Ab 2020 erhalten mehr Verbraucher ein intelligentes Messsystem

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    Mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 bis 10.000 kWh ist man ab 2020 zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Veröffentlicht:

    Seit 2017 sind intelligente Messsysteme (iMSys) bereits für Großverbraucher, die mehr als 10.000 kWh Jahresstromverbrauch haben, verpflichtend. Ab 2020 wird der Einbau dieser Messeinrichtungen auch bei niedrigeren Verbrauchswerten Pflicht. Wer im Jahr mehr als 6.000 und bis zu 10.000 kWh Strom verbraucht, wird zwingend ein iMSys bekommen. Allerdings ist diese Pflicht für den Verbraucher selbst relativ unproblematisch: Er muss nicht selbst aktiv werden.

    Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind in der Pflicht, die intelligenten Messsysteme für Strom einzubauen. Der Verbraucher ist lediglich dazu verpflichtet, diesen Einbau zu akzeptieren. Auch die Kosten sind für den Endverbraucher genormt. Der Einbau und die Nutzung des intelligenten Messsystems darf den Verbraucher von mehr als 6.000 bis 10.000 kWh nicht mehr als 100 € pro Jahr kosten. Wer mehr Strom verbraucht, muss allerdings mehr zahlen. Die Staffelung lautet wie folgt:

    Jahresverbrauch

    Preisobergrenze in € pro Jahr

    Jahresverbrauch in kWh

    130

    > 10.000 bis 20.000

    170

    > 20.000 bis 50.000

    200

    > 50.000 bis 100.000

    angemessen

    > 100.000

    Was ist überhaupt ein iMSys?

    Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Teilen:

    1. Einer modernen Messeinrichtung
    2. Einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway.

    Die moderne Messeinrichtung ist nichts anderes als ein digitaler Stromzähler. Nach wie vor muss hier einmal jährlich vor Ort eine Zählerablesung stattfinden. Zusammen mit dem Smart Meter Gateway entsteht allerdings ein intelligentes Messsystem, das genau diesen Schritt überflüssig macht. Stattdessen überträgt das iMSys die Verbrauchsdaten direkt an den Stromversorger.

    Wer noch vom Rollout der intelligenten Messsysteme betroffen ist

    Potenziell kann jeder Verbraucher betroffen sein, egal wie wenig Strom er verbraucht. Ab 2020 können die grundzuständigen Messstellenbetreiber über den Pflichteinbau hinaus iMSys auch bei kleineren Verbrauchern anbringen. Der Einbau dort ist optional – allerdings nur für den Messstellenbetreiber. Wenn der Betreiber beschließt, ein iMSys anzubringen, hat der Verbraucher keine andere Wahl, als das zu akzeptieren. Doch auch beim optionalen Einbau sind gesetzliche Preisobergrenzen festgelegt. In der folgenden Tabelle ist ersichtlich, mit bis zu wieviel Euro der Verbraucher bei welchem Jahresverbrauch belastet werden darf:

    tabelle

    Preisobergrenze in € pro Jahr

    Jahresverbrauch in kWh

    23

    Bis 2.000

    30

    > 2.000 bis 3.000

    40

    > 3.000 bis 4.000

    60

    > 4.000 bis 6.000

    Sie haben noch kein Messsystem, obwohl Sie in eine der Gruppen fallen?

    Das ist weder ungewöhnlich, noch ein Grund zur Sorge. Der Rollout der iMSys erfolgt nicht auf einmal, sondern nach und nach. Bei der Verbrauchergruppe von über 10.000 bis 100.000 kWh Strom pro Jahr muss das iMSys erst bis spätestens 2025 eingebaut sein. In der Gruppe von über 6.000 – 10.000 kWh bis 2028. Für besonders große Stromabnehmer jenseits der 100.000 kWh pro Jahr lässt der Gesetzgeber sogar Zeit bis 2032.

    Sie möchten ihr intelligentes Messsystem möglichst schnell erhalten?

    Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich an Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber wenden und um einen früheren Einbau bitten. Darauf haben Sie allerdings keinen Anspruch. Außerdem können Sie einen freiwilligen Einbau in Auftrag geben. Beachten Sie aber, dass die gesetzlichen Preisobergrenzen bei einem freiwilligen Einbau nur dann gültig sind, wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber das iMSys installiert. Wenn Sie sich an einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wenden, ist dieser frei in seiner Preisgestaltung.

    lxlp