Zur Informationslage der Nation: Die FAQ der BStBK Bundessteuerkammer zur Überbrückungshilfe ist nach wenigen Tagen bereits 49 Seiten lang, Tendenz steigend. Ein nützliches Dokument, doch es ist nicht das einzige! Wir haben die wichtigsten Informationen und Arbeitshilfen zeitsparend für Sie zusammengestellt.
Als Steuerberater*in wissen Sie: Die Bundesregierung hat im Juni die Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“, beschlossen. Aufgrund zahlreicher Missbrauchsfälle bei den Soforthilfeprogrammen im Frühjahr kann diese Überbrückungshilfe für die betrieblichen Fixkosten noch mit Hilfe und Mitwirkung eines anerkannten Steuerberaters oder Wirtschaftberaters beantragt werden.
Grund genug, Ihren bürokratischen Aufwand durch einige Arbeitshilfen zu vereinfachen.
Die Rolle von Steuerberatern in der Überbrückungshilfe: Beratende und prüfende Dritte
Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen sowie der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten zu bestimmen:
Zum Umsatzeinbruch, das bedeutet: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes im April und Mai 2020 und Vergleich mit den Vergleichsmonaten. Zudem eine nachvollziehbare Prognose des Umsatzeinbruches für den beantragten Förderzeitraum.
Mit Betriebliche Fixkosten ist gemeint: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.
Das Antragsverfahren wird durch Sie als Steuerberater*in und damit durch einen so genannten »prüfenden Dritten« durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Erst dann kann die Bewilligung erfolgen. Ihre Aufgabe ist es, vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben zu Umsatzrückgängen und Fixkosten zu prüfen und die Antragstellungen bei ihren Fragen zu unterstützen und hinsichtlich Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren zu beraten.
Überbrückungshilfe: Wichtige Links, Listen und Arbeitshilfen
Wer kann Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen? Welche Kosten sind förderfähig? Das und mehr beantwortet die Bundeststeuerberaterkammer in Ihrem FAQ-Katalog: BSTBK-FAQ Überbrückungshilfe, wird fortlaufend aktualisiert
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Der Leitfaden für Antragserfassende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit
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Checkliste für Steuerberater zu Unterlagen, Erklärungen & Belehrungen des Antragstellers von der Bundessteuerberaterkammer.
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Zusatzvereinbarung zur Beantragung der Gewährung der Überbrückungshilfe vom Arbeitskreis „Überbrückungshilfe“ der StBK München
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Die umfangreiche Checkliste Überbrückungshilfe für neue Mandanten – welche Unterlagen werden benötigt?
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lexoffice Corona Hilfe – Kostenlose Fachartikel, Antworten auf aktuelle Fragen und Schulungsangebote der Haufe Group
Die Überbrückungshilfe ist in Form einer Billigkeitsleistung gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) als freiwillige Zahlung zu gewähren, wenn Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe erhebliche Umsatzausfälle erleiden.
Überbrückungshilfe Checklist: Berechnungsgrundlagen und Höhe der Fördersummen
Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 40 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Wichtig: Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind nur die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.
Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe für den jeweiligen Fördermonat.
Die maximale Förderung für Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten beträgt 5.000 Euro pro Monat
Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximale Förderung generell beträgt 50.000 Euro pro Monat. Diese maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Auch wichtig: Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.
Das bundesweite Antragsportal
Als Steuerberater*in betreuen Sie den gesamten Prozess für ihre Mandantinnen und Mandanten – von der Antragstellung über die Bescheidung bis zur Schlussabrechnung. Dafür steht Ihnen das bundesweite Online-Antragsportal zur Verfügung: Zur Nutzung des Portals müssen Sie sich einen Account anlegen.
Zur Nutzung des Portals müssen Sie sich einen Account anlegen. Falls Sie über ein »Nutzerkonto Bund« verfügen, können Sie sich mit diesen Zugangsdaten registrieren. Ansonsten nutzen Sie die Registrierung mit PIN-Brief.
Informationen, Kontaktdaten und Anleitung Schritt für Schritt für Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Wie funktioniert die Registrierung im Online-Antragsportal? auf der Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, dem gemeinsamen Info-Angebot der Ministerien für Wirtschaft und Energie, Finanzen und des Innern für Bau und Heimat.
Was lexoffice für Sie und Ihre Mandantschaft tun kann
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