Freelancer

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    Was ist ein Freelancer?

    Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es kompliziert und schwierig ist, als Freelancer:in in die Selbstständigkeit zu starten. Dabei ist es nicht komplexer als andere Wege und das Freelancing bietet Ihnen sogar einige Vorteile. Wir erklären Ihnen, wie Sie Freelancer:in werden und was als Freelancer:in arbeiten mit sich bringt.

    Freelancer:in Definition

    Der Begriff „Freelancer:in“ kommt aus dem Englischen und existierte bereits im Mittelalter. Damals beschrieb er unabhängige Ritter bzw. Kämpfer. Eine „freie Lanze“ war das, was wir heute eine:n Söldner:in nennen: eine Person, die für eine Gegenleistung in eine Schlacht zieht, aber keiner festen Armee angehört oder Hierarchie untergeordnet ist. Ein:e Söldner:in nimmt einen Auftrag an, erfüllt ihn und zieht weiter zum nächsten Auftrag, der von ganz anderer Stelle kommen kann.

    Inzwischen steht der Begriff nicht mehr rein für kampferprobte Personen, die in Schlachten ziehen. Vielmehr umfasst er alle selbstständig Tätigen, die Aufträge akquirieren und auf eigene Rechnung erledigen. Meistens haben Freelancer:innen hohe Qualifikationen oder eine Spezialisierung in einem bestimmten Bereich. Arbeitszeit und -ort bestimmen sie selbst und sie sind nicht an die Anweisungen eines Unternehmens gebunden. Freelancer:innen haben mehrere Auftraggeber:innen, die sie eigenständig akquirieren und arbeiten die Aufträge nach eigenem Ermessen ab. Dabei gibt es in der Regel eine Deadline einzuhalten, die zuvor genau wie das Gehalt verhandelt wurde.

    Im Grunde sind Freelancer:innen also eigentlich alle freiberuflich tätigen Personen und freien Mitarbeiter:innen. Allerdings unterscheidet die deutsche Rechtsdefinition zwischen Freelancer:in und Freiberufler:in.

    Der Unterschied zwischen Freelancer:in und Freiberufler:in

    Freelancer:innen können Freiberufler:innen sein und umgekehrt. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen, die das deutsche Steuerrecht betrifft:

    Freiberufler:in ist eine Tätigkeit, die beim Finanzamt steuerlich erfasst wird.

    Freelancing bezeichnet das Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in.

    Ein:e Freiberufler:in ist meistens auch ein:e Freelancer:in, aber nicht jede:r Freelancer:in ist automatisch auch Freiberufler:in.

    Machen wir es an einem Beispiel fest: Medizinische Berufe wie Arzt oder Ärztin werden oft freiberuflich ausgeübt. Ärzte und Ärztinnen sind aber keine Freelancer:innen. Schließlich suchen Sie sich ihre Aufträge nicht selbst, sondern die Kund:innen bzw. in diesem Fall Patient:innen kommen direkt zu ihnen. Es handelt sich also um eine freiberufliche Tätigkeit, aber nicht um Freelancing.

    Nehmen wir an, ein Arzt oder eine Ärztin würde seinen oder ihren Job als Freelancer:in betreiben: Nach offizieller Definition müsste er oder sie dann bei den Patient:innen anrufen und fragen, ob eine Krankheit vorliegt, die er oder sie behandeln darf. Klingt nicht nach einem gewinnorientierten Konzept.

    Die meisten gewerbetreibenden Freelancer:innen sind keine Freiberufler:innen, da die meisten gewerblichen Tätigkeiten nicht freiberuflich ausgeübt werden.

    Umgekehrt sind viele freiberufliche Tätigkeiten auch geeignet für das Freelancing. Zusätzlich gibt es einige gewerbliche Tätigkeiten, die Sie ohne feste Beschäftigung ausüben können. Unter anderem sind diese Jobs für Freelancer:innen geeignet:

    Geeignete Jobs für Freelancer:innen

    Freelance anmelden: Selbstständig arbeiten!

