Das Thema der Grundsteuererklärung wird derzeit heiß diskutiert. Das betrifft besonders die komplexen Regelungen, die es den Eigentümer:innen von Immobilien nicht unbedingt leicht machen, die Erklärung zu erstellen. Vielen Betroffenen kommt es daher sehr gelegen, dass der Staat die Frist zur Abgabe der Erklärung verlängert hat. Das Wichtigste dazu erfahren Sie in diesem Überblick.
Plus drei Monate: Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuer
Immobilien-Besitzer:innen, die nicht durch Steuerberater:innen betreut werden, dürften sich freuen, dass der Bund die Abgabefrist für die Steuererklärung um drei Monate nach hinten geschoben hat. Der Termin, der die jetzige Frist kennzeichnet, ist der 31. Januar 2023. Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist nur ein Teil der Bausteine, die die Grundsteuerreform ausmachen. So haben Sie als Eigentümer:in einer Immobilie bereits den Grundsteuerbescheid und ein Schreiben der zuständigen Finanzverwaltung erhalten. Bis 2025 wird Ihre Gemeinde die entsprechenden Hebesätze angepasst haben und die Grundsteuer erheben.