Das Einlagekonto dient dem Ausweisen der Einlagen aller Anteilseigner: Es soll sicherstellen, dass die von allen Anteilsinhabern einer Kapitalgesellschaft geleisteten Einlagen sauber von den erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden.
So lässt sich feststellen, ob die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus früheren Einlagen oder aus Gewinnen bestehen.
Letztere sind steuerlich als Erträge zu behandeln – während früher stattgefundene Einlagen keine steuerpflichtigen Einkünfte darstellen, sondern nur eine Minderung der Anschaffungskosten der Anteile auslösen.
Am Ende jedes Wirtschaftsjahres muss der Status des steuerlichen Einlagekontos gesondert festgestellt werden, um ihn verbindlich festzulegen.
So stellt man sicher, dass bei Unklarheiten keine vergangenen Jahre verhandelt werden müssen, denn nach rechtskräftigem Bescheid kann die Höhe des Einlagekontos nie mehr rückwirkend geändert werden.