Equal Pay Day, das ist dieser Aktionstag (nicht Gedenktag!) an dem uns in Erinnerung gerufen werden soll, dass Frauen und Männer viel zu oft noch unterschiedlich bezahlt werden für die gleichen Jobs.
Equal Pay, das ist aber auch der Fachausdruck in der Lohnabrechnung für eine Lohnanpassung von Zeitarbeitnehmer*innen nach neun Monaten.
Equal Pay: Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Niemand wird gerne ungerecht behandelt. Trotzdem ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen für ein- und dassselbe Aufgabengebiet für viele Menschen beinahe schon eine Selbstverständlickeit: Warum beispielsweise mehr zahlen, wenn ’sie‘ nicht entsprechend verhandelt? Aber nicht nur angeblich mangelndes Verhandlungsgeschick wird zur Begründung für ungleiche Behandlung genannt:
Obwohl Frauen häufig sogar höher qualifiziert sind, werden tatsächliche oder drohende Babypausen, Halbtagsjobs und andere Faktoren als Erklärung dafür hergenommen, dass Frauen sich mit weniger zufriedengeben sollen.
Weitere Gründe für die deutlichen Lohnunterschiede fnden sich in der Branchen- und Berufswahl vieler Frauen. Sie suchen bevorzugt nach Stellen, die gut mit der Familienplanung zu vereinbaren sind, während Männer ihre Karriere und nicht die Familienplanung priorisieren. Frauen wechseln also auch seltener, daher haben Männer mehr Gehaltsverhandlungen und wechseln höufiger in höhere Gehaltsstufen.
Gründe mag es viele geben, aber sie sind nicht stichhaltig als Argumente, denn wer Job A vernünftig erledigt, hat nun mal auch das Gehalt verdient, das andere ebenfalls für Job A bekommen. Völlig unabhängig von den Geschlechtsorganen, mit denen man herumläuft. Aber natürlich ist das leicht gesagt, wenn man als Frau in einer Gehaltsverhandlung sitzt und gar nicht weiß, was andere in dieser Position verdienen – in Deutschland ist es immer noch ein Tabu, über das Einkommen zu sprechen.
Orientierungshilfe für Arbeitgeber*innen:
Equal Pay ist anzustreben
Wer sich als Chefin oder Chef die Fäustchen reibt, weil eine weibliche Fachkraft aus Unwissenheit oder Unsicherheit weniger Geld für einen Job verlangt oder angeboten bekommt und akzeptiert, hat deutlich zu kurz gedacht. Die Motivation, den Arbeitgeber zu wechseln, sich selbständig zu machen oder gar zur Konkurrenz zu gehen ist bei solchen Ungerechtigkeiten deutlich höher. Es ist das digitale Zeitalter transparenter Kommunikation und des Wandels im Arbeitsalltag. Wir haben außerdem Fachkräftemangel und das Bewusstsein für Fairness und deren Fehlen wächst.
Das uralte Ungleichgewicht kommt aus einer Phase unserer Gesellschaft, in der Männer Alleinverdienende waren.
Frauen wurden geheiratet und wenn nicht oder noch nicht, arbeiteten sie ein bisschen im sozialen Bereich oder nebenbei – nichts in den Augen anderer Ernstzunehmendes. Das ungute Erbe dieser Zeit erleben wir in Form konservativer Rollenbilder immer noch jeden Tag. Daher ist es an der Zeit, sich einfach mal klar zu machen, woher das Phänomen überhaupt stammt – und es dann strategisch abzuschaffen.
Mitarbeiterinnen sind auch Markenbotschafterinnen
Obwohl es also eine Selbstverständlichkeit sein sollte, Männer und Frauen gleichwertig zu entlohnen, kannst du als innovative Arbeitgeberfirma heute sogar noch damit punkten, auf Equal Pay zu setzen und dies auch nach innen und außen klar zu kommunizieren. Logisch oder nicht, noch kann man stolz darauf sein, bei einer Firma zu arbeiten, die auf Gleichentlohnung setzt. Zufriedene Mitarbeitende wiederum sind auf allen Ebenen ein Gewinn, auch beim Recruiting weiterer Team-Mitglieder.
Übrigens: Auch die Männer im Team haben etwas von Gleichbehandlung und Fairness für alle, eine modernisierte Rollenverteilung und entsprechenden Löhnen und im Idealfall offenen Elternzeitregelungen.
Begrifflichkeiten in der Lohnabrechnung für Zeitarbeiter*innen
Um einen fairen Gehaltsausgleich geht es auch, wenn von Equal Pay in der Lohnbuchhaltung der Fall ist.
Equal Pay in der Lohnabrechnung
Wenn jemand über eine Zeitarbeitsfirma als »überlassene*r Arbeitnehmer*in« für dein Unternehmen tätig ist, dann hat die ausgeliehene Person grundsätzlich nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an dich als denselben Kunden einen gesetzlichen Equal Pay-Anspruch.
Denn »Equal Pay« heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dieser wichtige Grundsatz – von dem nur durch Tarifvertrag in gewissen Grenzen abgewichen werden kann (§ 8 Abs. 2 bis IV AÜG) – ist im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) rechtlich verankert:
Nach 9 Monaten sollen Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt erhalten wie Stammarbeitnehmer: Ab dem zehnten Beschäftigungsmonat wird das Entgelt in vollem Umfang an die finanziellen Standards angepasst, die für die jeweilige Position im Unternehmen üblich sind.
Dies schließt alle Vergütungen und internen Standards mit ein.
Linktipp: Eine Muster-Abrechnung zur Equal Pay Regelung.
Was versteht man unter Equal Pay?
Die Bezeichnung Equal Pay steht für gerechten Lohn. Der Ausdruck wird einerseits verwendet für die Anforderung, Leih-Arbeitsnehmenden von Zeitarbeitsfirmen ein gleich hohes Entgelt zu zahlen wie Angestellten. Andererseits steht Equal Pay für gleich hohe Löhne für Frauen, Männer und Diverse am Arbeitsplatz – eine Forderung, die durch den Equal Pay Day verstärkt wird.
Wie wird Equal Pay berechnet?
Welche Arten von Equal Pay gibt es?
Wann ist der Equal Pay Day?
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