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Wie erfasse ich Fremdleistungen §13b in der EU als Ausgabe?
Wie erfasse ich Fremdleistungen §13b in der EU als Ausgabe?

Fremdleistungen §13b, Kategorien mit Fremdleistungen §13b

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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Fremdleistungen §13b erfassen

Erfassen Sie die Ausgabe (1) in der Belegerfassung.

Wählen Sie als Art der Ausgabe: Fremdleistungen §13b (2). Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Google Adwords, Amazon, 13b...oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 5923/3123 verwenden.

Hinweis: Beim Reverse-Charge muss der Steuersatz dem Einfuhrland entsprechen, somit wird das Feld Steuer mit 19% vorbelegt (3).

Erfassen Sie im Feld Betrag den Nettobetrag. Der Steuerbetrag wird nicht angezeigt, da die weitere Steuerberechnung intern erfolgt.

Das macht lexoffice:

Der Ausweis erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Positionen 46, 47 (Umsatzsteuer) und 67 (Vorsteuer)

lexoffice nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:

Soll

an

Haben

5923 SKR04/3123 SKR03
Sonst. Leistung EU 19% VSt, 19% USt

70000 Lieferant A

1407 SKR04/3123 SKR03
Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%

3837 SKR04/1787 SKR03
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%

Weitere Ausgabenkategorien mit Fremdleistungen §13b

Mit den weiteren Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b ist es möglich verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§ 13b UStG) buchen zu können.

Folgende Kategorien stehen Ihnen hierfür in lexoffice zur Verfügung:

Kategorie

SKR03

SKR04

Beratung §13b

4950 | Rechts- und Beratungskosten

6825 | Rechts- und Beratungskosten

Fortbildung §13b

4945 | Fortbildungskosten

6821 | Fortbildungskosten

Lizenzen und Konzessionen §13b

4964 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen

6837 | Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen

Werbung §13b

4600 | Werbekosten

6600 | Werbekosten


Stichwort: Facebook, Adobe

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