Der aktuelle Ausnahmezustand zieht sich durch alles, viele Ihrer Mandanten kämpfen hart und erfordern höchste Aufmerksamkeit von Ihnen. Doch die Liquiditätsplanung der Kundschaft ist nicht die einzige, an die Sie jetzt denken müssen. Als Verantwortliche*r für Kanzlei und Team sollten Sie die eigenen Steuerberatungs-Honorare ebenfalls im Blick behalten.
Steuerberater als Fels in der Corona-Brandung
In den letzten Tagen und Wochen waren Sie intensiv als Ansprechpartner gefragt, vor allem in den Bereichen Liquiditätsplanung, Entlastung in der Krise und Lohnabrechnung. Dazu kommt der Druck, unter dem viele Mandanten jetzt stehen und damit einhergehend ein steigender Informations- und Betreuungsbedarf, den Sie abdecken müssen.
Der Informationsbedarf der Mandanten explodiert
Jetzt sind gleich mehrere Dinge schwierig: Der hohe zusätzliche Aufwand, der sich nur zu einem Teil 1:1 in Form von Honoraren abrechnen lässt, denn ein großer Teil der Zeitfresser fällt unter Kundenbindungsmaßnahmen, Kanzlei-Service und als Investition in eine Kanzlei, auf die man auch in stürmischen Zeiten bauen kann.
Zahlungsmoral ist leider nicht mehr für alle optional
Dann die wegbrechende Liquidität einzelner Mandanten, die ihre Rechnungen nicht zahlen können, auch wenn sie das sehr gerne weiterhin zuverlässig tun würden. Die Weltwirtschaftskrise erwischt auch diejenigen, die im Normalfall sehr gewissenhaft vorgehen würden: Das kann man ihnen nicht vorwerfen, trotzdem fehlt das Geld dann in Ihrer Kanzlei und Sie müssen Lösungen finden.
Verbraucher werden sich Stundungen erwarten
Dazu kommen Ausnahmeregelungen der Corona-Krise: Zu den geplanten Entlastungen für Verbraucher*innen zählt auch die salopp »Verbraucherdarlehen« genannte Drei-Monats-Regelung, nach der sollen gesetzlich um drei Monate gestundet werden, wenn Schuldnerinnen oder Schuldner infolge der Pandemie nicht zahlen können.
Auch hier gilt zwar die Nachweispflicht, vor allem aber herrscht Verwirrung und viele Mandanten werden annehmen, dass sie automatisch mit dem Zahlen von Rechnungen in diversen Bereichen aussetzen können.
Ein schmaler Grat für alle Unternehmen, ob Kanzlei oder Mandant
Doch selbst wenn diese Regelung zum Beispiel für die Erstellung von Einkommenssteuererklärungen etc. greifen sollte, heißt das ja nicht automatisch, dass diese Mandanten dann Geld für die eigenen Außenstände haben und prompt zahlen werden. Viele »kleinere« Unternehmer werden zwischen Verantwortung und Problemen zerrieben und agieren weder böswillig noch nachlässig, sondern sind einfach überfordert.
Später werden sie wieder normal zuverlässige Mandanten sein. Doch wann ist später? Gerade kleinere Kanzleien müssen jetzt also vorsichtig sein.
Gebündelte Informationen für Steuerberater und Mandanten
In dem Artikel Steuerberater-Honorare in schweren Zeiten auf haufe.de/steuern weist Cordula Schneider zu Recht darauf hin, dass die derzeit notwendige intensive Informationsbeschaffung rund um neue Gesetze und Regelungen nicht den Mandanten in Rechnung gestellt werden kann, sondern ein zum Job gehörender Service ist.
Mit unseren Hilfe-Seiten rund um die Corona-Krise und den kostenlosen Webinaren und Informationen für eine optimale Beratung Ihrer Mandanten unterstützen wir Sie bei dieser herausfordernden Aufgabe.
Klare Kommunikation ist jetzt entscheidend
Immer schon war es eine Vertrauens-Sollbruchstelle, wenn für Mandanten erst im Nachhinein klar wurde, was abgerechnet wird. Mindestens Steuerberatenden mit vielen Jahren Routine sollte inzwischen klar geworden sein, dass »wie können die Mandanten das denn nicht wissen« das falsche Mindset ist, wenn es um Dienstleistungen geht. Die Mandanten sind Experten auf ganz anderen Gebieten.
Ihre Aufgabe als Steuerberater*in beinhaltet auch die klare und unmissverständliche Kommunikation. Während Mandanten es sich vor der Krise noch leisten konnten, mit einem erstaunten Zucken über manche »überraschenden« Rechnungen hinwegzusehen, können diese jetzt ein echtes Ärgernis ausmachen. Erklären Sie also bereits anfangs, was Sie abrechnen und was nicht.
Da Sie gerade wesentlich mehr Dinge unter Mandantenservice und kostenloser Betreuung verbuchen als sonst, haben Sie einen guten Einstieg in das entsprechende Gespräch. Erklären Sie, dass auch Sie sich erst einarbeiten müssen in diese neuen Themen und diese Zeit gerne investieren im Rahmen der Fürsorge für Ihre Mandanten. Erklären Sie aber auch, welche ganz neue Hilfestellung in Zeiten der Krise es erfordert, dass Sie Ihren Aufwand abrechnen.
Vorkasse ist nicht branchenüblich, aber das ändert sich gerade
Guten Service und herausragende Arbeit können Sie nur leisten, wenn Sie die eigene Existenz ebenfalls sichern. Jetzt ist der Moment gekommen, die wohl bekannten Wackelkandidaten mit der löchrigen Zahlungsmoral mindestens einen Teil der Leistung vorab zahlen zu lassen. Denn wie sollen Sie anderen helfen, wenn Sie selbst Ihren Betrieb nicht aufrecht erhalten können? Es sind herausfordernde Zeiten, das bedarf keiner Rechtfertigung: Nur guter und transparenter Kommunikation noch vor dem ersten aufwändigen Handschlag.
Achtung Haftungsfalle
Cordula Schneider warnt außerdem davor, sich pauschal für Mandanten aus dem Fenster zu lehnen, wenn es um die staatlichen Hilfen geht: »Im Falle der Soforthilfe muss ja eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Der Mandant muss selbst unterschreiben. Bei anderen Anträgen wie KUG, Stundung, Herabsetzung etc. haben Sie meist die Vollmacht zu unterzeichnen. Das Thema „Dritthaftung“ liegt aus meiner Sicht hier klar auf der Hand. Überlegen Sie einfach gut, worunter Sie Ihre persönliche Unterschrift in der nächsten Zeit setzen!«
Gute Nerven und klare Entscheidungen wünschen wir Ihnen.
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