Lastschriftverfahren

Ablauf und Unterschiede

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    Wie funktioniert die Lastschrift?

    Das Lastschriftverfahren gehört zum Zahlungsverkehr und ist im Bankenbereich bereits seit Jahrzehnten etabliert. Der Unterschied zur Banküberweisung ist der, dass beim Lastschriftverfahren die Aktivität von den Gläubiger:innen ausgeht und nicht von den Schuldner:innen. Im Gegensatz zur Überweisung erfordert das Lastschriftverfahren aber die Zustimmung der Bank.

    Erklärung des Lastschriftverfahrens

    Was ist nun die Lastschrift? Bevor das Lastschriftverfahren angewendet werden darf, müssen die Bank und der oder die Zahlungsempfänger:in eine Vereinbarung treffen, dass auf das entsprechende Konto Lastschriften eingezogen werden dürfen.

    Für die Bank bedeuten Lastschriften immer ein gewisses Bonitätsrisiko. Das liegt daran, dass einer Lastschrift widersprochen werden darf und die Zahlung dadurch wieder rückgängig gemacht wird.

    Darüber hinaus muss von der zahlungspflichtigen Seite eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Diese Einzugsermächtigung muss in schriftlicher Form erteilt werden. Dabei wird auch der entsprechende Betrag festgesetzt, der eingezogen werden darf. Das funktioniert heutzutage auch online und muss nicht in Papierform vorgelegt werden.

    Die Bedeutung von SEPA

    SEPA steht für Single Euro Payment Area, zu Deutsch: einheitlicher Eurozahlungsverkehrsraum. Durch das SEPA-Verfahren ist der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union möglichst einheitlich und vereinfacht gestaltet – das gilt besonders für die Bestellung per Lastschrift.

    Bevor das SEPA-Verfahren in Kraft trat, gab es in Deutschland zwei Varianten des Lastschriftverfahrens: das Einzugsermächtigungsverfahren und das Dauerabbuchungsverfahren. Beide wurden durch unterschiedliche SEPA-Verfahren ersetzt.

    Das SEPA-Verfahren besteht im Grunde aus drei Varianten: der SEPA-Überweisung, dem SEPA-Lastschriftverfahren und SEPA for Cards bzw. der Kartenzahlung.

    Für die Vereinheitlichung wurden im Jahr 2008 die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und der Bank Identifier Code (BIC) eingeführt, die die bis dahin gültigen Bankleitzahlen und Kontonummern ersetzten und seither für den Zahlungsverkehr verwendet werden.

    Zahlungen über das SEPA-Verfahren sind ausschließlich in Euro möglich. Das gilt auch, wenn eines der betroffenen Konten in einem SEPA-Mitgliedsstaat außerhalb der EU liegt, wie beispielsweise in der Schweiz.

    Wo kann man per Lastschrift bezahlen?

    Im Grunde kann das Lastschriftverfahren mittlerweile fast überall genutzt werden, bei Onlinekäufen oder für monatliche Zahlungen beispielsweise. Die Frage ist, wann es sinnvoll ist, das Lastschriftverfahren anzuwenden.

    Dazu schauen wir uns erstmal an, wann die anderen Varianten des Zahlungsverkehrs genutzt werden.

    Die SEPA-Überweisung

    Die Überweisung könnte man auch als die klassische Form des Zahlungsverkehrs bezeichnen. Die Überweisung wird manuell von der zahlungspflichtigen Person erstellt und ausgeübt. Das Geld landet dann direkt auf dem Konto des oder der Empfänger:in.

    Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um hohe einmalige Zahlungen handelt oder regelmäßige Beträge geschuldet werden, die sich aber durchgehend verändern. Ein gängiges Beispiel sind Lohn- und Gehaltszahlungen von Unternehmen an die Angestellten.

    Für die SEPA-Überweisung wird nur die IBAN sowohl des oder der Empfänger:in als auch des oder der Zahlungspflichtigen benötigt. Der BIC ist nicht notwendig, sofern es sich um eine Überweisung zwischen zwei SEPA-Mitgliedstaaten handelt. Außerdem muss natürlich der Überweisungsbetrag angegeben werden.

