Was ist die Einfuhrumsatzsteuer und was ändert sich 2021?

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    Die Maßnahme soll die Wirtschaft innerhalb des EU-Raums stärken. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Gesetzesänderung bei der Einfuhrumsatzsteuer.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

    Die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig, wenn Unternehmen oder private Haushalte Gegenstände aus einem Drittland, also aus einem Land außerhalb der EU, einführen. Das Aufkommen aus dieser Steuer beläuft sich auf mehr als 50 Milliarden Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer zählt zu den Verbrauchssteuern.

    Funktion der Einfuhrumsatzsteuer

    Mit der Einfuhrumsatzsteuer wird das Konzept der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auf den Kauf von Waren aus einem Drittland übertragen. Ohne die Einfuhrumsatzsteuer würde der Endverbraucher importierte Waren ganz ohne Umsatzsteuer erhalten. Damit wären die konkurrierenden Anbieter im Inland benachteiligt. Wie bei der Umsatzsteuer wird auch die Einfuhrumsatzsteuer üblicherweise von Unternehmen an den Endverbraucher weitergegeben.

    Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben?

    Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht vom Finanzamt, sondern von der Zollverwaltung erhoben und unterliegt deren Vorschriften. Grundlage für die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert. Darüber hinaus können weitere Kosten, wie zum Beispiel für die Beförderung bis zum ersten Bestimmungsort im EU-Raum, wirksam werden.

    Gesetzesänderung zum 1. Juli 2021

    Zum 1. Juli 2021 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft. Bislang galt beim Import von Sendungen außerhalb des EU-Raums mit einem Wert unter 22 Euro eine Freigrenze. Ab dem 1. Juli 2021 fällt diese Freigrenze weg. Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits ab einem Warenwert von einem Cent wirksam.

    Gründe für die Gesetzesänderung

    Diese Maßnahme wird von der EU damit begründet, dass ausländische Versandhändler steuerlich nicht besser behandelt werden sollen. In der Folge wird die Wirtschaft innerhalb des EU-Raums gestärkt. Eine weitere Zielsetzung besteht darin, den Mehrwertsteuerbetrug wirksamer zu bekämpfen.

    Folgen der Gesetzesänderung

    Für jede Sendung, die ein Selbständiger, ein Unternehmen oder ein privater Haushalt mit Wohn- bzw. Firmensitz im EU-Raum importiert, ist ab dem Stichtag eine Zollanmeldung erforderlich, auf deren Grundlage die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.

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