Bundeskabinett plant Erhöhung des Wohngeldes ab 2020

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    Maßnahme gegen steigende Mietpreise: Erhöhung des Wohngeldes auf 190 Euro ab Januar 2020 für Menschen mit geringem Einkommen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Trotz Mietpreisbremse steigen die Mieten in Deutschland stetig an. Gerade für geringverdienende Bürger wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden und diesen eigenständig zu finanzieren. Aus diesem Grund bewilligte das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, welcher eine Erhöhung des Wohngeldes beinhaltet.

    Welche Regelungen gibt es bisher?

    Jeder Bürger mit geringem Einkommen hat das Recht, Wohngeld in Höhe von 145 Euro zu beantragen. Ausgenommen sind jedoch Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung. Der Anspruch ist jedoch abhängig von der Mietstufe des jeweiligen Wohnortes. Der Höchstbetrag des Mietzuschusses kann in teuren Städten wie Hamburg in einem Zwei-Personen-Haushalt beispielsweise 522 Euro betragen. Die Bewilligung erfolgt für zwölf Monate.

    Wohngeld wird erhöht: Über welche Neuerungen dürfen sich Bundesbürger freuen?

    Ab 01. Januar erfolgt voraussichtlich eine Erhöhung des Wohngeldes von 145 Euro auf 190 Euro pro Monat. Parallel dazu sind folgende Änderungen angedacht:

    • Anpassungen der Mietstufen an die aktuellen Miet-Situationen.
    • Anhebung der Miethöchstbeiträge um rund zehn Prozent
    • Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre an Inflation

    Es ist Absehbar, dass durch die Erhöhung des Wohngeldes die Zahl der Empfänger steigen wird. Die Bundesregierung erwartet durch ihre Reform rund 660.000 Haushalte, welche von der Wohngelderhöhung profitieren werden.

    lxlp