Neues Gesetz gegen
Abmahnmissbrauch

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

Inhaltsverzeichnis

    Gesetz gegen Abmahnmissbrauch soll Selbstständige, kleinere und mittlere Unternehmen besser schützen. Wir erklären Ihnen genau, was sich ab Januar ändert.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Veröffentlicht:

    Schutz für kleine und mittlere Unternehmen?

    Am 10. September beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Nach zweiter und dritter Lesung nahm das Parlament den durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachten Gesetzesentwurf an. Das Gesetz enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket, das zu einer deutlichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen soll.

    Gesetz gegen unrechtmäßige Abmahnungen

    Das neue Gesetz soll vor allem Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen von missbräuchlichen Abmahnungen schützen. Grundlage ist ein im Koalitionsvertrag fixierter Auftrag. Das Gesetz beruht außerdem auf einem vorherigen Beschluss des Deutschen Bundestages.

    Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schaden missbräuche Abmahnungen zumeist Freiberuflern sowie kleinen und mittelständischen Betrieben: „Durch den nun beschlossenen Entwurf entziehen wir diesem Geschäftsmodell die Grundlage“. Die Ministerin spricht von der Beseitigung finanzieller Fehlanreize.

    Kernpunkte im Überblick

    Zukünftig dürfen Mitbewerber, nach Aussagen der Bundesjustizministerin, keine Erstattung von Kosten verlangen, indem sie Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie den Datenschutz in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden verschicken. „Außerdem“, sagt Lambrecht, „stärken wir diejenigen, die sich gegen missbräuche Abmahnungen wehren“. So können sich Abmahner bei Rechtsverletzungen im Netz nicht mehr aussuchen, vor welchem Gericht sie eine Klage erheben.

    Durch die Reduzierung von finanziellen Anreizen enthält das Gesetz ein Mittel, das sich gegen missbräuchliche Abmahnungen wendet. Unter Umständen entfällt für Mitbewerber, die gegen kleine Konkurrenten mit weniger als 250 Angestellten vorgehen, der Anspruch auf Kostenerstattung für Abmahnungen. Außerdem begrenzt der Gesetzgeber zukünftig die Höhen der Vertragsstrafen im Fall einer einmaligen Abmahnung.

    Weitere Maßnahmen gegen Abmahnungen

    Das Gesetz soll die Voraussetzungen auf eine Anspruchsbefugnis von Abmahnern erhöhen. Daher sollen Mitbewerber zukünftig Unterlassungsansprüche nur dann geltend machen, falls sie, in einem nicht unerheblichem Umfang, Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Auf diese Weise sollen Onlineshops mit Fantasieprodukten ebenso wie insolvente Mitbewerber von den Abmahnungen ausgeschlossen sein.

    Zudem entzieht das Gesetz unseriösen Vereinigungen, die Einnahmen durch Abmahnungen erwirtschaften, den Boden. Nun sind nur noch Wirtschaftsverbände, die bestimmte Anforderungen für eine Zertifizierung erfüllen müssen, zur Versendung von Abmahnungen berechtigt. Die Prüfung der Verbände erfolgt zukünftig durch das Bundesamt für Justiz.

    Stärkung von Betroffenen

    Betroffene von missbräuchlichen Abmahnungen können in Zukunft mehrere Regelbeispiele vorlegen. Dazu können beispielsweise der massenhafte Versand von Abmahnungen oder eine offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe gehören. Wer eine Abmahnung zu Unrecht erhält, profitiert nun von einem Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten, die durch die nötige Rechtsverteidigung entsteht.

    Abmahner sollten jeden Einzelfall prüfen, um finanzielle Risiken zu meiden. Selbstständigen dürfte das neue Gesetz einige Erleichterungen verschaffen. Weil sich das Gesetz gegen die Abmahnindustrie richtet, können wohl auch kleinere und mittlere Unternehmen ruhiger in eine Zukunft mit geringerer Abmahngefahr blicken.

    lxlp