Liebhaberei im Steuerrecht

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Inhaltsverzeichnis

    Was bedeutet Liebhaberei beim Finanzamt?

    Liebhaberei bedeutet laut dem Einkommensteuergesetz (EStG), dass Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Haben Sie sich aus einem persönlichen Interesse selbstständig gemacht, das nicht in erster Linie positiven Einkünften dient, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Finanzamt Ihre Selbstständigkeit als Liebhaberei bewertet.

    Wie erkennt man Liebhaberei?

    Viele Menschen machen sich aus rein persönlicher Neigung selbstständig. Liebhaberei trifft deshalb meistens auf kreative oder wissenschaftliche Bereiche zu, kann im Grunde aber auf jede Branche angewendet werden, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Der Traum „Das Hobby zum Beruf machen“ ist schließlich heutzutage einfacher denn je zu bewerkstelligen. Zumindest auf dem Papier.

    Bloggen, Fotografieren, Musizieren, Zeichnen, Basteln und ähnliche kreative Tätigkeiten beginnen in der Regel erstmal als eine Freizeitbeschäftigung. Macht sich ein:e Blogger:in nun mit Ihren Texten selbstständig, um beispielsweise Gast-Artikel für andere Blogs zu schreiben und dafür Geld zu verlangen, muss Sie Ihre Tätigkeit logischerweise dem Finanzamt melden. Aber ist das automatisch Liebhaberei?

    In vielen Fällen verdienen Menschen, die sich kreativ oder wissenschaftlich selbstständig machen, ihren Lebensunterhalt auf andere Weise, wie einer Festanstellung mit einem sicheren Gehalt. Die Verluste durch die Selbstständigkeit gleichen sie mit Ihrem Festgehalt wieder aus und erzielen dementsprechend keinen Gewinn mit ihrem Unternehmen.
    Diese Unternehmen werden oft nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt, sondern laufen „nebenher“.

    Es gibt keine Bestrebungen, etwas gegen das Verlustgeschäft zu unternehmen und die Ertragslage zu verbessern. Die Selbstständigkeit erzielt also dauerhaft keinen Gewinn.
    Diese Indizien deuten allesamt auf Liebhaberei hin und werden vom Finanzamt dementsprechend bewertet.

    Wie wirkt sich Liebhaberei auf die Steuern aus?

    Liebhaberei ist also eher ein Hobby oder eine Freizeitbeschäftigung. Aus Sicht der Finanzverwaltung gehört sie schlicht zur privaten Lebensführung. Deshalb hat Liebhaberei auch keine steuerliche Bedeutung.

    Im Klartext heißt das: Erzielen Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit keinen Gewinn, müssen Sie auch keine Steuern zahlen.

    Das klingt zwar erstmal positiv, hat aber auch einen erheblichen Nachteil: Haben Sie keine Einnahmen, können Sie auch keine Ausgaben von der Steuer absetzen. Verfolgen Sie keine Gewinnerzielungsabsicht, sind auch Ihre Verluste nicht steuerbar.

    Liebhaberei bedeutet also, dass Sie weder Steuern zahlen, noch Verluste in Ihrer Steuererklärung angeben können. Ihre Tätigkeit spielt somit schlicht keine Rolle aus Steuersicht.

    Liebhaberei und die Umsatzsteuer

    Obwohl Liebhaberei aus steuerlicher Sicht nicht relevant ist, müssen Sie einen Aspekt beachten: die Umsatzsteuer.

    Die Umsatzsteuer müssen Sie bezahlen, wenn Ihr Unternehmen im Vorjahr mehr als 22.000 Euro Gewinn erzielt hat und im laufenden Jahr vermutlich höher als 50.000 Euro sind.

    Da Sie aber im Rahmen der Liebhaberei gar keinen Gewinn erwirtschaften, wären Sie dementsprechend auch von der Umsatzsteuer befreit.

    In einem Urteil des Finanzgerichts Münster aus dem Jahr 2021 wurde allerdings festgelegt, dass Ihr Betrieb auch bei Liebhaberei umsatzsteuerpflichtig sein kann. Das ist dann der Fall, wenn der Umsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet.

    Erwirtschaften Sie beispielsweise 23.000 Euro Umsatz im Jahr und haben Ausgaben von 24.000 Euro, erwirtschaften Sie zwar keinen Gewinn, aber der Umsatz übersteigt die Kleinunternehmergrenze und Sie müssen dafür Umsatzsteuer zahlen.

    Die Liebhaberei beim Finanzamt entkräften

    In der Gründungsphase Ihres Unternehmens werden Verluste vom Finanzamt akzeptiert. Es ist ganz normal, dass Sie zu Beginn mehr Geld ausgeben als Sie einnehmen.