    Wie gesagt ist das Freelancing keine Tätigkeit, die Sie beim Finanzamt als Freelance anmelden können. Stattdessen müssen Sie entweder ein Gewerbe anmelden oder sich als Freiberufler:in steuerlich erfassen lassen.

    Fragen Sie sich: “Wie wird man Freelancer:in?”, dann ist der erste Schritt der auf die Website Ihres Finanzamts. Dort füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Als Freelancer:in sind Sie Einzelunternehmer:in, unabhängig davon, ob Sie freiberuflich tätig sind oder ein Gewerbe betreiben.

    Wichtig: An mehreren Stellen Freelance anmelden!

    Abhängig von Ihrer Branche müssen Sie sich aber noch bei der einen oder anderen Organisation anmelden:

    Künstler:innen und Publizist:innen wie bspw. Webdesigner:innen müssen sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden. Das ist die Krankenkasse für Freiberufler:innen und sorgt dafür, dass Sie Leistungen aus der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

    Eventuell müssen Sie auch eine Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) abschließen. Ob das auf Sie zutrifft, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

    Fragen Sie zudem auch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK), ob Sie anmeldepflichtig sind.

    Wenn Sie eine Betriebsstätte haben, an der Sie Freelancer werden und bleiben wollen, können Sie mitunter auch Rundfunkbeiträge zahlen müssen. Auf www.rundfunkbeitrag.de können Sie sich anmelden.

    Freelance und Sozialversicherungspflicht

    Als Freelancer:in sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie müssen sich selbst um Ihren Versicherungsschutz kümmern. Ihre Versicherungen sollten sowohl persönliche als auch berufliche Risiken abdecken.

    Diese Versicherungen sind für jede selbstständige Person sinnvoll und sollten auch von Ihnen als Freelancer:in abgeschlossen werden:

    Ganz vorne stehen die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Als Arbeitnehmer:in in Anstellung haben Sie diese Versicherungen über Ihren oder Ihre Arbeitgeber:in. In der Selbstständigkeit sind Sie selbst dafür verantwortlich, diese Versicherungen abzuschließen. Bedenken Sie auch, dass in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht. Um die müssen Sie sich also in jedem Fall kümmern.

    Welche Freelancer:innen kommen in die KSK?

    Sind Sie Mitglied in der KSK, haben Sie diese Versicherungen automatisch. In die KSK können Sie aber nur eintreten, wenn Ihre Tätigkeit eine entsprechende Branche bedient. In die KSK können unter anderem folgende Berufsgruppen eintreten:

    Abb. 2: Diese Freelancer:innen kommen in die KSK

    Diese Freelancer:innen kommen in die KSK

    Steht für Sie die Mitgliedschaft in der KSK nicht zur Verfügung, können Sie sich jederzeit gesetzlich krankenversichern.

    Eine Unfallversicherung sichert Sie im Falle von Unfällen ab, die Sie verursacht haben. Sind Sie Mitglied in der BG, haben Sie einen Unfallversicherungsschutz. Ansonsten können Sie eine Unfallversicherung bei so ziemlich jedem Versicherungsanbieter abschließen.

    In bestimmten Branchen sind Sie dazu verpflichtet, der Berufsgenossenschaft beizutreten und somit die Unfallversicherung automatisch dort abzuschließen. Diese Pflicht betrifft: Mitglieder des Gesundheitsdienstes, der Wohlfahrtspflege und der Friseurbranche.

    Es kann sich aber auch abseits der Pflicht für Sie lohnen, der BG beizutreten. Wenn Sie sich unsicher sind, vergleichen Sie die Beiträge der BG und die Preise für Unfallversicherungen, um eine Entscheidung zu treffen.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur als Selbstständige:r sinnvoll. Was passiert, wenn Sie einen Unfall haben und infolgedessen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Oder im schlimmsten Fall gar keinen Beruf mehr? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn dieser Fall eintreten sollte.

