Novellierung des Berufsbildungsgesetzes: Neue Bezeichnungen für höherqualifizierende Berufsbildungen

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    Novellierung des Berufsbildungsgesetzes: Für mehr Transparenz durch neue Bezeichnungen für höherqualifizierende Berufsbildungen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Mehr Transparenz in der Berufsausbildung – dafür soll die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) ab 2020 sorgen. Gleichzeitig erhofft sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eine Erhöhung der Attraktivität der Fachkräfteausbildung in Deutschland. Den meisten Bundesbürgern sei nicht bewusst, dass viele erfolgreich abgeschlossene Fortbildungen den Stellenwert eines Bachelor- oder Masterabschlusses innehaben. Dank neuer Bezeichnungen für höherqualifizierende Berufsbildungen im Rahmen der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) sollen berufliche Fortbildungen einem Studium in nichts nachstehen.

    Neue Bezeichnungen für Aufstiegsfortbildungen sollen internationale Verständigung fördern

    Auch weiterhin gibt es verschiedene Fortbildungsstufen, ändern werden sich durch die Neuregelung lediglich die Abschlussbezeichnungen.

    • Geprüfte/r Berufsspezialist/in (früher z.B. Servicetechniker/in))
    • Bachelor Professional (früher z.B. Fachwirt/in)
    • Master Professional (früher z.B. Betriebswirt/in)

    Der Titel des Meisters bleibt zudem auch weiterhin erhalten. Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes soll für Gleichwertigkeit zwischen Studium und beruflicher Fortbildung sorgen. Aus diesem Grund wurden die Bezeichnungen für höherqualifizierender Berufsbildung an die Hochschul-Abschlüsse angelehnt.

    lxlp