Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit

Breadcrumb-Navigation

Inhaltsverzeichnis

    Selbstständigkeit ist eine brauchbare Alternative zum Kampf mit einem unwilligen Arbeitgeber um flexiblere Zeiten. Das gilt auch schon für die Elternzeit, in der sich jungen Eltern die Möglichkeit bietet, mit einem festen Arbeitsvertrag in der Tasche in Ruhe zu testen, ob eine Selbstständigkeit in Frage kommt.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Gründer:innen , Work Life Balance

    Es gibt viele Gründe, statt einer „Elternzeitpause“ durchgehend weiter zu arbeiten: Geld ist sicherlich einer der wichtigsten, aber auch das Interesse am eigenen Aufgabengebiet oder an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zählt so wie auch die Befürchtung, nach einer längeren Lücke im Lebenslauf nie wieder einen guten Anschluss zu finden.

    Wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, hat jede und jeder ein Recht auf Teilzeit– sofern die Firma mehr als 15 Angestellte hat und das Angestelltenverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht.

    Das hört sich zwar in der Theorie optimal an, sieht aber in der Praxis leider oft so aus, dass auf Teilzeitstellen im Durchschnitt weniger pro Stunde verdient wird, während derselbe Einsatz mit den gleichen Ergebnissen erwartet wird wie von einer Kraft, die einen vollen Arbeitstag im Büro verbringt.

    Für Beförderungen kommt man von einer Teilzeitstelle aus meistens eher nicht in Frage – und außerdem gibt es für Angestellte keinen Anspruch darauf, nach einer Teilzeitphase wieder auf eine Vollzeitstelle zu wechseln.

    Linienmuster

    Dank lexoffice mehr Zeit zum Geld verdienen!

    Angebote schreiben, Rechnungen bezahlen und die Steuererklärung:
    lexoffice bietet alle Funktionen in einem Programm.
    Einfach einloggen und los geht´s!

    Jetzt lexoffice kaufen und sparen!

    Die Alternative: Eine selbstständige Tätigkeit in Eigenregie

    Laut § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes hat man jedoch die Möglichkeit, bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit erwerbstätig zu sein und kann diese Zeit auch nutzen, um eine Selbstständigkeit aufzubauen. Der Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit.

    Die Aussichten sind gut, denn dank Elterngeld lässt sich gelassen planen, sofern einige wichtige Punkte beachtet werden:

    • Der Arbeitgeber muss informiert werden und sollte einverstanden sein – ablehnen darf er aber sowieso nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen und schriftlich.
    • Wer sich als Freiberufler selbstständig macht, zeigt dies beim zuständigen Finanzamt an. Für jede gewerbliche Tätigkeit ist es nach §14 Gewerbeordnung zwingend erforderlich, ein Gewerbe anzumelden.
    • Die Krankenkasse muss über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informiert werden und wird ggf. prüfen, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt und darauf basierend die Beiträge berechnen.
    • Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen – wann das sinnvoll ist, haben wir in unserem Artikel über den lexoffice-Rechner Kleinunternehmerregelung schon erläutert.
    • Wer ein Unternehmen startet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Mitarbeiter sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig, eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann trotzdem sinnvoll sein.
    • Beratung kann man sich holen beim „Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)“ unter der Telefonnummer 030 221 911 003 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr)

    Gründungsphasen sind anstrengend, doch wer Teilzeit arbeitet, ist effizienter – oft schafft man in vier oder fünf konzentrierten Stunden mehr als an einem ganzen Tag, denn es ist sowieso niemand acht bis zehn Stunden „am Stück“ produktiv.

    *

    Neben der Geschäftsidee, der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und guten Netzwerken sind die richtigen Werkzeuge einer der Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Existenzgründung.

    lexoffice unterstützt Gründer und Kleinunternehmer als professionelles und einfach zu bedienendes Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm.

    lexoffice einfach online testen: 30 Tage – 0 Kosten

    Du bist Kleinunternehmer:in, Freiberufler:in oder Gründer:in? Unsere Onlinelösung vereinfacht deine Backoffice-Prozesse rund um Rechnungsstellung, Buchhaltung, Banking etc, strukturiert & durchdacht. Damit mehr Zeit zum Geld verdienen bleibt. PS: Funktioniert webbasiert ohne Installation, auch Apple Mac iOS.

    • 30 Tage kostenlos testen.
    • Der Test endet automatisch.
    • Kostenloser Support.

    Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

    oder

    Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.

    lxlp