Was ist ein Dauerauftrag?
Ein Dauerauftrag ist eine Sonderform der Überweisung, also einer bargeldlosen Zahlungsabwicklung, bei der Zahlungspflichtige (Schuldner) seine Bank ermächtigt, in regelmäßigen Abständen, einen gleichbleibenden Betrag auf das Konto eines bestimmten Zahlungsempfängers (Gläubigers) zu überweisen. Ohne weiteres Eingreifen des Zahlungspflichtigen überweist die Bank zu den festgelegten Zeiten automatisch den vereinbarten Betrag an den Gläubiger. Damit ein Dauerauftrag ausgeführt werden kann, muss das Konto des Zahlungspflichtigen eine entsprechende Deckung aufweisen, so dass der Geldbetrag überwiesen werden kann.
Vor- und Nachteile eines Dauerauftrags
Ein Dauerauftrag hat einige Vorteile, doch auch ein paar Nachteile:
Dauerauftrag: Entstehung
Ausgearbeitet wurde die Idee des Dauerauftrags 1961 von der Postbank in Hamburg. Heute wird dieses automatisierte Zahlungsverfahren gern für wiederkehrende Zahlungen wie Mieten, Versicherungsbeiträge oder Beiträge zu Verbänden und Vereinen genutzt. Für die Einrichtung eines Dauerauftrags darf die Bank eine Gebühr erheben, unabhängig davon, ob die Einrichtung papierlos per Online-Banking, über ein Banking-Terminal oder über einen Überweisungsschein erfolgt.
So wird der Dauerauftrag eingerichtet
Für die Einrichtung eines Dauerauftrags sind im Wesentlichen die gleichen Angaben erforderlich, wie für eine SEPA-Überweisung.
Dazu zählen IBAN (International Bank Account Number, Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Business Identification Code) des Zahlungspflichtigen und des -empfängers, der Verwendungszweck, der zu überweisende, gleichbleibende Gelbetrag in Euro und Cent sowie der Termin, an dem die wiederkehrende Zahlung erfolgen soll.
Dabei überweist die beauftragte Bank des Zahlungspflichtigen den vereinbarten Betrag so lange in regelmäßigen Abständen, bis der Auftraggeber den Dauerauftrag löscht. Für das Löschen eines Dauerauftrags dürfen Geldinstitute keine Gebühr erheben. Abgesehen davon können Daueraufträge jederzeit geändert werden.
Dabei ist es möglich, den zu überweisenden Betrag ebenso zu ändern wie das Gläubigerkonto oder den Zeitpunkt, an dem die Zahlung erfolgt. Dabei müssen Änderungsmeldungen mindestens einen Bankarbeitstag vor der Fälligkeit der Zahlung eingehen, damit sie umgesetzt werden können.
Wie oft wird ein Dauerauftrag ausgeführt?
In welchem Rhythmus ein Dauerauftrag ausgeführt werden kann, legt die Bank fest. Üblicherweise werden monatliche, zweimonatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Ausführungen angeboten.
An welchem Tag im Monat der Dauerauftrag ausgeführt werden soll, kann der Zahlungspflichtige in der Regel selbst festlegen; meist ist das der monatserste oder -letzte Tag.
Der Auftraggeber legt auch fest, ob die Ausführung des Dauerauftrags vor oder nach dem gewählten Termin erfolgen soll. Das hat einen Einfluss darauf, wann die Bank den festgelegten Betrag überweist. Entscheidend ist das vor allem dann, wenn der gewählte Stichtag für die Überweisung auf einen Sonntag oder Feiertag fällt.
Soll der Dauerauftrag also vor dem eingetragenen Termin abgewickelt werden, überweist die Bank den gewünschten Betrag bereits an dem Werktag vor dem Termin. Darüber hinaus ist es möglich, einen Dauerauftrag so zu terminieren, dass er nur über einen bestimmten Zeitraum, also beispielsweise ein Jahr läuft.
Als Alternative zu Daueraufträgen gibt es neben der klassischen Überweisung die Möglichkeit, bei dem Zahlungsempfänger eine Lastschrift einzurichten.
Notwendige Angaben bei Daueraufträgen
- Name des Zahlungsempfänger (Gläubigers) und des Zahlungspflichtigen (Schuldners)
- IBAN und BIC des Zahlungsempfängers und -pflichtigen
- Betrag in Euro und Cent (oder Fremdwährung)
- Verwendungszweck (Mandatsreferenz)
- wiederkehrender Termin für die Zahlungsabwicklung
- ür gleichbleibende Beträge und Zahlungsempfänger eingerichtet werden