    Freelancer:innen haften: Risiken absichern!

    Als Selbstständige:r sollten Sie in jedem Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Für den Fall, dass durch einen Fehler Ihrerseits einem anderen Unternehmen ein Sachschaden entsteht, haftet Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Je nach Höhe des Schadens werden Sie privat kaum in der Lage sein, den Schaden zu begleichen.

    Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist im Prinzip wie die Betriebshaftpflicht, deckt aber finanzielle Schäden ab, die Sie verursacht haben. In den meisten Fällen sind die Beträge ziemlich hoch, wenn ein Schaden entsteht, weil oft noch viele andere unternehmerische Felder durch verlorene Zeit, Material oder Ressourcen mitbetroffen sind. Da kann sich schnell eine stattliche Summe ergeben.

    Eine Rechtsschutzversicherung zahlt Ihnen Anwaltskosten, falls Sie verklagt werden. Als Freelancer:in tragen Sie immer selbst die Verantwortung für all Ihre Arbeiten und es wird Fälle geben, in denen Sie und Ihr:e Auftraggeber:in nach getaner Arbeit unterschiedlicher Meinung über das Ergebnis sind. Streitigkeiten landen schnell vor Gericht und dann ist eine Rechtsschutzversicherung Gold wert.

    Freelancer:in werden: Businessplan

    Wer es mit dem Freelancer:in werden ernst meint, muss sich bereits im Vorfeld Gedanken darum machen, wie das Geschäft aussehen soll. Dafür sollte ein Businessplan erstellt werden.

    Der Businessplan dient dazu, die Geschäftsidee festzuhalten und zu veranschaulichen. Theoretisch kann man als Freelancer:in auch einfach die weite Geschäftswelt nach Aufträgen durchforsten und dabei hoffen, dass man über kurz oder lang genügend gut bezahlte Aufträge bekommt, um nicht bereits nach dem ersten Geschäftsjahr unter einer Brücke leben zu müssen.

    Eine gute Vorausplanung ist aber immer die bessere Idee.

    Im Businessplan findet sich eine Zusammenfassung der Geschäftsidee inklusive der Ziele und Vorstellungen, wie die Idee erfolgreich umgesetzt wird. Im Falle von der Auftragssuche könnte das beispielsweise die Methode sein, mit der man an Aufträge kommen will.

    Die Unternehmensstrategie ist ein wichtiger Bestandteil des Businessplans für Freelancer:in, denn hier werden die Ziele, Visionen und der Zweck für das Unternehmen ausdefiniert. Im Grunde werden hier alle Fragen nach dem „Warum?“ in Bezug auf das Unternehmen beantwortet.

    Entscheidend für den Erfolg als Freelancer:in kann die Marktanalyse sein. Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie anbieten wollen, ist der Markt bereits überlaufen. In dem Fall ist es dann sehr schwierig, sich als Freelancer:in zu etablieren. Ein Beispiel wären Übersetzer:innen, die ausschließlich englische Texte ins Deutsche übersetzen. Die Nachfrage ist lange nicht so hoch wie das Angebot. Da sollte also noch mehr geboten werden, wenn man erfolgreich sein will.

    Damit einhergehen auch das Marketing und der Vertrieb. Wie macht man auf sich aufmerksam und erreicht die Kund:innen? Als Freelancer:in ist dabei vor allem wichtig, dass man sich als Person selbst vermarktet. Freelancer:innen sind zwar im Grunde auch Unternehmer:innen, aber das Unternehmen sind sie selbst. Sie selbst sind die Marke, die an die Kund:innen verkauft werden muss.

    Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie im Rahmen der Erstellung des Businessplans den Finanzen einräumen. Als Freelancer:in ist die Auftragslage häufig sehr unausgeglichen.

    Während ein Monat richtig gut läuft, folgt darauf vielleicht ein Monat, in dem gar kein Auftrag ins Haus flattert. Dementsprechend müssen die finanziellen Mittel mit sehr viel Bedacht verwendet und möglichst Rücklagen gebildet werden, die über die flauen Zeiten hinweghelfen.