    Der Dauerauftrag

    Daueraufträge sind im Grunde durchgängige Lastschriftverfahren, deren Beträge sich nicht ändern und die monatlich von Ihrer Bank auf ein Empfangskonto überwiesen werden.

    Gängige Beispiele für Daueraufträge sind die Miete oder Vereinsbeiträge. Der Unterschied zur Lastschrift ist der gleichbleibende Betrag. Deshalb bietet sich der Dauerauftrag nur für bestimmte Zahlungen an.

    Bei einem Dauerauftrag gibt es übrigens kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können den Betrag in der Regel nicht mehr zurückbuchen. Wobei das manche Banken innerhalb von ein bis zwei Tagen erlauben. Das ist aber vom Geldinstitut abhängig.

    Das SEPA-Lastschriftverfahren

    Beim Lastschriftverfahren bezahlen die Schuldner:innen einen Betrag nicht selbst, wie es bei der Überweisung oder dem Dauerauftrag der Fall ist.

    Während sich beim Dauerauftrag der Zahlungsbetrag nicht ändert, kann das Lastschriftverfahren auch dann angewendet werden, wenn Beträge einer Änderung unterliegen. Im Grunde handelt es sich also um einen Dauerauftrag, bei dem sich die Beträge ändern.

    Das Lastschriftverfahren ist vor allem sinnvoll, um beispielsweise Mobilfunkrechnungen zu bezahlen oder Stromzahlungen zu tätigen. Natürlich kann das Lastschriftverfahren trotzdem auch dann verwendet werden, wenn es um einheitliche Beträge geht.

    Innerhalb der SEPA-Lastschrift wird zwischen zwei Verfahren unterschieden:

    • die Basislastschrift
    • die Firmenlastschrift

    Die Basisvariante wird im Privatkundenbereich verwendet, während die Firmenlastschrift nur für den Geschäftsverkehr zwischen zwei Geschäftspartner:innen herangezogen wird.

    Bei der Firmenlastschrift existiert kein Widerspruchsrecht.

    Das Lastschriftverfahren mit Kreditkarte

    Eine Sonderform der Lastschrift ist die Lastschrift mit Kreditkarte. Eine Kreditkarte hat im Prinzip das Lastschriftverfahren bereits vorgegeben. Die Kreditkarte ist normalerweise mit einem Girokonto verknüpft. Die Kreditkartengesellschaft zieht die Beträge – also den Kredit – dann per Lastschrift von Ihrem Konto ein.

    Alternativ gibt es ein eigenes Kreditkartenkonto, von dem der Betrag eingezogen wird.

    Ein Lastschriftverfahren kündigen

    Es kann natürlich immer passieren, dass Sie ein Lastschriftverfahren beenden wollen. Das kann ein wenig umständlich sein. Sie müssen die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen, um ein Lastschriftverfahren zu kündigen.

    Das geht am besten auf dem schriftlichen Weg und über die Post. Senden Sie einen schriftlichen Widerruf an den oder die Zahlungsempfänger:in. Dafür nutzen Sie am besten ein Einschreiben mit Rückschein. In manchen Fällen können Sie die Kündigung vielleicht auch online zum Beispiel per E-Mail versenden. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich. Um sicherzugehen, fragen Sie nach.

    Die Bank hat mit der Kündigung eines Lastschriftverfahrens im Grunde nichts zu tun. Die Aufgabe des Kreditinstituts ist es in der Regel nur, hin und wieder zu prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt. Wenn keine Zahlungen mehr von Ihrem Konto abgehen, gibt es keinen Grund, das weiterhin zu prüfen. Gehen weiterhin Zahlungen ab, ohne dass noch eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Bank Sie darüber informieren. Dementsprechend ist das Lastschriftverfahren eine sichere Angelegenheit im Zahlungsverkehr.

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