Arbeitslosigkeit ist eine schwierige und anstrengende Lebensphase, die buchstäblich jede*n ereilen kann. Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit heraus zu werden, kann eine gute Lösung sein, denn vorher arbeitslose Existenzgründerinnen und -gründer können – wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen – sämtliche öffentlichen Förderprogramme für Gründungen in Anspruch nehmen. Für umfangreiche Starthilfe durch Fördergelder ist also gesorgt.
Voraussetzungen, um als selbstständig aus der Arbeitslosigkeit zu gelangen
Ausreichend Startgeld ist aber nicht alles, worauf es ankommt. Du brauchst als Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmerin oder „Solopreneur“ auch eine gute Geschäftsidee. Nicht zu verwechseln mit der Gründungsidee eines Start-ups, die innovativ und skalierbar sein sollte, weil damit etwas ganz Neues auf den Markt kommt. Dein Businessmodell sollte in erster Linie praxistauglich und tragfähig sein, sprich: Du hast eine genaue Vorstellung davon, wie Du Dein Geld verdienen möchtest und wer Deine Kunden sein sollen. So genau, dass Du mit Hilfe eines Steuerberaters und nützlicher Online-Tools einen Businessplan erstellen kannst.
Frischgebackene Unternehmerinnen und Unternehmer sollten außerdem vom ersten Tag an unbedingt über ausreichend Motivation und Antrieb verfügen. Wenn Du Dich nur selbstständig machst, weil Du keinen anderen Ausweg mehr siehst, sind Deine Chancen leider bei weitem nicht so hoch wie bei Menschen, die sich in eine Geschäftsidee verliebt haben. Bevor Du also alles auf diese Karte „Gründung“ setzt, solltest Du sorgfältig prüfen, ob selbstständig aus der Arbeitslosigkeit heraus zu werden wirklich das Richtige für Dich ist.
Fördermittel und Zuschüsse für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Zu den Unterstützungen, auf die Du bei Erfüllung der Voraussetzungen zurückgreifen kannst, gehören das Einstiegsgeld, der Gründungszuschuss und der AVGS, eine kostenfreie Beratung von ALG 1 und 2-Empfängern. AVGS steht für „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ und wird in Kombination mit „Maßnahme private Arbeitsvermittlung“ (MPAV) verwendet.
Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllst Du, wenn Du arbeitslos gemeldet bist oder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast und Dich hauptberuflich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit heraus machen willst. Er wird beim Arbeitsamt beantragt, wichtig ist dabei, dass Du mindestens einen Tag lang arbeitslos gemeldet warst und Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht hast.
Bist Du bereits Leistungsempfänger, musst Du noch Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld haben, um den Gründungszuschuss beantragen zu können. Solltest Du Dich also selbstständig machen wollen, musst Du Dein Interesse unbedingt rechtzeitig beim Arbeitsamt anmelden. Maximal 15 Monate Gründungsförderung sind möglich: Die Förderdauer beträgt 6 Monate in der ersten Phase und 9 weitere Monate in der zweiten Phase. In der ersten Phase erhältst Du das bisherige Arbeitslosengeld plus eine Sozialversicherungspauschale von 300 Euro für beispielsweise die Krankenversicherung. In Phase 2 wird nur noch dieser pauschale Zuschuss gezahlt.
Die zuständige Person beim Arbeitsamt gewährt den Gründungszuschuss, wenn sie von Deinen fachlichen Voraussetzungen überzeugt ist. Zudem muss Dein Konzept wirtschaftlich tragfähig sein. Das bedeutet, dass Du am besten Dein Businessplan auf alle Details prüfen lässt, bevor Du ihn vorlegst. Das kannst Du zum Beispiel durch Deinen Steuerberater, die IHK, eine Bank oder einen Unternehmensberater erledigen lassen.
Gründen, wenn Du Arbeitslosengeld 2 erhältst
Wenn Du Arbeitslosengeld 2 erhältst, beantragst Du nicht den Gründungszuschuss, sondern Einstiegsgeld. Auch dieser Antrag wird ans Arbeitsamt gestellt. Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gezahlt. Über die Höhe entscheidet jeweils die zuständige Fachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter beim Arbeitsamt. Auch hier ist es also wichtig, dass Du Dich und Deine Idee gut vorstellst.
Je nach Bundesland kannst Du eventuell auch auf geförderte und damit kostenfreie Beratung durch Personen mit Fachexpertise z.B. aus dem Bereich Unternehmensberatung zurückgreifen. Achtung: Bevor Du eine Beratungsförderung in Anspruch nimmst, muss unbedingt der entsprechende Zuschuss genehmigt worden sein, sonst werden die Kosten nicht übernommen.
Die Checkliste Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hilft Dir bei der Prüfung Deiner Situation. Gespräche mit anderen Personen auf Networking-Events, Barcamps, in Coworking Spaces und auf Branchentreffen unterstützen Dich dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
Das lexRocket Förderprogramm für Startups, Existenzgründer*innen und Jungunternehmer*innen unterstützt Dich dabei, vom ersten Tag an die wichtigsten organisatorischen Aufgaben mühelos zu bewältigen und nur minimalen Aufwand mit der Buchhaltung zu haben. Als Gründer*in musst Du Dich schließlich ganz auf Dein Business konzentrieren können.
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