Fortgesetzte Förderung der Messeteilnahme von kleinen Unternehmen 2022

Veröffentlichung einer Liste mit förderfähigen Messen im neuen Jahr

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    Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Liste mit förderfähigen Messen 2022 für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Veröffentlicht:

    Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium bereits im Oktober 2021 ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen in Deutschland eingeführt hat, dürfen Sie diese Unterstützung auch 2022 beantragen.
    Das Ministerium entwickelte die Fördermöglichkeit, weil Betriebe mit einer begrenzten Größe und innovativen Ideen ganz besonders auf Präsentationsmöglichkeiten angewiesen sind. Bei den geförderten Messeauftritten erhalten die Firmen die Gelegenheit, sich mit Dienstleistungen und Produkten international vorzustellen. Somit will das Wirtschaftsministerium den mittleren und kleinen Unternehmen zur grenzübergreifenden Vermarktung der eigenen Angebote verhelfen. Die Erschließung der Exportmärkte ist hierbei ein sehr wichtiges Ziel.

    Mehrere Voraussetzungen, begrenzte Förderhöhe und Liste mit Messen

    Wenn Sie die Förderung einer internationalen Messeteilnahme über das Programm des Bundeswirtschaftsministeriums beantragen möchten, muss Ihr innovatives Unternehmen rechtlich selbstständig sein. Es ist entscheidend, dass der Geschäftsbetrieb in Deutschland erfolgt und sich auch der Firmensitz im Inland befindet. Eine Förderung als mittlerer Betrieb ist nur möglich, solange die Anzahl Ihrer Mitarbeiter unter 250 bleibt und der Jahresumsatz maximal 50 Millionen EUR oder die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen EUR erreicht. Für die Einstufung als kleines Unternehmen im Förderprogramm dürfen nicht mehr als 49 Menschen im Unternehmen tätig sein, während die Umsatzgrenze bei 10 Millionen EUR liegt.
    Zugleich ist die Anerkennung als innovative Firma eine zentrale Fördervoraussetzung. Dieses Kriterium erfüllen Sie, insofern Sie mit Ihrem Betrieb relevante Verfahren, Produkte und Dienstleistungen entweder entscheidend verbessert oder neu entwickelt haben. Förderfähig sind Investitionen in die Standmiete beim Messeveranstalter und Kosten, die Ihnen ein Unternehmen für den Standbau berechnet. 40 % der relevanten Ausgaben werden über das Programm bei internationalen Messeteilnahmen in der Regel als Förderbetrag gewährt. Für jeden Aussteller beträgt die maximale Fördersumme pro Messe 12.500 EUR.
    Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie die komplette Liste mit den förderfähigen Messen für das Jahr 2022 und alle erforderlichen Informationen zum Anmeldeverfahren. Eine Ergänzung und Aktualisierung der Messeliste ist im Verlauf der Zeit durchaus denkbar. Sie müssen einen Förderantrag bei der Behörde spätestens acht Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Messeveranstaltung einreichen.

    lxlp