Home Office

Home Office – der Arbeitsplatz daheim. Was darf man, was nicht?

Breadcrumb-Navigation

Oft beginnen Freiberufler oder Kleinunternehmer einfach mit dem Notebook am Küchen- oder Couchtisch mit der selbstständigen Tätigkeit, ohne sich vorher viele Gedanken darüber zu machen, ob es ihm oder ihr erlaubt ist, daheim zu arbeiten.

Autor:in: Carola Heine

Veröffentlicht:

Kategorie: Arbeitsalltag

Wo kein Kläger, da kein Richter: Wer soll schließlich wissen, ob man daheim den ganzen Tag lang arbeitet, nur gelegentlich nebenberuflich etwas dazuverdient oder gar ein Hobby ausübt?

„Wo gehobelt wird, fallen Späne“: Erfolgreiche Arbeit daheim fällt auch anderen auf

Doch wenn sich der erste geschäftliche Erfolg einstellt, hat dieser normalerweise Begleiterscheinungen, die dann auch von anderen bemerkt werden.

Büromaterial und Express-Lieferungen verstopfen den Posteingang, Versandkartons lassen die Papiertonne der Hausgemeinschaft überquellen.

Firmenschilder an der Haustür wirken zwar professionell auf Kontakte und erleichtern die Zustellung von Postsendungen, fallen aber auch Mitbewohnern ins Auge, die sich daran stören könnten. Ebenso wie an erhöhtem Besuchsaufkommen.

Die gelegentliche oder regelmäßige Zusammenarbeit mit Projektpartnern klappt besser, wenn diese mit im heimischen Büro sitzen können. Bei manchen Berufen gehören Begleitgeräusche oder Publikumsverkehr auch einfach immer mit dazu.

Texter, Webdesigner oder Programmierer, Grafiker und andere klassische „Teleworker“ sind relativ verhaltensunauffällig, bei anderen Berufen jedoch bleiben Geräuschkulissen unter Umständen nicht aus.

Wenn Gesangslehrer oder Nachhilfelehrer, Coachs und Personal Trainer ihre Räumlichkeiten erfolgreich für den Broterwerb nutzen, wird es nicht lange dauern, bis die Nachbarn sich beschweren und damit drohen, sich dagegen zu wehren.

Dürfen denn die Hausverwaltung, Miteigentümer, Mitmieter, Eigentümer oder Nachbarn Einspruch gegen eine zuhause ausgeübte Tätigkeit einer Person erheben?

Die Antwort lautet: Nein. Normalerweise nicht.

Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung zu arbeiten und dabei auch aktiv erwerbstätig zu sein

Wie meistens gibt es Ausnahmen von den üblichen Regelungen, aber wenn einige grundsätzliche Dinge beachtet werden, ist eine Erwerbstätigkeit von der eigenen Wohnung aus grundsätzlich gestattet.

Dabei kommt es zunächst auch nicht unbedingt darauf an, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Jedoch ist die gewerbliche Nutzung von Wohnraum in reinen Wohngebieten nicht gestattet.

Für typische Webworker wie IT-Dienstleister und andere nicht störende, in der Ausübung ruhige gewerbliche Tätigkeiten wie Versicherungs- und andere Makler sind dennoch jederzeit Ausnahmen möglich.

Musiklehrer oder Tagesmütter beispielsweise erzeugen naturgemäß mehr Lärm und Abfall als Webshop-Betreiber, die dafür eventuell Lagerraum im Büro benötigen oder besonders viel Post empfangen.

Für all diese Fälle gibt es Sonderregelungen, die vor der Aufnahme der Tätigkeit daheim unbedingt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden geklärt werden sollten.

Allerdings müssen auch die unauffälligen Gewerbetreibenden ohne Emissionsausstöße und Gerätepark oder Lagerraum damit rechnen, von der Gemeinde für erhöhte Müllabfuhr-Gebühren angeschrieben zu werden, denn normalerweise hat ein aktiver Gewerbebetrieb nun mal auch gewerblichen Abfall.

Wer aber keinen Gewerbeabfall produziert, kann schlicht Einspruch erheben und sollte nach der entsprechenden schriftlichen Erläuterung dann auch keine höheren Müllabfuhrgebühren mehr zahlen müssen.

