10 Jahre Personalausweis mit Chip

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    Wird 2021 die Speicherung auf dem Smartphone möglich? Wir zeigen, was sich ab Januar genau ändert. Hier informieren!

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    2021 kommt die Speicherung auf dem Smartphone

    Erinnert sich noch jemand an die grauen Heftchen oder die Plastikkarten im Format DIN A7? Diese alten Formen deutscher Personalausweise sind schon lange nicht mehr aktuell. Seit dem 1. November 2010 wird der „Perso“ nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben und auf Wunsch mit einem Chip ausgestattet. Diesen besitzen mittlerweile mehr als 62 Millionen Bundesbürger. Derzeit arbeitet das Innenministerium daran, dass der Online-Ausweis ab 2021 direkt auf dem Smartphone abgespeichert werden kann.

    Alle Funktionen auf einem Gerät

    Für die bisherigen Online-Ausweisfunktionen war bis 2017 ein spezieller Kartenleser notwendig. Dann kam die Möglichkeit hinzu, Android- und iOS-Smartphones zusammen mit der AusweisApp2 zu nutzen. Nun arbeitet das Bundesinnenministerium mit anderen Behörden und Unternehmen aus der Wirtschaft daran, den Ausweis direkt auf dem Smartphone abspeichern zu können. Beteiligt sind unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesdruckerei, die Deutsche Telekom Security sowie der Smartphone-Hersteller Samsung.

    Die Zahl der Anwendungen wächst rasant

    Es gibt mittlerweile zahlreiche Nutzungen für den Online-Ausweis, da einerseits immer mehr Behördenleistungen online verfügbar sind, andererseits zunehmend Unternehmen gesetzeskonforme Identifizierungen für ihre Kunden ermöglichen. Dazu zählen etwa die Beantragung von Elterngeld, BAFöG und Corona-Überbrückungsgeld, Kfz-Zulassungen oder Registrierungen bei Mobilfunkanbietern. All diese Funktionen sind auch für Nicht-Deutsche verfügbar. Für Bürgerinnen und Bürger aus der EU wird es ab dem 1. Januar 2021 mit der eID-Karte möglich sein, für Personen aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland leben, mit dem elektronischen Aufenthaltstitel.

    Wenn auch andere Smartphone-Hersteller den digitalen Personalausweis in ihre Produkte integrieren und mehr öffentliche Institutionen und privatwirtschaftliche Unternehmen auf den Zug aufspringen, dürften die Vorteile mehr und mehr zunehmen. Dann können sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur mit ihrem Mobilgerät identifizieren, sondern vielleicht auch – wie zum Beispiel in Estland – ihre Steuererklärung damit abgeben oder ihre elektronische Patientenakte und viele andere offizielle Dokumente jederzeit mit sich führen.

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