Die Industrie- und Handelskammer (IHK) fungiert als Interessenvertretung für Unternehmer: Grundsätzlich sind bis auf wenige Ausnahmen alle Gewerbetreibenden verpflichtende Mitglieder. Demzufolge arbeitet die IHK branchenübergreifend und übernimmt eine ganze Reihe von unterschiedlichen Aufgaben. Es folgt ein umfassender Überblick über den Tätigkeitsbereich, die historische Entwicklung und wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft.
Welche konkreten Leistungen bietet die IHK?
Die IHK vertritt die Interessen ihrer Mitglieder sowohl in Form von zielgerichteter Öffentlichkeitsarbeit als auch gegenüber der Politik. Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ist somit ein zentraler Bestandteil der Leistungen. Des Weiteren bietet die IHK rechtlichen Beistand und juristische Beratungen an. Außerdem setzt die Industrie- und Handelskammer einheitliche Richtlinien für Ausbildungen und definiert Pflichtinhalte für die zugehörigen Prüfungen. Ergänzend können IHK-Mitglieder an einer Vielzahl von unterschiedlichen Fortbildungen teilnehmen, um sich wertvolles Fachwissen für die tägliche Arbeit als Unternehmer anzueignen: Zu den möglichen Inhalten zählen hier unter anderem Seminare zu Themen wie Logistik, Personalführung und Finanzmanagement. Insgesamt gesehen stellt die IHK somit das „Gegenstück“ für Gewerbetreibende zur Handwerkskammer für handwerkliche Betriebe dar.
Die historische Entwicklung in der Kurzfassung
Die ursprüngliche Idee einer Industrie- und Handelskammer für Kaufleute geht zurück bis ins Mittelalter. Seit dem 19. Jahrhundert übernahmen die zugehörigen Einrichtungen öffentliche Aufgaben und gewannen zunehmend an Bedeutung: Mittlerweile hat nahezu jede größere Region innerhalb Deutschlands eine eigene Industrie- und Handelskammer. Durch die regionale Organisation lässt sich eine effektive Lobbyarbeit erzielen, die für den politischen Einfluss von zentraler Bedeutung ist. Die Vorstände werden von den Mitgliedern demokratisch gewählt und vertreten die Interessen aller Kaufleute der jeweiligen Region.
Wissenswertes zur Mitgliedschaft in der IHK
Wer in Deutschland als selbstständiger Unternehmer arbeiten möchte, muss Mitglied der IHK werden. In der Regel werden Sie von der zuständigen Industrie- und Handelskammer kontaktiert, sobald Ihre Gewerbeanmeldung erfolgt ist. Abhängig vom jeweiligen Einkommen haben die Mitglieder einen verpflichtenden Beitrag zu zahlen, mit dem die Tätigkeiten der IHK finanziert werden: Neben Weiterbildungsangeboten können zudem persönliche Beratungen vereinbart werden. Im direkten Dialog erhalten Sie auf diesem Weg zum Beispiel kompetente Unterstützung bei der Gründung einer eigenen Firma.
Abschließende Bemerkungen zur Industrie- und Handelskammer
Insgesamt gesehen ist die Industrie- und Handelskammer ein wichtiger Ansprechpartner bei Rechtsfragen sowie allen anderen Belangen rund um die Unternehmensführung. Beim Schritt in die Selbstständigkeit ist aber nicht nur die Mitgliedschaft bei der IHK von Bedeutung, sondern auch eine rechtskonforme Abwicklung der Buchführung: Die Industrie- und Handelskammer bietet zu diesem Zweck umfassende Schulungen an und mit der lexoffice-Buchhaltungssoftware profitieren Sie von einem Höchstmaß an Komfort bei der praktischen Umsetzung. Zu den vielfältigen Vorteilen gehören unter anderem die unkomplizierte Anlagenverwaltung und die zentrale Rechnungserfassung.