Unsere Bundesregierung hat angesichts der weiterhin angespannten Wirtschaftslage durch Corona das KfW-Sonderprogramm bis zum 30.06.2021 verlängert. Seit dem 9. November 2020, steht der KfW-Schnellkredit außerdem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung.
Seit dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Bisher war das nicht möglich. Zudem plant die Bundesregierung eine Verlängerung bis zum 30.06.2021 aufgrund der anhaltend schwierigen Wirtschaftslage. Dazu steht die Genehmigung der Europäischen Kommission aus.
Unternehmer*innen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen ist das Ziel des KfW-Sonderprogramms, das seit Montag auch für kleinere Unternehmen und Einzelunternehmerinnen zur Verfügung steht. Kurz zusammengefasst können Unternehmen über die Hausbanken KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden in diesem Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt. Schön, dass jetzt auch die »Kleinen« auf Unterstützung hoffen können.
Antragstellung über die Hausbanken
Unternehmen können den KfW-Schnellkredit über ihre Hausbank oder bei einer anderen Bank, die KfW-Kredite durchführt, beantragen. Diese sind Ansprechpartner, prüfen die Voraussetzungen und leiten alles in die Wege.
KfW Sonderprogramm: Wichtige Punkte in Kürze
Der KfW-Schnellkredit kann aktuell bis spätestens 31.12.2020 abgeschlossen werden.
Die Eckpunkte und Konditionen im Details finden Sie hier: KfW-Schnellkredit
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