Vor-Ort-Apotheken mit größerem Serviceangebot

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    Das Stärkungsgesetz für Vor-Ort-Apotheken soll kleine Betriebe in strukturarmen Gegenden gegen die Online-Konkurrenz absichern.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelverordnung eine ideale pharmazeutische Versorgungssituation in Deutschland schaffen. Im Fokus des Kabinettsentwurf steht die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.

    Wie soll der Gesetzesentwurf des BMG die Vor-Ort-Apotheken stärken?

    Das Apotheken-Stärkungsgesetz soll in aller erster Linie die Apotheken in strukturärmeren Gebieten absichern – auch zum Beispiel gegen den immer größer werdenden Einfluss der Online-Versandapotheken. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und sieht folgende Änderungen vor:

    1. Um die teils zeitintensiven Dienstleitungen zu honorieren, erhalten alle Apotheken künftig mehr Geld für Notdienste sowie für die Abgabe von Betäubungsmitteln und dokumentationsaufwendigen bzw. verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der bisherige Notdienst-Preis-Zuschlag von 16 Cent pro Medikament wird auf 21 Cent erhöht. Dies soll selbstverständlich auch die Bereitschaft für Notdienste attraktiver machen. Für Betäubungsmittel oder dokumentationsaufwendige Medikamente wird der Zuschlag von 2,91 EUR auf 4,26 EUR erhöht.
    2. Des Weiteren dürfen Apotheken vom Arzt verschriebene Medikamente künftig auch für Privatversicherte, Beihilfeempfänger oder Selbstzahler gegen wirkstoffgleiche Produkte ersetzen. Zudem wird die Vorschrift zur Kennzeichnung von Rezeptur-Arzneimitteln vereinfacht.
    3. Laut Gesetz haben Vor-Ort-Apotheken ab 2020 die Möglichkeit, einen Liefer- und Beratungsdienst für Medikamente anzubieten, wenn ein Kunde oder Patient es wünscht. Allerdings dürfen diese Botendienste nur durch zertifizierte und vor allem ausreichend geschulte Fachkräfte erfolgen.
    lxlp