Weihnachten naht: Kundenpräsente absetzen

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Bald ist Weihnachten – hast du dir schon Gedanken um einen Weihnachtsgruß für deine Kunden gemacht?

Autor:in: Carola Heine

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Kategorie: Steuertipps

Von der Steuer absetzen kannst du Kundengeschenke bis zu einem Wert von 35 Euro netto pro Jahr, aber keinen Cent darüber.

Solltest du mit Geschenken an den Geschäftskontakt bei einer höheren Summe als 35 Euro liegen, sind sie nämlich nicht mehr abzugsfähig.

Es lohnt sich also, sich an diese Obergrenze zu halten. Um als Betriebsausgaben zu gelten, muss außerdem eine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden sein, auf der der Name des Empfängers vermerkt ist.

Steht auf der Rechnung eine Liste mit mehreren Positionen, musst du eine Liste mit den Namen der Empfänger beilegen, aus der zu ersehen ist, wer was erhalten hat und wie viel das Kundengeschenk gekostet hat.

Auch der Anlass sollte immer angegeben werden, er sollte „betrieblich veranlasst“ sein. In diesem Fall also ganz einfach: Kundenpräsent zu Weihnachten.

Achtung: Geschenke sind beim Empfänger steuerpflichtig. Sie sind außerdem einzeln zu buchen und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen.

Davon ausgenommen sind so genannte „Streuwerbeartikel“ bis 10 Euro. Sachzuwendungen bis 10 Euro werden nicht besteuert.

Solche Geschenke sind beim Empfänger nicht steuerpflichtig und du musst bei Kunden-Weihnachtsgeschenken bis 10 Euro nicht einmal die Namen der Empfänger einzeln notieren.

Bei anderen Vorschriften und zu besteuernden Geschenken kann es komplizierter werden, und dann gilt: Im Zweifelsfall und bei solchen Vorschriften rund um Zuwendungen lieber (d)einen Steuerberater fragen, als einen zeitraubenden oder teuren Fehler zu machen.

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