Pflegeberufegesetz:
Generalistische Pflegeausbildung bis 2020

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    Pflegeberufegesetz: Generalistische Pflegeausbildung für Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger/innen ab 2020.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Die Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes erfolgt schrittweise. Begonnen wird im Januar 2020 mit der Generalistischen Pflegeausbildung. Durch die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung erhofft sich die Bundesregierung eine höhere Attraktivität der Pflegeberufe.

    Was bedeutet die Generalisierung der Pflegeausbildung?

    Um Auszubildende besser auf den beruflichen Alltag vorzubereiten, soll ein höherer Praxisbezug ermöglicht werden. Zudem rechtfertigt das Bundesministerium für Gesundheit eine Generalistische Pflegeausbildung mit der Tatsache, dass sich viele Tätigkeiten in den einzelnen Pflegeberufen überschneiden. Ein weiterer Vorteil des Pflegeberufegesetzes wird es sein, dass nun definiert wird, welche Ausbildung das Personal absolviert haben muss, um bestimmte Aufgaben ausüben zu dürfen.

    Welche Änderungen sind durch die Generalistische Pflegeausbildung zu erwarten?

    Die Ausbildungen von Kranken- und Altenpflegekräften wurden bisher getrennt geregelt. Als Basis dienten dabei jeweils das Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz. Im Rahmen des neuen Pflegeberufegesetzes sollen nun die ersten zwei Ausbildungsjahren von allen Azubis gemeinsam absolviert werden. In der sich anschließenden praktischen Ausbildung können diese ihren Vertiefungsbereich wählen und werden entsprechend geschult:

    • Pflegefachfrau/-mann:
      Hierbei handelt es sich um eine weiterführende Generalistische Ausbildung, die dennoch verschiedene berufliche Schwerpunkte ermöglicht.
    • Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege:
      Hierbei handelt es sich um eine Spezialisierung, die es Azubis ermöglicht, einen fest definierten Scherpunkt zu setzen.

    Parallel zur Generalistischen Pflegeausbildung entschloss sich die Bundesregierung dazu, ein Pflegestudium einzuführen, um die Wissenschaft mehr in die Pflegeberufe zu integrieren. Es dient als Ergänzung zur Ausbildung und wird mit einem akademischen Grad bewertet.

    lxlp