Aktiengesellschaft (AG)

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    Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Aktiengesellschaften sind, welches Gründungskapital erforderlich ist und wann und wie Sie eine Aktiengesellschaft gründen können.

    Was ist eine Aktiengesellschaft?

    Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Diese werden von Aktieninhaber:innen als Anteile gehalten. Die drei Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung der Aktionär:innen, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Mitbestimmungsrechte der Aktionär:innen sind an der Höhe der von ihnen gehaltenen Aktienanteile ausgerichtet.

    Zur Gründung von Aktiengesellschaften ist ein Mindestkapital von 50.000,00 Euro erforderlich. Sinn und Zweck einer Aktiengesellschaft liegen darin, ein Unternehmen zu betreiben.

    Grundeigenschaften einer Aktiengesellschaft: Übersicht

    Aktiengesellschaften sind juristische Personen, die rechts- und parteifähig sind. Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden und wird dabei von ihrem Vorstand vertreten. Wie jede Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft in ihrer Haftung auf ihr Kapital beschränkt.

    Das Mindestkapital beträgt 50.000,00 Euro. Dieses Kapital muss ständig vorhanden sein, damit Schuldner:innen darauf zurückgreifen können. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die in der Regel übertragbar sind, das heißt, es kann mit ihnen gehandelt werden.

    Die Aktien einer Aktiengesellschaft müssen aber nicht zwangsläufig an der Börse gehandelt werden. Für einen Börsengang sind gesonderte Vorschriften zu erfüllen. Das Kapital der meisten Aktiengesellschaften ist in der Regel auf viele Aktionär:innen verteilt, die ihr Kapital investieren, um im Gegenzug an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt zu werden. Diese Gewinne werden in Form von Dividenden ausgeschüttet.

    Für Wirtschaftsunternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf stellt die Aktiengesellschaft eine bevorzugte Unternehmensform dar, da sie Aktien veräußern und Kapital aufnehmen kann.

    Die Aktiengesellschaft ist auf Vermögensvereinigung und Vermögensmehrung ausgerichtet.

    Der Aktiengesellschaft Aufbau: Die Organe

    Die Organe einer Aktiengesellschaft (AG) kurz erklärt

    Die Hauptversammlung der Aktionär:innen

    In der Hauptversammlung sind die Aktionär:innen vertreten und nehmen dort ihre Rechte wahr. Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt, wobei auch außerordentliche Hauptversammlungen möglich sind, wenn die Situation und das Wohl des Unternehmens es erfordern.

    Die Entscheidungen, die in der Hauptversammlung gefällt werden, haben üblicherweise nur wenig mit dem operativen Tagesgeschäft zu tun. Vielmehr stehen organisatorische und grundsätzliche Themen im Vordergrund.

    Die Hauptversammlung entscheidet beispielsweise über:

    • Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien
    • Verwendung des Jahresgewinns
    • Wahl der Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat
    • Befragungen des Managements
    • Entlastung des Vorstands
    • Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüferin

    Die Aktionär:innen nehmen ihre Rechte als Eigentümer:innen wahr.

    Im Gegensatz zu normalem Sacheigentum haben sie aber keinen direkten Zugriff auf ihr Kapital oder das Eigentum der Aktiengesellschaft. Sie sind auch keine Arbeitnehmer:innen oder Inhaber:innen des Unternehmens, sondern üben ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Hauptversammlung aus, in der sie ihre Stimme abgeben. Ihre Stimmberechtigung auf den Hauptversammlungen richtet sich nach den Aktienanteilen. Üblicherweise gibt es für jede Aktie eine Stimme.

    Der Vorstand

    Der Vorstand ist zuständig für das operative Geschäft der Aktiengesellschaft. Er agiert dabei unabhängig vom Aufsichtsrat und von der Hauptversammlung. Er kann sich jedoch Entscheidungen von größerer Tragweite von einem oder beiden der anderen Organe absichern lassen. Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft nach außen. Diese Vertretungsbefugnis ist zwar unbeschränkt, aber im Grundsatz nur als Gesamtvertretungsbefugnis wirksam.

    Einzelne Vorstandsmitglieder können die Aktiengesellschaft nur wirksam vertreten, wenn die Satzung ausdrücklich eine Einzelvertretungsbefugnis vorsieht.

    Der Aufsichtsrat

    Der Aufsichtsrat fungiert als Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft. Er bestellt den Vorstand und beruft ihn ab und bestimmt auch den:die Abschlussprüfer:in. Die Abschlussprüfung gilt dem Jahresabschluss und wird dem Aufsichtsrat vorgelegt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats muss außerdem jederzeit Zugang zu den Büchern gewährt werden, damit sie ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können.

    Wer leitet eine AG?

