Die neuen Elterngeld-Regeln im Überblick

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    Die Corona Elterngeldreform verspricht weniger Bürokratie und flexiblere Bezugsdauer beim Elterngeld. Wir geben einen Überblick, was sich ab Januar 2021 ändert.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Jede Familie ist anders und hat andere Anforderungen, wenn Job und Kinder unter einen Hut gebracht werden sollen. Das seit 2007 eingeführte Elterngeld ist ein wichtiges Element dabei. Kern der neuen Regelungen ist es, dass Familien diese Leistung nun noch flexibler und somit bedarfsgerechter in Anspruch nehmen können.

    Neues rund um den Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus, der die geteilte Kinderbetreuung möglich macht, wurde bezüglich der Bezugsdauer geändert. Diese ist zwischen zwei und vier Monaten flexibel wählbar (bislang vier Monate). Das bedeutet, dass es nun Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist, dass die beiden Elternteile zwei Monate parallel in Teilzeit tätig waren. So kann der Bonus leichter genutzt werden. Natürlich ist es auch weiterhin möglich, parallel Einkommen und Elterngeld zu beziehen. Wer Elterngeld nutzt, kann von 24 bis 32 Stunden tätig sein. Bislang waren dies 25 bis 30 Stunden, sodass nun mehr Flexibilität möglich ist. Eltern von Frühgeborenen (sechs Wochen oder früher) bekommen einen weiteren Monat Elterngeld in der Basisvariante oder zwei extra Elterngeld Plus-Monate.

    Zusätzliche Verbesserungen beim Elterngeld

    • Die Elterngeldreform hat noch mehr positive Änderungen zu bieten:
    • Antragsprozess wird unbürokratischer und digitaler
    • günstigere Bemessung des Elterngeldes für bestimmte Berechtigte – zum Beispiel bei geringen Nebeneinkünften aus Selbstständigkeit
    • Arbeitszeitumfang nur bei Beantragung nachweispflichtig
    • feste Zuständigkeit nach Wohnsitz des Kindes

    Elterngeldreform und Covid-19

    • Eltern sollen durch Corona nicht benachteiligt werden. Dazu dienen die folgenden Maßnahmen:
    • Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, kann Elterngeldmonate aufschieben (bis 06/2021)
    • Partnerschaftsbonus bleibt, wenn Eltern durch Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten.
    • Positiv bei Kurzarbeit und Kündigung: Elterngeld wird nach ursprünglichem Gehalt berechnet.

    Wichtige Fakten zum Elterngeld

    1. Basiselterngeld:

    • mind 300, max. 1800 EUR (je nach Nettoeinkommen)
    • maximal 14 Monate
    • mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für einen Elternteil
    • zwei Extramonate, wenn das Kind beide Partner betreuen
    • für Alleinerziehende 14 Monate

    2. Elterngeld-Plus

    • für Eltern, die Elterngeld und Teilzeitarbeit kombinieren
    • Hälfte der Basisvariante des Elterngeldes
    • bis zu 28 Monate
    • vier Extramonate, wenn beide in Teilzeit tätig sind
    • auch für getrennt Erziehende
    • gesamter Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende
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