    So kommen Sie als Freelancer:in an Aufträge

    Die Vorbereitungen sind abgeschlossen und Ihr Unternehmen steht. Laufen tut es aber noch nicht, denn was Ihnen noch fehlt, sind Aufträge. Wie schon weiter oben erwähnt, kümmern sich Freelancer:innen selbst darum, Aufträge zu akquirieren. Sie müssen also sehr viel Eigeninitiative an den Tag legen und auf möglichst viele potenzielle Auftraggeber:innen zugehen.

    Der Anfang ist dabei natürlich immer ein wenig schwierig. Sie haben vermutlich noch keinen Namen in Ihrer Branche, können noch nicht auf bereits erledigte Jobs in Form von Empfehlungen zurückgreifen und müssen die Auftraggeber:innen sozusagen blind von sich überzeugen.

    Damit Sie aber nicht mit komplett leeren Händen auf die Unternehmen zugehen, legen Sie am besten Arbeitsproben an. Zeigen Sie darin, was Sie können und was Ihre Qualifikationen und Spezialgebiete sind. Sind Sie beispielsweise ein:e Texter:in, suchen Sie sich zwei bis drei Themen aus und schreiben Sie zu diesen Themen Lexikonartikel, Blogbeiträge oder Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Die können Sie dann bei der Auftragssuche als Beweis für Ihre Kompetenz vorlegen, damit Auftraggeber:innen sich ein Bild von Ihrer Arbeit machen können.

    Aufträge finden Sie im Grunde vielerorts. Sie müssen sich dort aufhalten, wo die Aufträge sind und Ihren Namen in den Ring werfen. Kontakte zu knüpfen und Ihren Namen in die Köpfe möglicher Auftraggeber:innen zu bringen, ist zu Beginn Ihre wichtigste Aufgabe.

    Um als Freelancer:in an Aufträge zu kommen, sollten Sie sich auf folgende Orte und Möglichkeiten konzentrieren:

    Passive Akquise

    Knüpfen Sie erste Kontakte und betreiben Sie passiv Akquise, damit Ihr Name zumindest im Topf für den einen oder anderen Auftrag landet. Hinterlassen Sie einen guten Eindruck, dann werden Sie später vermutlich kontaktiert und angefragt.

    Ein guter Ort dafür sind Networking Events, auf denen Unternehmer:innen und Freiberufler:innen zusammenkommen, um sich auszutauschen, kennenzulernen und in Zukunft miteinander zu arbeiten.

    Aktive Akquise

    Sie können natürlich auch den direkten Weg wählen und aktiv Ihren Namen für freie Jobs in den Ring werfen. Allerdings sollten Sie dafür viel Vorbereitungszeit investieren. Sie müssen dann wissen, welche Aufträge es genau geben wird, sich zuvor, so gut es geht, in die Themen einlesen und durch Ihr Wissen beweisen, dass Sie die richtige Person für den Auftrag sind. Drängen Sie sich zu sehr auf, haben am Ende aber kaum Ahnung, zerstört das Ihren positiven Eindruck. Im Zweifelsfall nutzen Sie also lieber die passive Taktik und fördern Sie den Ersteindruck, den Sie hinterlassen.

    Eigene Webseite

    Es sollte eigentlich klar sein, dass Sie als Freelancer:in und somit Selbstständige:r eine eigene Homepage haben. Auf Ihrer Webseite zeigen Sie, was Sie tun, stellen Ihre Leistungen dar und zeigen bisherige Bewertungen von zufriedenen Kund:innen. Bearbeiten Sie die Webseite regelmäßig und halten Sie sie auf dem aktuellsten Stand. Das macht einen professionellen Eindruck.

    Außerdem können Sie hier Ihre Arbeitsproben für jeden sichtbar veröffentlichen, damit mögliche Auftraggeber:innen nicht erst danach fragen müssen.

