Reisekosten absetzen

Reisekosten im Inland absetzen

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Nicht nur als mobiler Dienstleister wirst Du regelmäßig damit konfrontiert, welche Kosten Du steuerlich geltend machen kannst: Um Reisekosten im Inland absetzen zu können, benötigst Du Belege und Nachweise. Damit Du die richtigen sammelst, haben wir eine praktische Übersicht zusammengestellt.

Autor:in: Carola Heine

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Kategorie: Steuertipps

Denn es fallen bei Messebesuchen, Fahrten zu Workshops, Branchenveranstaltungen, Weiterbildungen und Kundenbesuchen ja nicht nur Kosten für eventuelle Übernachtungen oder die Fahrt an – sondern noch weitere Spesen, die sich absetzen lassen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass es sich um eine Geschäftsreise gehandelt hat.

Reisekosten im Inland absetzen: Diese Kosten kannst Du geltend machen

Bei den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das noch ein überschaubarer Aufwand: Das Ticket von Bahn- oder Busreise gilt als Nachweis, die Kosten lassen sich in voller Höhe absetzen.

Aber auch wenn Du mit dem Auto fährst, kannst Du sämtliche Ausgaben als Fahrtkosten angeben: Sowohl anteilig Versicherung, Steuer und Reparaturkosten des Wagens wie auch eine Pauschale für jeden gefahren Kilometer und die Kosten für die Tankfüllung.

Als Unternehmer kannst Du für geschäftliche Reisen auch Dein privates Fahrzeug nutzen. Achte dann unbedingt darauf, dass jede einzelne Tankquittung sorgfältig erfasst wird.

Für die Abrechnung über Kilometerpauschale ist es egal, ob das eigene Auto oder der Firmenwagen genutzt wurde: Pro gefahrenen Kilometer beträgt diese Pauschale immer 0,30 Euro.

Die Kosten für Verpflegung sind in drei unterschiedliche Pauschalen gestaffelt:

  • Wer die Haustür oder das Unternehmen verlässt und mehr als 8 Stunden unterwegs ist, darf 12,- Euro absetzen. Ebenfalls nur 12,- Euro akzeptiert das Finanzamt bei einer Abwesenheit zwischen 12 und 24 Stunden, egal wo diese für eine Mahlzeit ausgegeben werden.
  • Handelt es sich um eine längere Geschäftsreise, gilt ein Verpflegungssatz von 24,- Euro pro Tag, d.h. ab 24 Stunden.
  • Und wer weniger als 8 Stunden geschäftlich unterwegs ist, kann im Inland keine Verpflegungskosten geltend machen. Für Auslandsreisen gelten andere Pauschalen, abhängig vom jeweiligen Land.

Die Verpflegungspauschale wird übrigens auf das Hotelfrühstück angerechnet – es sollte deswegen immer separat auf der Rechnung des Hotels ausgewiesen werden. Genau wie Bestellungen im Restaurant oder der Griff in die Minibar. Ohne diese Angabe werden pauschal 4,80 Euro von der Rechnung abgezogen.

Unterwegs übernachten und die Nebenkosten von Geschäftsreisen

Die Übernachtung im Hotel an sich ist wiederum ist in voller Höhe absetzbar. Ebenso wie viele weitere Nebenkosten, die auf einer Geschäftsreise entstehen können: Wieder ist der Nachweis durch das Erfassen aller Belege wichtig:

Du kannst übrigens keine Reisekosten absetzen, wenn Du nur bei einem Kunden vorbeigeschaut hast und alle anderen Kostennachweise vermuten lassen, dass es sich von diesem Termin abgesehen um einen Urlaub gehandelt hat. Jeder einzelne Beleg muss geschäftlichen Bezug haben oder untermauern.

Dann nämlich und nur dann lassen sich alle Eintrittskarten für berufliche Veranstaltungen, geschäftlich geführte Telefonate und verschickte Faxe, Park-Kosten und so weiter ebenfalls geltend machen.

Mit der Buchhaltungssoftware lexoffice ist die Erfassung von Belegen für die Reisekosten im Inland überhaupt kein Problem, mit der Scan-App geht das in Echtzeit quasi in dem Moment, in dem der Beleg entsteht – noch schneller ist nicht möglich.

Auch die Zuordnung der Belege ist gemäß dem lexoffice Prinzip automagic und intuitiv mit wenigen Klicks erledigt.

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