Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmen
Sie sind Einzelunternehmer? Dann haben Sie weder einen Angestellten, der sich um Ihre Buchhaltung kümmern, noch haben Sie selbst die Zeit für umfangreiche Buchhaltungsaufgaben. lexoffice ist die ideale Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer, denn sie reduziert den Aufwand der Buchhaltung merklich. Mit wenigen Klicks können Sie alle Belege verwalten und behalten so Ihre Zahlen stets im Blick. Zudem ist lexoffice ohne Vorkenntnisse oder Schulungen bedienbar. Besonders praktisch für Einzelunternehmer: mit Rechnung & Finanzen“ verwalten Sie Ihre Belege und überlassen den Rest einfach Ihrem Steuerberater.
Buchhaltungssoftware für Personalgesellschaften und Kapitalgesellschaften
Je mehr Mitarbeiter Sie haben, desto größer wird der Aufwand der Buchhaltung. Denn so müssen Sie sich auch um Lohnabrechnungen und sonstige Personalkosten kümmern. Personalgesellschaften haben meist den Vorteil, eigene Angestellte für die Buchhaltung einstellen zu können. Mit lexoffice können Sie Ihre Mitarbeiter in der Buchhaltung entlasten und die wesentlichen Abläufe automatisieren.
Für Kapital- oder Personalgesellschaften eignen sich besonders gut die Versionen Buchhaltung & Finanzen und Buchhaltung & Berichte. Diese Versionen bieten Zugang für mehrere Mitarbeiter, sodass Ihre ganze Buchhaltungsabteilung mit lexoffice arbeiten kann. Zudem steht Ihnen die Liquiditätsplanung jederzeit zur Verfügung. Außerdem können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie zusammenfassende Meldungen selbst vornehmen. Mit lexoffice Buchhaltung & Berichte können Ihre Mitarbeiter zudem alle Aufgaben bis hin zur Steuer selbst erledigen, sodass Ihr Steuerberater lediglich prüfend und beratend tätig ist.
Als Rundum-Lösung ist die Buchhaltungssoftware lexoffice für jede Gesellschaftsform geeignet. So können Sie lexoffice selbstverständlich auch dann weiter nutzen, wenn Sie bspw. von einer GbR zu einer GmbH wechseln.