    Ganz wichtig ist, dass Sie die Kontaktmöglichkeit für Ihre möglichen Kund:innen so einfach wie möglich gestalten. Entweder über ein Kontaktformular oder sogar durch eine Seite, auf der Ihre Dienste direkt gebucht werden können.

    Soziale Medien

    Zu Ihrem Webauftritt gehören auch die sozialen Medien. Sie müssen nicht überall sein, aber zwei bis drei Seiten sollten Sie sich heraussuchen und regelmäßig bespielen, um dort Aufmerksamkeit zu generieren und auch zu halten.

    Die großen Vorteile der sozialen Medien sind, dass Sie nichts kosten und dass Sie gleichzeitig viele Menschen erreichen. Das Gleiche gilt für Ihre Kund:innen, die bei Zufriedenheit ihre Erfahrungen mit Ihrer Arbeit teilen und Ihnen so mehr Reichweite bescheren.

    Freelancer:innen-Portale

    Es gibt einige Seiten, auf denen Sie gezielt nach Jobs innerhalb Ihrer Branche suchen können. Allerdings haben diese Plattformen meistens den Haken, dass Sie sich eher unter Wert verkaufen müssen, weil die Konkurrenz hier groß ist und sich preislich gegenseitig nach unten drückt. Um einen Einstieg in Ihre Freelancer:innen-Tätigkeit zu finden, ist es aber vielleicht einen Versuch wert. Am Ende ist jeder schlecht bezahlte Job besser als gar kein Job.

    Empfehlungen

    Liefern Sie gute Arbeit ab, wird das durch Empfehlungen belohnt. Ihr Name macht langsam die Runde und je mehr positive Empfehlungen Sie durch Ihre Arbeit einheimsen, desto leichter wird es Ihnen fallen, neue Aufträge zu finden.

    Am besten versuchen Sie eine gute Mischung aus langfristigen und kurzfristigen Projekten zu bekommen. Langfristige Projekte decken Ihre Kosten, kurzfristige Projekte stocken Ihr Einkommen ein wenig auf und bringen Ihnen schneller – aber weniger – Geld.

    Freelancing und die Steuern

    Natürlich müssen Freelancer:innen auch Steuern zahlen und sind auch nicht von Steuervorauszahlungen befreit.
    Die drei wichtigen Steuern für Freelancer:innen sind die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.

    Umsatzsteuer für Freelancer:innen

    Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer beträgt entweder 7 oder 19 Prozent. Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, sind Sie von Umsatzsteuerzahlungen befreit, solange Ihr Jahresumsatz einen bestimmten Betrag (im Jahr 2022: 22.000 Euro) nicht übersteigt.

    Einkommensteuer für Freelancer:innen

    Die Einkommensteuer liegt zwischen 14 und 42 Prozent. Sobald Sie den jährlichen Grundfreibetrag (im Jahr 2022: 9.984 Euro) übersteigen, müssen Sie Einkommensteuer zahlen.

    Gewerbesteuer für Freelancer:innen

    Die Gewerbesteuer betrifft Sie nur, wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Überschreiten Ihre jährlichen Einkünfte einen bestimmten Betrag (im Jahr 2022: 24.500 Euro) nicht, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Alles darüber wird versteuert.

    Achten Sie auf Steuervorauszahlungen!

    Sie sollten als Freelancer:in immer daran denken, gewisse Beträge für Steuervorauszahlungen (und eventuell auch Nachzahlungen) zurückzulegen. Da Sie als Freelancer:in auf sich selbst gestellt sind, wissen Sie nie, ob nicht im nächsten Monat eine Auftragsflaute lauert. Rücklagen sind also wichtig, um Ihre Selbstständigkeit auch in schwächeren Phasen aufrechtzuerhalten.

    Rechte und Pflichten

    Freelancer:innen gelten nach dem Gesetz nicht als Arbeitnehmer:innen. Deshalb gelten für sie nicht die direkten Rechte und Pflichten, die mit dem Arbeitnehmer:innenstatus einhergeht.

