Kleingewerbe versus Kleinunternehmer: Das musst Du wissen

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    Eine Geschäftsidee ausarbeiten und damit einfach mal eben loslegen ist ein viel besserer Weg als jahrelanges Planen ohne konkreten Start. Anfangen mit wenig Kapital und dann so wachsen, wie es Dir möglich ist: Ein Kleingewerbe gründen geht ganz schnell und einfach. Das ist aber nicht dasselbe wie ein Kleinunternehmer werden, steuerlich betrachtet. Wichtig ist, dass Du diese Begriffe nicht verwechselst. Kleingewerbe versus Kleinunternehmer – wir erläutern den Unterschied.

    Autor:in: Carola Heine

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    Kategorie: Gründer:innen

    Bitte nicht verwechseln: Kleingewerbe versus Kleinunternehmer

    Über die Kleinunternehmerregelung und auch über ihre Berechnungsgrenzen haben wir schon geschrieben. Auch darüber, dass es zwar organisatorisch einfacher ist, keine Umsatzsteuer abzuführen, aber eventuell auch weniger professionell wirkt.

    Nicht verwechseln darfst Du außerdem die Kleinunternehmerregelung mit einem Kleingewerbe. Das klingt zwar irritierend ähnlich, ist aber eine völlig andere Angelegenheit. Wer sich als Kleinunternehmer definiert, tut dies über die Umsatzsteuerregelung.

    Ein Unternehmer, der weniger als 17.500 Euro Brutto-Umsatz im Jahr erzielt, kann sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen und braucht keine Umsatzsteuer abzuführen. Das muss er nicht, aber er kann. Er darf dann aber auch keine Umsatsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen oder sie mit der gezahlten Umsatzsteuer auf geschäftliche Ausgaben verrechnen. Kleinunternehmer schreiben nur netto-Beträge auf ihre Rechnungen.

    Ein Kleingewerbe kann zwar das Unternehmen eines Kleinunternehmers sein, sprich: Du kannst mit einem Kleingewerbe aufgrund der Umsatzhöhe unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Aber eine Voraussetzung ist das nicht.

    Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute. Als Nicht-Kaufmann hat ein Kleingewerbetreibender keine Buchführungspflicht, sondern die zur Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Ist-Versteuerung.

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    Um ein Kleingewerbe zu gründen, beantragst Du einfach einen Gewerbeschein bei dem für Dich zuständigen Gewerbeamt. Das Finanzamt schickt Dir dann einen so genannten Erfassungsbogen für die Betriebseröffnung. Dort gibst Du auch an, ob Du von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchtest oder nicht. Wenn eine Handelskammer für Deine Berufsausübung zuständig ist, wird auch diese sich bei Dir melden. Solltest Du Dich mit Deiner neuen Firma ins Handelsregister eintragen lassen, hast Du ab sofort Buchführungspflicht.

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    Die wichtigsten Steuerarten bei einem Kleingewerbe sind Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer. Falls du Mitarbeiter einstellst, kommt noch Lohnsteuer hinzu. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Standort, was jedoch überall gilt ist der Freibetrag von 24.500 Euro. Wenn Du weniger umsetzt, musst Du keine Gewerbesteuer zahlen.

    Als Kleingewerbetreibender darfst Deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Erst ab einem Umsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro im Jahr bist du verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.

    Natürlich müssen auch die Angebote, Rechnungen und Zahlungserinnerungen von Kleingewerbetreibenden alle üblichen Pflichtangaben enthalten. Kein Problem mit der Buchhaltungssoftware lexoffice. 🙂

    lxlp