Ja. ALG 2 gibt es in der Regel nur unter strengen Bedingungen und insbesondere für Selbstständige nur unter heftigen bürokratischen Verrenkungen insbesondere bei der Gewinnermittlung. Trotzdem: Genau für den Fall, dass es schlecht läuft, gibt es dieses sozialstaatliche Auffangnetz.
Sozialschutzpaket beschlossen:
Die Bundesregierung hat bereits am 23.3. eine zentrale Gesetzesinitiative ergriffen, die den Zugang zu Grundsicherungsleistungen erleichtert.
Das vom Arbeits- und Sozialministerium erarbeitete, am 25.3. vom Bundestag und am 27.3. vom Bundesrat beschlossene "Sozialschutzpaket", also das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung...“, eröffnet den Zugang zur Grundsicherung für ein halbes Jahr zu wesentlich erleichterten Bedingungen.
Bei Anträgen auf Grundsicherung zwischen März und Juni erfolgt für sechs Monate prinzipiell keine Vermögensprüfung und ein angemessenes Vermögen wird nicht angerechnet.
Zudem werden Miet- und Heizkosten für die Wohnung für "Neukunden" der Arbeitsagentur aufgrund der Corona-Krise in voller Höhe übernommen.
Der Wermutstropfen: Die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt (für alle betroffenen Erwerbstätigen) bestehen. Das Problem ist die unscharfe Formulierung im Gesetz, es werde "Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt.
Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die leistungsnachsuchenden Personen dies im Antrag erklären."-
Die einzige konkrete Definition, die wir hierzu kennen ist die der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift (WoGVwV) ).
Dort wird in Randziffer 21.37 definiert was erhebliche Vermögen sind - 60.000 € für für den/die Antragsteller*in, plus 30.000 € pro weiteres Haushaltsmitglied - und welche Mittel als Vermögen gelten und welche Rücklagen "grundsätzlich nicht verwertbar" sind.
Gezahlt wird das Arbeitslosengeld 2 maximal rückwirkend zum Anfang des laufenden Monats - wer also bereits bis 31. März den Antrag gestellt hatte, kann auch noch für den März die Leistungen der Grundsicherung bekommen. Und wer in einem laufenden Monat Probleme mit den Fragebögen oder noch nicht alle Unterlagen zusammen hat, kann und sollte beim zuständigen Jobcenter einen formlosen Antrag stellen.
Wer noch einige Aufträge und Einkommen aber keine Rücklagen hat und nur deshalb unter die Grundsicherungsschwelle rutschen würde, weil auch noch Krankenversicherungskosten anfallen, kann einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.
Bezahlt wird dabei genau so viel, dass das restliche Einkommen exakt auf die Alg-2-Grenze rutscht.
Positiv ist daran, dass mit dieser Zuschuss nicht als ALG 2 gilt und wer ihn bekommt nicht zur Aufnahme berufsfremder Arbeiten, Ein-Euro-Jobs, Berufsaufgabe etc. gezwungen werden kann.
Dazu gibt es ein Merkblatt der Arbeitsagentur.
Alternative Wohngeld
Um den ALG-2-Bezug zu vermeiden, kannst du noch prüfen, ob du die Bedingungen für das Wohngeld erfüllst.
Das ist eine kommunale Leistung, die Du vor Ort beantragen musst und sie hat (zumindest langfristig) einige Vorteile:
deutlich höhere Vermögensfreibeträge (auch über den Juni hinaus)
etwas weniger Papierkrieg als beim ALG 2
Betriebsausgaben werden steuerlich ermittelt und nicht auf Angemessenheit geprüft
Es muss für keine Behörde, die dich "aktivieren" will, die Verfügbarkeit gesichert werden
Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++aa8e1eea-6896-11ea-bfc7-001a4a160100