GroKo setzt Erhöhung des Zuschusses für Zahnersatz durch

 

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Mehr Geld für Zahnersatz für gesetzlich Versicherte: Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz von 50 Prozent auf 60 Prozent.

Autor:in: lexoffice Redaktion

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Gesetzlich Versicherte können sich freuen: 2020 wird sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 10 Prozent erhöhen. Bisher betrug dieser 50 Prozent des Gesamtpreises. Ab Oktober 2020 erfolgt eine Erhöhung des befundorientierten Festzuschusses für Zahnersatz auf 60 Prozent – basierend auf dem Umfang der Versorgung, mindestens aber auf der gesetzlichen Regelversorgung.

Die Krankenkassenzuschüsse steigen weiter an, sofern der Patient ein gut geführtes Bonusheft besitzt. Dokumentiert dieses regelmäßige Zahnarztbesuche, übernimmt die Krankenkasse beispielsweise bei Kronen, Implantaten oder Brücken nach fünf Jahren 65 Prozent, nach zehn Jahren sogar 75 Prozent der Kosten. Bezuschusst werden auch weiterhin nur Maßnahmen, die tatsächlich vorgenommen wurden.

Achtung: Im Rahmen der Erhöhung des Festzuschusses bei Zahnersatz können Patienten bei ihrer Krankenkasse auch Leistungen beziehen, obwohl sie kein Bonusheft besitzen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Zähne dennoch regelmäßig gepflegt werden. Zudem darf nur ein Versäumnis der Gesundheitspflege fehlen. Das bedeutet, wem ein Eintrag im Bonusheft fehlt, hat dennoch Anspruch auf die vollen Zuschüsse. Sofern eine unzumutbare Belastung vorliegt, gilt auch weiterhin die Härtefallregelung. In dieser Situation erhält der bedürftige Patient 100 Prozent Zuschuss.

lxlp