Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung?

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Wer sich selbstständig macht und dabei in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert ist, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit dann auch bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Dabei geht es nicht nur um Rente für „später“ einmal, sondern auch um vorgezogene Rentenzahlungen. Diese können im Falle einer Erwerbsminderung, Hinterbliebenen- und Waisenrente für Familienmitglieder und Rehabilitationsmaßnahmen nach Krankheit oder bei Behinderungen sowie als Übergangsgelder oder für Weiterbildungen gesundheitlich notwendig werden.

Für Gründer lohnt sich also immer zumindest die Überlegung, ob eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist.

Pflichtversichert sind nach § 2 Satz 1 SGB VI neben vielen anderen auch Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und Gewerbetreibende, die in die Handwerkerrolle eingetragen sind. (Link auf die vollständige Liste im Sozialgesetzbuch)

Wer zwar nicht in der Pflicht ist, sich aber freiwillig gesetzlich rentenversichern möchte, kann die Beitragshöhe frei bestimmen.

Voraussetzungen sind das Erreichen des 16. Lebensjahres und ein dauerhafter Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland – auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Ausländer sind ebenso berechtigt wie Deutsche und Deutsche im Ausland.

Der Mindestbeitrag berechnet sich aus dem aktuellen Satz für die gesetzliche Rentenversicherung derzeit: 18,9 % bezogen auf 450 Euro – derzeit also 85,05 Euro.

Der maximale Beitrag basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich für Ost und West neu festgelegt wird. Welche Einzahlungen sinnvoll sind und ob die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung für dich überhaupt in Frage kommt, lässt sich am besten durch ein unverbindliches neutrales Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung ermitteln (Link: http://tinyurl.com/lbnntxp).

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Tipp für Gründer: Erhältst du als Selbstständiger einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur, so bist du eventuell versicherungspflichtig. Hier empfehlen wir, die Beratungsdienstleistungen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, so können Unklarheiten von Anfang an vermieden werden. (Link)

Du bist pflichtversichert? Nur Seelotsen von den Seelotsenbrüderschaften, Küstenschiffer von den Fischereiämtern sowie Hausgewerbetreibende werden automatisch gemeldet. Achtung, alle anderen müssen sich selbst um diese Frist kümmern – sonst können Beiträge nachgefordert werden!

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