    Eine Aktiengesellschaft wird von Ihrem Vorstand geleitet. Dieser besteht üblicherweise aus mindestens zwei Personen, dem:der Vorstandsvorsitzenden (auch: CEO, Chief Executive Officer), dem:der CFO (Chief Financial Officer) und bei Bedarf weiteren Vorstandsmitgliedern. Unter den Mitgliedern werden die strategischen Verantwortungsbereiche des Unternehmens aufgeteilt.

    Aktiengesellschaft Beispiele

    Die 30 bekanntesten börsennotierten Aktiengesellschaften sind im Deutschen Aktien-Index DAX zu finden.

    Zu ihnen gehören Adidas, die Deutsche Telekom, Bayer, Volkswagen, Siemens oder Zalando.

    Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften gibt es zwar auch viele, aber die nicht börsennotierten Umsatzriesen weisen meist andere Rechtsformen auf. Die bekannteste AG war wahrscheinlich Bertelsmann, die seit 2012 als Bertelmann SE & Co. KGaA firmiert.

    Die Gründung einer Aktiengesellschaft

    Zur Gründung von Aktiengesellschaften ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig. In diesem müssen Unternehmensleitung und Gewinnverteilung festgelegt werden. Der Prozess folgt strengen Regularien, die im Aktiengesetz (AktG) verankert sind, und gliedert sich in folgende Schritte:

    • Erstellung und notarielle Beurkundung der Satzung
    • Übernahme der Aktien durch die Gründer:innen
    • Bestellung von Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer:in
    • Verfassen des Gründungsberichts mit nachfolgender Gründungsprüfung
    • Hinterlegen der Einlagen (Übertrag der Sacheinlagen oder Bareinzahlung)
    • Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister

    Mit erfolgter Eintragung ins Handelsregister existiert das Unternehmen offiziell als Aktiengesellschaft. Im Nachgang müssen bestimmte Veränderungen im Unternehmen, beispielsweise personelle Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat oder Jahresabschlüsse, im Handelsregister gepflegt werden.

    Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft: Das AG Kapital

    Das Grundkapital von mindestens 50.000,00 Euro wird in Aktien gestückelt und ausgegeben. Es werden entweder Nennbetrags- oder Stückaktien ausgegeben. Letztere lauten nicht auf einen festen Betrag, sondern stehen für einen bestimmten Anteil des Grundkapitals.

    Bei 200 ausgegebenen Stückaktien beträgt ihr Wert beispielsweise 0,5 Prozent des Grundkapitals. Nennbetragsaktien werden hingegen mit einem festen Wert ausgegeben, der mindestens einen Euro betragen muss.

    Pflichten einer Aktiengesellschaft und Börsengang

    Aktiengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Der Umfang der Veröffentlichung hängt von der Größe des Unternehmens ab. Zum Jahresabschluss gehören zwingend die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang, jedoch nicht der Lagebericht.

    Für die Übertragung von Aktien bzw. ihren Handel ist prinzipiell keine besondere Form einzuhalten.

    Für den Handel an internationalen Börsen muss als Voraussetzung jedoch der Prozess des Börsengangs erfolgreich absolviert werden. Dafür müssen eine Vielzahl rechtlicher Bedingungen aus dem Börsengesetz und der Börsenzulassungsverordnung erfüllt werden. Mit einem Börsengang verschärfen sich die Offenlegungs- und Transparenzpflichten. So müssen Gewinnwarnungen, Ad-hoc-Mitteilungen und andere Daten oder Informationen nach strengen Regeln kommuniziert werden.

    Welche Vorteile Aktiengesellschaften mit sich bringen

    Aktiengesellschaften sind eine gute Unternehmensform für Großunternehmen und für Betriebe in neuen Wirtschaftszweigen, die schnell wachsen möchten. Sie können neue Aktien veräußern und sich hierdurch frisches Kapital beschaffen. Dies kann auch für Existenzgründer:innen interessant sein.

    Bei Gründung einer „Kleinen AG“ sind ein paar notwendige Voraussetzungen leichter zu erfüllen, aber wichtige Anforderungen (z. B. Höhe des Mindestkapitals) bleiben. Die Existenz einer Aktiengesellschaft hängt nicht von ihren Eigentümer:innen ab, weshalb sie äußerst langlebig ist.

    Als börsennotiertes Unternehmen kann man sich von Kleinanleger:innen unterstützen lassen. Diese werden an den Gewinnen beteiligt, können aber auch den Totalverlust ihres Kapitals erleiden. Sie müssen aber nicht für Schulden der Aktiengesellschaft haften.

    Anforderungen an Aktiengesellschaften strahlen in die Buchhaltung aus

    Mit einer Börsennotierung entstehen neue Anforderungen an die Buchhaltung eines Unternehmens. Die Veröffentlichungspflichten sind an feste Termine und an formale Kriterien der Darstellung gebunden. Eine passende Buchhaltungssoftware wie lexoffice erfüllt viele dieser Anforderungen automatisch und ermöglicht eine fristgerechte und strukturierte Aufarbeitung der Zahlen sowie eine fundierte Einschätzung und Bewertung des Unternehmens.

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