Existenzgründung

Wer sich in Deutschland mit einem eigenen Unternehmen erstmals selbstständig macht, muss sich beim Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein beantragen, um eine Betriebsnummer zu erhalten.

Einige Berufe haben außerdem eine Meldepflicht bei bestimmten Berufskammern, dem Gesundheitsamt oder weiteren offiziellen Stellen. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass Tötigkeiten, die eine sachkundliche oder Meister-Prüfung voraussetzen, nur mit Abschluss dieser ausgeübt werden dürfen.

Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung, berufliche Haftpflichtversicherungen, Versicherungen für Inventar und Ausstattung oder andere Pflichtversicherungen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Viele Berufe setzen auch eine Versicherung in einer der zahlreichen Berufsgenossenschaften als verpflichtend voraus. Jede Berufsgenossenschaft erteilt auf Anfrage Auskunft, ob Befreiung oder freiwillige Versicherung möglich ist.

Wer die selbstständige Tätigkeit mit Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse aufnimmt, muss mit Hilfe der Krankenkasse überprüfen, ob die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse weiter besteht

Rentenversicherung: Zwar sind Selbstständige in der Regel nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Aber es gibt Ausnahmen für einige Berufsgruppen, die im Zweifelsfall später nachzahlen müssen, wenn sie sich bei Gründung nicht ausreichend informiert haben.

Man kann auch freiwillig lückenlos in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben und damit nicht nur Rentenansprüche, sondern auch Reha- und Berufsunfähigkeitsabsicherung beibehalten.

In den ersten drei Monaten nach Gründung ist ein Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich, die zwei Jahre lang die Hälfte kostet und später ca 90 Euro/Monat (wird jährlich neu festgelegt).

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