Frohe Weihnachten im Juli - Kanzleimarketing Tipps fürs Jahresende

Frohe Weihnachten im Juli – Kanzleimarketing Tipps

Das Jahresende naht mit großen Schritten! Nehmen Sie jetzt die Marketingplanung für die Feiertage in Angriff.

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Wissen Sie noch, letztes Jahr? Als im vierten Quartal trotz der fehlenden Feiertagswoche im Dezember plötzlich alle noch Beratungsbedarf hatten? Der Stress sich in den Ecken stapelte? Wäre es nicht wunderbar, wenn es diesmal erstens einfacher und zweitens umsatzsteigernd wäre, sich den Themen der Saison zeitnah zu stellen? Bereits im Hochsommer nämlich.

Unsere Kanzleimarketing Tipps für das Jahresende könnte man auch so zusammenfassen: Bündeln Sie Ihre Stressfaktoren und machen Sie Kundengeschenke daraus. Garniert mit Service und einer ordentlichen Prise Digitalisierung. Nur eins sollten Sie bitte nicht machen: Marketing und Weihnachtsgrüße verwechseln oder mischen.

Digital oder auf Papier? Bei Belegbuchung keine Frage mehr, bei Weihnachtskarten schon

Ein Weihnachtsgruß ist ein Weihnachtsgruß, da ist der ungeschriebene Business Knigge eisern. Wer Werbung mit Weihnachtskarten verschickt, tut sich keinen Gefallen. Ein Gruß im eigenen Corporate Design ist das höchste der Gefühle, mehr hat ein Gschmäckle. Aber um reine Weihnachtsgrüße zur Kundenpflege soll es in diesem Artikel gar nicht gehen, die können Sie ja immer noch zusätzlich versenden.

Sie wissen am besten (und aus jahrelanger Erfahrung), welche Informationen für Ihre Mandanten zum Jahresende besonders nützlich sind. Wahrscheinlich planen Sie, irgendwann Anfang Dezember ein paar der Dauerbrenner in Ihren Kanzlei-Newsletter aufzunehmen – wie man das eben so macht.

Kanzleimarketing Tipps: Zweitverwertung von Anfang an fest einplanen

Machen Sie es doch einfach mal anders. Schreiben Sie jetzt den informativen Blogbeitrag über den Umgang mit dem Mehrwertsteuerschlamassel für absetzbare Kundengeschenke. Verfassen Sie noch im Hochsommer einen Artikel mit ausführlichen Beispielen und Rechenbeispielen für Sonderfälle. Setzen Sie aktuelle Infos über die Rechtslage in Sachen Compliance und Kurzarbeit in der Feiertagssaison ins Blog.

Diese Vorgehensweise hat gleich mehrere Vorteile: Sie können in Ruhe schreiben oder schreiben lassen und die Artikel um nützliche Downloads, Checklisten oder Praxisbeispiele ergänzen, ohne unter Zeitdruck zu geraten. Sie haben eine bessere Chance, über SEO in der Saison mit diesen Themen prompt gefunden zu werden. Sie haben Posts im Blog stehen, für die Sie bei Bedarf auch noch Werbekampagnen planen können.

Nicht zuletzt aber haben Sie damit das Futter für ein Jahresend-Servicepaket, mit dem Sie Mandantenpflege und Mandantenakquise betreiben können. Wenn Sie den konzeptionellen Aufwand betrieben haben, ist es mühelos möglich, gestaltende Aufgaben outzusourcen und Ihnen den Rücken weiter freizuhalten.

Das Jahresend-Servicepaket für Ihre Mandanten

Ob Sie ein E-Book zum Download anbieten oder eine mini Broschüre drucken lassen und versenden: Wenn Sie Ihre Content-Hausaufgaben vernünftig gemacht haben, steht Ihnen der Inhalt für Ihr Service-Paket quasi schon zur Verfügung.

Sorgen Sie sich nicht um Dopplungen. Erstens ist es unwahrscheinlich, dass die gleichen Menschen die Blogposts, deren Erwähnung auf Social Media und den Hinweis im Newsletter sehen werden: Die digitale Welt ist viel zu flüchtig und informationsüberladen. Doch selbst wenn, ist es eher eine Möglichkeit, nachdrücklich hinzuweisen und wahrgenommen zu werden und damit auch gar nicht ungewöhnlich, wenn man Ihren Service an allen Ecken und Enden zur Kenntnis nehmen kann.

