Bei Auswärtstätigkeiten entstehen Verpflegungskosten, die Sie steuerlich absetzen können. 2020 erhöhen sich die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwände.
Dienstlich Abwesenheitsdauer: mindestens 8-12 Stunden
Der pauschale Auszahlungsbetrag erhöht sich von 12 EUR (2019) auf 14 EUR (2020).
Dienstliche Abwesenheitsdauer: mindestens 24 Stunden
Der pauschale Auszahlungsbetrag erhöht sich von 24 EUR (2019) auf 28 EUR (2020).