Barbelege

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Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) setzen zu jeder Buchung einen Beleg voraus.

Barbelege kommen immer dann zum Einsatz, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung nicht ausgestellt werden konnte, weil eine Zahlung in bar erfolgte und umständehalber nur quittiert wurde.

Das ist beispielsweise bei einem Flohmarktkauf der Fall, aber auch dann, wenn nur ein Bon vorliegt.

Einfache Kassenzettel, wie sie meist auf Thermopapier begleitend zu einer Zahlung ausgedruckt werden, reichen aufgrund mangelnder Angaben auf dem Beleg in der Regel nicht aus, denn ein Kassenbon erfüllt nicht die Anforderungen an eine Quittung bzw. die rechtlichen Anforderungen an eine Rechnung.

Pflichtangaben auf jedem Beleg:

Die Pflichtangaben auf jedem Beleg

Sie wollen auf Ihrer Quittung keine Pflichtangaben vergessen? Mit unserer Quittung-Vorlage erstellen Sie schnell und fehlerfrei online Ihre Quittung.

Doch auch wenn man einen Beleg hat, auf dem die Pflichtangaben unvollständig sind, kann der Aufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, durch die Erstellung eines Eigenbeleges nämlich, der alle wichtigen Angaben enthält.

Kostenlose Vorlage Eigenbeleg: Der benötigte Ersatzbeleg lässt sich dann einfach und unkompliziert mit dem lexoffice Eigenbeleg-Generator erstellen.

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