Registriekassenpflicht

Registrierkassenpflicht ab 2017

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Mit Bargeld zahlen deutsche Kunden immer noch am liebsten unterwegs beim Einkaufen oder im Restaurant. Ab 2017 gibt es Neues zur Registrierkassenpflicht – pünktlich zum Jahresanfang werden bundesweit neue Richtlinien eingeführt.

Autor:in: Carola Heine

Veröffentlicht:

Kategorie: Gründer:innen

Registrierkassenpflicht bei elektronischen Kassensystemen

Die Registrierkassenpflicht betrifft sämtliche elektronischen Kassensysteme wie die im Supermarkt und Restaurant. Die gute Nachricht lautet: Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, jetzt mit den neuen Änderungen Deine manuell geführte Kasse gegen ein elektronisches Kassensystem zu tauschen.

Bareinnahmen, die so genannte Barkasse, sind nämlich von der Regelung nicht betroffen. Barkassen sind genau das, rein manuell geführte Handkassen, wie sie im Friseursalon nebenan oder auf dem Markt üblich sind.

Nach der aktuellen Rechtslage sowie unter Berücksichtigung des diesbezüglichen Beschlusses des Bundeskabinetts besteht für Dich keine Verpflichtung, eine Registrierkasse betreiben zu müssen. Zumindest nicht in Deutschland. Das kann nämlich jedes EU-Land eigenständig für sich selbst regeln.

Registrierkassenpflicht zur Verhinderung von Steuerbetrügereien

Wer aber eine elektronische Registrierkasse in Betrieb hat, muss die Anforderung zur unveränderlichen Aufzeichnung ebenso erfüllen. Zum Beispiel die Anwendung von zertifizierter Sicherheitstechnologie. Die neuen Richtlinien sollen wie die neuen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD) Steuerbetrug verhindern.

Wenn Dein Kassensystem bis 31.12.2016 die Voraussetzungen für eine nicht veränderbare fortlaufende Aufzeichnung nicht erfüllt, verstößt Du automatisch gegen die formellen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Kassenführung. Das Finanzamt muss Deine Buchführung nicht akzeptieren. Es ist dann berechtigt, Umsätze und Einkünfte zu schätzen, um die entsprechenden Steueraufschläge zu erheben.

Die Pflicht zur Anwendung zertifizierter Sicherheitstechnologien ist anspruchsvoller und setzt eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die entsprechenden Anbieterlösungen voraus. Diese Anforderung muss bis 2020 umgesetzt werden.

Was tun bei Registrierkassenpflicht oder ohne Kasse?

Der Anbieter Deines elektronischen Kassensystems ist die richtige Anlaufstelle, um zeitnah zu erfahren, ob Dein System den Anforderungen entspricht.

Wenn Du Deine Einnahmen bar erfasst, gelten natürlich ebenfalls strikte Vorgaben. Du bist zur Erstellung eines Zählprotokolls unter Angabe der jeweiligen Stückelung und deren Anzahl verpflichtet. Diese Summe ist dann um den Tagesanfangsbestand und die vorgenommenen Einlagen zu kürzen sowie um die aus der Kasse gemachten Aufwendungen zu erhöhen. Der so ermittelte Betrag ist Deine jeweilige Tageseinnahme.

Alle ermittelten Zahlen müssen fortlaufend in einem Kassenbuch notiert werden, und sowohl Kassenbuch als auch Zählprotokoll müssen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sicher aufbewahrt werden.

Sonst darf auch bei Dir das Finanzamt einfach schätzen und die Steuern erhöhen.

Übrigens: Das Kassenbuch gehört bei lexoffice zum Funktionsumfang. Einfacher kann es nicht sein, überall und jederzeit Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen.

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