Digital oder gedruckt? Sie müssen sich nicht entscheiden

Weil E-Book oder Broschüre durchgehend in Ihrem Kanzlei-Design und mit Ihren Kontaktangaben versehen sind, könnten Sie auch einfach beides machen: Das E-Book bereitstellen und ausgewählten Mandanten diese Arbeitshilfe gedruckt zusenden.

Wichtig sind erstens der konkrete Nutzen basierend auf Ihren Erfahrungen als Steuerexperte, zweitens ein aktueller Bezug bzw. frische Informationen und drittens eine ganze Wagenladung pragmatischer praktischer Beispiele mit verständlichen Checklisten zur Vervollständigung und eigenständigen Umsetzung. Viertens sollten Sie etwas ergänzen, für das Ihre Kanzlei steht.

Das kann eine Expertise oder Branchen-Info sein, eine Stellungnahme zu Nachhaltigkeit, ein Editorial mit Outlook für 2021 vom Chef oder ein Dank mit Foto vom Team. Kurz: Etwas, das niemand anderes je einfach abkupfern oder übernehmen könnte, sollte den Start Ihrer Infos dominieren. Zum Schluss hängen Sie fünftens dann ein Entwicklungshelfer-Angebot an: Für die Vorsätze im nächsten Jahr, endlich digital zeitsparend und ortsunabhängig arbeiten. Zum Beispiel mit lexoffice Gutschein für den Einstieg.

Kanzleimarketing Tipps: Im Sommer den Winter souverän und entspannt vorbereiten

1. Nützliches Wissen für die Allgemeinheit greifbar machen und Expertise beweisen

Planen Sie fünf Blogbeiträge mit Bezug zum Jahreswechsel, zur Geschenkesaison, zur Mehrwertsteuerumstellung, zum Absetzen von Anschaffungen und so weiter und optimieren Sie diese für Suchmaschinen. Ergänzen Sie jede Information um einen ganz konkreten Nutzwert: Eine Checkliste, ein praktisches Beispiel, einen pragmatischen Tipp, ein kleines Ebook oder um die Info, welche Unterlagen Ihre Mandanten zusammentragen müssen, um von Ihnen beraten zu werden. Lassen Sie diese Blogposts bis spätestens Mitte September erscheinen (und machen Sie wie immer Werbung im Newsletter und auf Social Media für jeden einzelnen).

2. Content Marketing: Das Wissen für ein Service-Paket zum Jahresende zweitverwenden

Ordnen Sie Ihre Service-Themem in eine logische Reihenfolge, um eine Info-Broschüre zu erstellen, die sowohl gedruckt als auch digital bereitgestellt werden kann. Bauen Sie die Struktur für die Informationen so auf, dass Editorial und Anfang für Ihre Kanzlei spezifisch sind. Wie zum Beispiel eine individuelle Empfehlung vom Kanzlei-Inhaber oder ein Dank mit Foto vom ganzen Team. Setzen Sie ans Ende dann eine Aufforderung in Sachen Digitalisierung, Motto „Lassen Sie uns gemeinsame Vorsätze fassen: In 2021 werden wir uns seltener sehen, aber enger zusammenarbeiten“. Versüssen Sie diesen Vorschlag und Gruß beispielsweise mit einem Gutschein für den Einstieg in lexoffice.

Vergessen Sie nicht, sich dann mit den vollen Kontaktdaten der Steuerkanzlei zu verabschieden und zu signalisieren, dass Sie für Beratung gerne zur Verfügung stehen.

Checklisten können ruhig so großzügig eingefügt werden, dass Mandanten Ihre eigenen Notizen einfügen können. Jahreskalender mit allen wichtigen Terminen auch. Beim E-Book sollte man es sich ausdrucken können und bei der Papierversion ist es ein zusätzlicher Service.

Je früher Sie anfangen, desto mehr Arbeitsschritte lassen sich entspannt outsourcen

Der angenehme Nebeneffekt so eines Projekts: Sie und Ihre Mitarbeiter beantworten nicht immerzu die gleichen Fragen. Sie räumen Ihre ToDos und Themen auf und strukturieren automatisch die Kommunikationsprozesse. Wenig Aufwand ist das nicht. Deshalb sollten Sie ja jetzt beginnen.

Übrigens haben auch Sie wahrscheinlich Mandant*innen, die am besten schon mit der Weihnachtsplanung beginnen sollten.

Verblüffen Sie diese doch einfach zeitnah mit ein paar nützlichen weihnachtlichen Tipps.

Steuerberater*innen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren ...

Zum Glück. Denn die digitale #Zukunftskanzlei gedeiht und wächst, bringt viel Innovation und Arbeitsverbesserung mit.

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