Änderung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung: Strom günstiger 2021?

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    Entlastung bei der EEG-Umlage vorgesehen. Wird Strom jetzt günstiger? Wir erklären Ihnen, was sich für die Verbraucher in Zukunft ändern könnte.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Strom soll ab 2021 günstiger werden

    Endlich einmal wieder eine gute Nachricht vom Energiemarkt: Die Erneuerbare-Energien-Verordnung wird laut Beschluss der Bundesregierung vom 2. Juli 2020 geändert und macht Strom für Endverbraucher ab 2021 etwas günstiger als bisher.

    Hintergrund dafür ist, dass die so genannte Erneuerbare-Energien-Umlage mit finanziellen Mitteln entlastet wird, die aus Erlösen der Bepreisung von CO2-Emissionen stammen. Die Stromkosten für Endverbraucher sollen dadurch sinken. Denn bisher kommen sie über die Strompreisanteile der Umlage für die gesamten Kosten beim Ausbau erneuerbarer Energien auf. Darüber hinaus soll die Änderung der EEG-Verordnung bessere Anreize für die Nutzung grüner Energie setzen – ein weiterer wichtiger Schritt im Zuge der angepeilten Energiewende.

    Die Bundesregierung verwirklicht Zusagen

    Die Entlastung der Endverbraucher beruht auf Zusagen der Bundesregierung einerseits aus dem Klimaschutzprogramm 2030, andererseits auf Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses zum Klimapaket. Dort wurde der Beschluss gefasst, Teile des Strompreises aus Bepreisungsmaßnahmen von CO2 in den Bereichen Wärme und Verkehr zu finanzieren.

    Am 2. Juli 2020 schließlich erfolgte die Zustimmung zu der geänderten EEG-Verordnung durch den Deutschen Bundestag. Als Maßgabe wurde vom Parlament allerdings gefordert, dass keine Mittel aus dem Haushalt im Zusammenhang mit der Liquiditätsreserve mindernd berücksichtigt würden. Nachdem das Bundeskabinett wiederum diese Maßgabe abgesegnet hat, kann die EEG-Verordnung am 1. Januar 2021 in Kraft treten und die EEG-Umlage gesenkt werden.

    Was bedeutet die Änderung konkret für den Verbraucher?

    Die Umlage für Ökostrom sinkt nach Angaben der Netzbetreiber ab dem 1. Januar von derzeit 6,756 Cent pro Kilowattstunde auf 6,5 Cent. Dies entspricht der beschlossenen Senkung in der EEG-Umlage. Die Einsparungen für Verbraucher sind von der Höhe her gesehen nun sicher kein Meilenstein. Angesichts permanent steigender Energiekosten in den letzten Jahren darf man die Senkung der EEG-Umlage aber immerhin als Lichtschein am Horizont bezeichnen.

    lxlp