Künstlersozialabgabe bleibt zum 01.01.2020 stabil

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Gute Nachricht: Nach der Senkung 2018 von 4,8 auf 4,2 % bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung zum 1. Januar 2020 unverändert.

Autor:in: lexoffice Redaktion

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt nach der deutlichen Senkung 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent auch 2020 noch unverändert.

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt im Auftrag des Gesetzgebers dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten von einem gesetzlichen Sozialversicherungsschutz profitieren.

lxlp