Die Künstlersozialkasse: KSK für Steuerberater: Die Regelungen der Künstlersozialkasse kennen

KSK für Steuerberater: Die Regelungen der Künstlersozialkasse

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Informationen über die Künstlersozialkasse betreffen Dich eigentlich immer, auch wenn Du es bisher vielleicht nicht einmal wusstest. Die Künstlersozialkasse geht Dich nämlich immer etwas an, ob Du Mitglied bist oder nicht. Denn entweder bist Du in ihr pflichtversichert oder Du erteilst Menschen Aufträge, die KSK-Mitglied sind oder sein könnten und musst eventuell dafür Abgaben zahlen. Ob das zutrifft, bei dieser Einschätzung hilft Dein Steuerberater.

Dein Steuerberater hilft Dir auch bei den nötigen Anträgen und Formularen oder bei den Pflichtangaben, die auf Dich als Unternehmer in Bezug auf die KSK zukommen können.

Er erinnert Dich auch an das pünktliche Liefern der aktuellen Einschätzungen an die KSK, mit denen die monatlichen Zahlungen festgelegt werden. Zahlungen, die buchstäblich jeden treffen können: Mitglieder für ihre Sozialversicherung, Auftraggeber wegen der Künstlersozialabgaben.

Die Künstlersozialkasse: Warum geht sie dich immer etwas an?

Arbeitest Du im Kreativbereich, lieferst Texte, Designs oder Bilder oder Ähnliches? Dann bist Du als freischaffender Künstler und Publizist – also auch Texter, Journalisten, Schriftsteller, Designer, künstlerische Fotografen, Layouter, Übersetzer, Illustratoren und viele mehr – zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet.

Jedes Jahr musst Du Dein Einkommen angeben, damit die KSK-Beiträge von Deinem Konto abgebucht werden und Du ordnungsgemäß krankenversichert bist. Die Künstlersozialkasse bucht Deinen Anteil ab und ergänzt den Rest – denn es ist von großem Vorteil für Dich, in der KSK zu sein, die nämlich die Hälfte Deiner Kosten übernimmt.

Die Künstlersozialkasse für Auftraggeber

Aber auch wenn Dein Business gar nicht daraus besteht, Kreativ-Dienstleistungen anzubieten, so ist die Wahrscheinlichkeit doch mehr als hoch, dass Du welche einkaufst. Ob Du ein Logo oder eine Website kaufst, Texte in Auftrag gibst oder Fotos machen lässt: Sobald Du regelmäßig solche Aufträge vergibst, bist Du gesetzlich zur Zahlung der Künstlersozialabgabe angehalten.

Dein Steuerberater hilft Dir beim Ausfüllen der Formulare und erinnert an Termine, damit Du keine hohen Nach- oder Strafzahlungen leisten musst. Er kann auch abschätzen, ab wann und ob diese Pflichtabgaben überhaupt für Dich fällig werden.

Pflichtversicherung mit vielen Vorteilen

2017 wird die Künstlersozialabgabe übrigens gesenkt.

Abgesehen davon, dass die Künstlersozialversicherung eine Pflichtversicherung ist, tust Du auch gut daran, einzutreten und Mitglied zu werden. Die Hälfte Deiner Kosten wird übernommen, Du zahlst dann auch in die gesetzliche Rente mit ein. Außerdem hast Du beim Eintritt die einmalige Chance, in eine gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln, falls Du bisher privat versichert bist.

Wir können im lexoffice Blog keine Rechtsberatung für freie und künstlerische Berufe anbieten, empfehlen aber die Mediafon.net Hotline für alle Fragen rund um Versorgungswerke und Versicherungen. Außerdem die Website der Kuenstlersozialkasse.de selbst – und natürlich immer als Grundlage die kompetente Beratung durch einen Steuerberater, der sich mit kreativen Freiberuflern auskennt.

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  1. Daniela Schuh | 16.11.2016 | 11:15

    Sehr guter Artikel. Als Webdesigner bekommen wir diese Fragen verständlicherweise oft von unseren Kunden gestellt: „Wieso, weshalb, warum müssen wir das zahlen ?“
    Allerdings bin ich immer wieder überrascht, dass viele Steuerberater unserer Kunden mit diesem Thema nicht wirklich viel Erfahrung haben und häufig sogar uns als Agentur anrufen, auf welche Leistung KSK Abgaben zu zahlen sind.
    Verständnis haben leider die wenigsten unserer Kunden für diese Abgabe…:-(

    1. Carola Heine @lexoffice | 18.11.2016 | 09:04

      Vielen Dank für das Lob. Als Web-Agentur können Sie da wohl nur auf die Gesetzeslage verweisen, die Künstlersozialabgabe sucht man sich ja so wenig aus wie die anderen Abgaben auch.

      Ein schönes Wochenende
      wünscht
      Carola @lexoffice Blog