    Allerdings ist das eine gewisse Gratwanderung, da die meisten Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen den entsprechenden Arbeitgeber:innen gegenüber gelten.

    Das bedeutet: Befindet sich ein:e Freelancer:in in einem arbeitnehmer:innenähnlichen Status, gelten auch die entsprechenden Rechte und Pflichten.

    Das gilt beispielsweise für den Anspruch auf Urlaub. In der Regel arbeiten Freelancer:innen das ganze Jahr über für unterschiedliche Auftraggeber:innen. Wo soll also da Urlaub beantragt werden?

    Arbeitet ein:e Freelancer:in aber überwiegend für eine:n Auftraggeber:in, greift auch das Recht auf Urlaub. In dem Fall kann der Urlaub entsprechend gegenüber dem oder der Auftraggeber:in beansprucht werden. Allerdings macht auch das nicht wirklich einen Unterschied, da der Urlaub im Grunde nicht bewilligt werden muss. Es handelt sich also eher um einen Hinweis, dass man in dem Zeitraum nicht verfügbar ist.

    Arbeitet ein:e Freelancer:in überwiegend für eine:n Auftraggeber:in drohen allerdings andere Rechte und Pflichten.

    Achtung vor der Scheinselbstständigkeit

    Als Freelancer:in müssen Sie darauf achten, nicht in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen. Das kann passieren, wenn Sie beispielsweise dauerhaft nur für eine:n Auftraggeber:in arbeiten, die Selbstbestimmung von Arbeitsort und Arbeitszeit nicht gegeben sind und Sie keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen beschäftigen.

    Sobald eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, droht dem oder der Auftraggeber:in eine hohe Nachzahlung für Sozialversicherungsabgaben, da Sie dann als Arbeitnehmer:in eingestuft werden. Sie wären in dem Fall dann also ein:e Angestellte:r Ihrer Dauerauftraggeberin oder Ihres Dauerauftraggebers. Für beide Seiten wäre das natürlich nicht erfreulich, denn Ihre Selbstständigkeit wäre beendet und Ihr:e Auftraggeber:in müsste mit hohen Kosten rechnen.

    Vorteile und Nachteile als Freelancer:in

    Als Freelancer:in ist der größte Vorteil sicherlich die uneingeschränkte Freiheit, nur die Aufträge anzunehmen, die man annehmen will. Allerdings birgt das logischerweise auch die Gefahr, dass man mit dieser Methode schnell pleite ist.

    Denn der größte Nachteil ist eindeutig die unklare Auftragslage. Man kann als Freelancer:in kaum voraussehen, was in einem Monat oder gar in einem halben Jahr sein wird. Eine gute Auftragslage kann nur eine Momentaufnahme sein.

    Dadurch kann es finanziell häufig schwierig werden, über die Runden zu kommen. Vor allem, weil man auch alle Kosten für die eigene Selbstständigkeit alleine trägt. Kommt kein Geld rein, kann man auch kein Geld investieren, um so vielleicht mehr Aufträge zu generieren. Daraus kann eine Art Teufelskreis entstehen.

    Vorteilhaft sind unabhängig vom Geld die Freiheiten, die man als Freelancer:in genießen kann. Man hat keine festen Arbeitszeiten – außer die selbst gesteckten -, man kann arbeiten, wo man will – zu Hause, in einem gemieteten Büro, auf der Parkbank etc. – und das gesamte Einkommen gehört einem selbst.

    Beim Einkommen muss man nur immer bedenken, dass dieses sowohl privat als auch geschäftlich reichen muss.

    Sind Sie Freelancer:in?

    Freelancer:innen müssen sich selbst um Ihre Aufträge kümmern und darauf achten, dass Sie Ihre Finanzen immer unter Kontrolle haben, um mögliche Vorauszahlungen leisten zu können. Mit einer Buchhaltungssoftware wie lexoffice können Sie Ihr Freelancer:innen-Dasein beruhigter angehen.

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