Die Mindestbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse sind hoch. Viele Gründer können sie sich nicht leisten, aber auch zunehmend mehr Selbstständige können den Gewinn nicht mehr erwirtschaften, von dem der Mindestbeitrag ausgeht. Dies wird sich nun ändern – ein guter Grund, jetzt einen Wechsel zu privaten Anbietern sorgfältig abzuwägen, denn vielleicht lohnt er finanziell gar nicht mehr.
Selbstständige mit geringen Einnahmen zahlen bisher unverhältnismäßig hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse ein, denn von den Kassen wird ein fiktives Monatseinkommen als Berechnungsgrundlage genutzt. Dieser mit derzeit 2.284 Euro angesetzte vermutete Verdienst führt zu Krankenkassenbeiträgen von mehr als 400 Euro im Monat. Für wenige Härtefälle und Ausnahmen unter Gründern wird ein reduzierter Wert angesetzt.
Der monatliche Mindestbeitrag wird nun ab 2019 auf 171 Euro halbiert – auf die meisten Geringverdiener kommt damit eine monatliche Erleichterung von immerhin 180 Euro zu. Ab dem 1. Januar 2019 wird das fiktive Mindesteinkommen auf 1 142 Euro im Monat und damit der zu zahlende Beitrag halbiert werden.
Diese Regelungen stehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Versichertenentlastungsgesetz.
Was sich nicht geändert hat, ist die Krankenversicherungspflicht. Es ist kein Wunder, dass angesichts der vermutlich anstehenden Senkung jetzt in allerletzter Minute noch vielerorts günstige und aggressiv beworbene Angebote für private Krankenversicherungen aus dem Web schießen. Das Verlassen der gesetzlichen Kasse will aber sehr gut überlegt sein, denn so schnell führt kein Weg zurück in das für die meisten Menschen irgendwann doch vorteilhaftere System.
Einfach wieder zurück in die Gesetzliche als Selbstständiger? Geht nicht
Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, bleibt dies, so lange die Beiträge gezahlt werden. Niemand verliert das Anrecht durch geänderte Lebensumstände. Wer aber die gesetzliche Krankenkasse zugunsten einer Privatversicherung verlassen hat, um Beiträge zu sparen, kann sich nicht einfach wieder umentscheiden, wenn durch Alter oder Krankheiten das Ergebnis kippt und die private Absicherung ungünstiger wird.
Erst durch eine Festanstellung und einen Arbeitgeber kann man im Normalfall bei den meisten Kassen als „Abtrünnige*r“ überhaupt zurückkehren, und zwar nur mit einem Gehalt, von dem man auch leben kann über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr – sonst würde es ja die Möglichkeit geben, durch 450-Euro-Jobs und ein bisschen Gemauschele zurückzukehren. Aber so einfach ist das eben nicht.
Plötzlich überall tolle Angebote für private Krankenversicherungen?
Das hat einen Grund: Eine Gesetzesänderung im Bereich der gesetzlichen Kassen wird ab 2019 Geringverdiener entlasten – ab dann sind viele Privattarife rechnerisch nicht mehr so interessant für Selbstständige.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung kann ihre Tücken und Kommunikationslöcher haben: Viele Unternehme*innen wissen gar nicht, dass sie trotz höchster Beitragszahlungen überhaupt kein Krankengeld bekommen, wenn sie es nicht ausdrücklich „dazubestellen“ und sich bestätigen lassen – und dann erst ab dem 42. Tag. Denn auch über den „Wahltarif Krankengeld“ wird selten vorsorglich informiert, dabei kann die Wartefrist bis zum Einsetzen der Krankengeldzahlungen auf 14 Tage statt sechs Wochen reduziert werden mit einer kleinen Zusatzversicherungssumme monatlich.
Gesetzlich krankenversichert bleiben ist nicht genug:
- 1. Beim Wechsel in die Selbstständigkeit und Verbleiben in der gesetzlichen Kasse unbedingt Krankengeldzahlungen mit versichern und schriftlich bestätigen lassen
- 2. Den Wahltarif Krankengeld ab Tag 14 mit abschließen und schriftlich bestätigen lassen
- 3. Wenn möglich in die freiwillige gesetzliche Arbeitslosenversicherung wechseln für ca 90 Euro im Monat – das geht nur im ersten Vierteljahr ab Gründung, ist aber eine gute Ergänzung der eigenen Sozialversicherung.
Eine neutrale Info-Quelle:
Der Online-Ratgeber Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit
oder
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