Vermieter werden gegebenenfalls erwarten, dass ein Mieter seinen oder ihren privaten Mietvertrag in einen für Gewerberäume umwandelt. Davon ist abzuraten, denn dann gelten die normalen Mieterschutzgesetze nicht und es ist auch damit zu rechnen, dass dann Gewerbezuschläge erhoben werden.

Vor allem ist es nicht nötig.

So lange die Wohnung vorrangig als Wohnraum genutzt wird, verstößt Home Office nicht gegen den Mietvertrag

Wer nur ab und zu vom Home Office aus arbeitet, weil er oder sie noch einen anderen Arbeitsplatz außerhalb, beim Kunden, im externen Büro oder in Coworking-Spaces nutzt, muss gar nicht mit irgendwelchen Einschränkungen rechnen.

Aber auch sonst gilt: So lange die Wohnung überwiegend zum Bewohnen genutzt wird und man sich am Miet- und Hausrecht orientiert, kann das Arbeiten in den vier Wänden im Home Office nicht untersagt werden.

Besitzer von Eigentumswohnungen haben normalerweise bei Einhaltung der genannten Voraussetzungen sowieso keine Probleme und sollten höchstens den Hausverwalter informieren, damit dieser im Bilde ist, sollten Beschwerden eintrudeln:

Jeder kennt schließlich die Sorte Nachbarn, die gerne vorbeugend ihr gesamtes Umfeld reglementieren möchte und denen man so am besten von vornherein den Wind aus den Segeln nimmt.

Mieter tun grundsätzlich gut daran, die berufliche Nutzung immer und auch bei einer ruhigen Tätigkeit vom Vermieter freigeben zu lassen und eventuell sogar im Mietvertrag zu fixieren, dann kann im Nachhinein nämlich kein Widerspruch gegen die Nutzung der Wohnung als Home Office erhoben werden.

Auch wenn zusätzliche Personen in der Wohnung tätig sind, viel Publikumsverkehr zu erwarten ist, Geräte mit Geräuschentwicklung regelmäßig genutzt werden oder sogar ein Firmenschild außen am Haus oder im gemeinschaftlich genutzten Flur angebracht werden soll, empfiehlt es sich stets, die Zustimmung von Vermieter und Eigentümergemeinschaft unbedingt einzuholen.

Bauliche Veränderungen dürfen natürlich sowieso nicht ohne entsprechende Genehmigungen vorgenommen werden. Bauliche und Nutzungsanpassungen werden jeweils von der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde genehmigt.

Wer also eine Wohnung in Gewerberäume umwandelt oder, auch mit Erlaubnis des Vermieters, Wände einreißen oder gar welche einziehen will, muss sich mit dem Bauamt über die erforderlichen Genehmigungsprozesse absprechen.

Für einen Großteil der Home-Office-Worker allerdings gilt:

Wer die Nachbarn nicht stört und am Haus nichts verändert, darf jederzeit daheim auch erwerbstätig arbeiten.

Buchhaltung mit lexoffice macht zum Glück sowieso keinen Lärm und kann mit mehreren Benutzern zusammen erledigt werden, ohne dass diese im gleichen Büro arbeiten müssen – der Vorteil browser-basierter professioneller Buchhaltungssoftware, die man nicht selbst warten oder aktualisieren muss.

Die perfekte Ergänzung fürs Home Office eben. Wer unsere komfortable und angenehme Rechnungssoftware noch nicht kennt, findet hier die Möglichkeit, sich für einen kostenlosen und unverbindlichen Test anzumelden.

lexoffice einfach online testen: 30 Tage – 0 Kosten

Du bist Kleinunternehmer:in, Freiberufler:in oder Gründer:in? Unsere Onlinelösung vereinfacht deine Backoffice-Prozesse rund um Rechnungsstellung, Buchhaltung, Banking etc, strukturiert & durchdacht. Damit mehr Zeit zum Geld verdienen bleibt. PS: Funktioniert webbasiert ohne Installation, auch Apple Mac iOS.

  • 30 Tage kostenlos testen.
  • Der Test endet automatisch.
  • Kostenloser Support.

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

oder

Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

lxlp