    Halten die Verluste aber über einen längeren Zeitraum an, geht das Finanzamt von Liebhaberei aus. Einen exakten Zeitrahmen kann man dabei nicht benennen und liegt im Ermessen des Finanzamts. Die Branche, in der Sie tätig sind, kann dabei ebenfalls eine Rolle spielen.
    Wird Ihre Tätigkeit vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft, obwohl Sie eine Gewinnabsicht verfolgen, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen beweisen, dass Sie einen Totalgewinn anstreben.

    Eine Möglichkeit dafür ist ein Businessplan, auf dem Sie die voraussichtlichen Kosten und angepeilten Einnahmen gegenüberstellen. Ist dabei eine positive Tendenz eindeutig ersichtlich, entkräftet das die Liebhaberei.

    Können Sie belegen, warum Ihre bisherige Planung fehlgeschlagen ist, wird das Finanzamt den Fall ebenfalls neu prüfen. Unerwartete Kosten oder niedrige Umsätze, trotz nachvollziehbarem Einsatz, sind Beispiele dafür, was Sie dem Finanzamt vorlegen können. Dazu gehört dann auch ein Konzept, wie Sie planen, die Schwachstellen auf Dauer auszubügeln und wieder auszugleichen.

    Sobald Sie einen Gewinn erzielen, gilt die Gewinnerzielungsabsicht als bewiesen.

    Genauso, wie aus der Liebhaberei ein gewinnorientiertes Unternehmen entstehen kann, ist es möglich, dass aus einem steuerpflichtigen Unternehmen eine Liebhaberei wird. Meistens ist das der Fall, wenn Sie, wie oben beschrieben, über einen längeren Zeitraum ein Verlustgeschäft machen und nichts unternehmen, um das zu ändern.

    In beiden Fällen – also von der Liebhaberei zum steuerpflichtigem Unternehmen und umgekehrt – spricht man dabei von einem Strukturwandel.

    Die Liebhaberei und das Gewerbe

    Obwohl Liebhaberei wie gesagt meistens auf eher kreative oder wissenschaftliche Berufe zutrifft, die grundsätzlich eher als ein Hobby gelten, kann die Liebhaberei auch auf gewerbliche Unternehmen angewandt werden.

    Einen Gewerbeschein benötigt jedes Unternehmen, das mit einer Gewinnerzielungsabsicht agiert. Ausgenommen davon sind nur freiberufliche Tätigkeiten und die Urproduktion. Die Urproduktion ist die Gewinnung von Produkten direkt aus der Natur. Beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft oder die Fischerei.

    Liegt allerdings keine Gewinnerzielungsabsicht vor, benötigen Sie für Ihr Unternehmen keinen Gewerbeschein. Konkret dürfen Sie bis zu 410 Euro im Jahr selbstständig verdienen, ohne dass Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Übersteigt der Gewinn diese Grenze, ist ein Gewerbeschein aber Pflicht.

    Beispiele für Liebhaberei

    Um Ihnen die Liebhaberei vor Augen zu führen, haben wir hier ein paar Beispiele für Sie:

    Beispiel 1

    Sie sind leidenschaftliche Bienenzüchterin. Nebenbei verkaufen Sie den Honig der Bienen und melden diese gewerbliche Tätigkeit dem Finanzamt.

    Die Kosten für Ihre Grundausrüstung und Instandhaltung der Bienenstöcke liegen bei ungefähr 1.200 Euro. Ein Glas Honig verkaufen Sie für 5 Euro. Im Jahr verkaufen Sie ungefähr 50 Gläser Honig und nehmen damit 250 Euro ein.

    Sie haben also einen Umsatz von 250 Euro gemacht, dem gegenüber stehen aber Ausgaben von rund 1.200 Euro. Somit machen Sie einen Verlust von 950 Euro. Der Honigverkauf ist demnach Liebhaberei.

    Beispiel 2

    Sie kaufen eine Wohnung, die Sie komplett fremdfinanzieren und vermieten diese Wohnung. Eine Prognoserechnung ergibt, dass Sie erst in zehn Jahren einen Gesamtüberschuss durch die Vermietung erwirtschaften können, weil Sie bis dahin die Fremdfinanzierung zurückzahlen müssen. Da Sie durch die Vermietung keinen Gewinn machen, ist auch das Liebhaberei.

    Fazit

    Liebhaberei ist aus steuerlicher Sicht irrelevant, bringt aber für Ihr Unternehmen einen entscheidenden Nachteil: Gibt es keine Einnahmen, können auch keine Ausgaben abgesetzt werden. Verluste sind somit nicht steuerbar. Wenn Sie langfristig eine Gewinnabsicht mit Ihrer Selbstständigkeit verfolgen, sollten Sie die Einstufung zur Liebhaberei grundsätzlich vermeiden.

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