge einsetzen möchtest, bleibt immer noch die in den meisten Fällen auf sechs Monate vereinbarte Probezeit, um zu schauen, ob der neue Mitarbeiter in Dein Unternehmen passt.

Wichtig ist: Zu den Lohnkosten kommen für Dich noch die Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken- sowie Arbeitslosenversicherung dazu. Lass Dir von Deinem Steuerberater aufzeigen, mit welchen Ausgaben Du rechnen musst, ob sich eine Anstellung in Teilzeit lohnt, ob Vollzeit besser ist oder ob Du zunächst lieber mit Freelancern auftragsbezogen arbeiten solltest. Natürlich kannst Du auch überlegen, ob ein Minijob in Frage kommt.

Mitarbeiter einstellen - Arbeitgeber werden

Mitarbeiter einstellen und Arbeitgeber werden ist kein Hexenwerk, aber ein Thema mit vielen Facetten. Es reicht von der Personalplanung und der Kalkulation, über die Frage nach dem richtigen Beschäftigungsverhältnis, die Möglichkeiten modernen Recruitings, bis hin zu Rechten und Pflichten als Arbeitgeber.

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Checkliste „Der erste Mitarbeiter Deiner Firma“

Wenn Du zum ersten Mal Arbeitgeber wirst, musst Du Dich um Folgendes kümmern:

  • Betriebsnummer beantragen bei der Bundesagentur für Arbeit (Meldepflicht)
  • Mitarbeiter anmelden bei der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Sozialversicherung anmelden und für die Abfuhr aller Zahlungen an Sozialversicherung und Finanzamt kümmern (Kranken-, Renten- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung für den neuen Mitarbeiter)

Der erste Mitarbeiter muss Dir außerdem zur Sichtung vorlegen: Die Steueridentifikationsnummer, den Sozialversicherungsausweis, die letzte Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers, eine Mitgliedsbescheinigung der aktuellen Krankenversicherung, mögliche Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen, im Falle ausländischer Arbeitnehmer die Arbeitserlaubnis.

Vielleicht sind auch Qualifikationsnachweise, Gesundheitsbescheinigungen oder ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Das kommt darauf an, welche Aufgaben der neue Mitarbeiter bei Dir übernimmt. Im Normalfall haben zukünftige Arbeitgeber sechs Wochen Zeit, ihren neuen Angestellten bei den Krankenkassen anzumelden. In einigen Branchen besteht aber eine Sofortmeldepflicht: Forstwirtschaft, Logistik/Spedition/Transport, Fleischwirtschaft, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Messeaufbau, Schaustellergewerbe, Personenbeförderung und Gastwirtschaft sind betroffen.

Nicht zuletzt ist es wichtig, dass alle wesentlichen Details der Zusammenarbeit durch einen Arbeitsvertrag geregelt werden.

>> Checkliste für neue Arbeitgeber:innen

Wichtig für Gründer: Lohnkostenzuschüsse

Als Gründer solltest Du regionale und branchenspezifische Förderprogramme auf die Möglichkeit prüfen, Lohnkostenzuschüsse zu erhalten. Oft heißen sie anders, sprich: Die Fördermittel sind so konzipiert, dass unterschiedliche Ziele angestrebt werden sollen. Viele dieser Zuschüsse können nur erteilt werden, wenn die Beschäftigung von Mitarbeitern fest eingeplant ist – man könnte also sagen, dann funktionieren sie wie ein Zuschuss. Ebenso wie bei den Details des Arbeitsvertrags kannst Du auf professionelle Beratung zurückgreifen, um sicher zu gehen, kein wichtiges Detail zu übersehen.

Es sind aufregende Zeiten für Dich als Unternehmer, wenn der erste Mitarbeiter eingestellt wird. Geschäftliches Wachstum, aber auch wichtige Erfahrungen und Lernprozesse. Wir drücken die Daumen und freuen uns über Kommentare, wie dieser spannende Entwicklungsschritt verlaufen ist.

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