SEPA – Single Euro Payments Area

++ Update: Die EU-Commission verlängert die Übergangsfrist mit Ende 01.02.2014 um weitere 6 Monate ++

SEPA wird per 01.02.2014 in Deutschland eingeführt. Ab diesem Datum werden alle Lastschriften und Überweisungen nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt. Zwar dürfen Banken und insbesondere Sparkassen noch weitere 2 Jahre Überweisungen und Lastschriften mit den heute üblichen Kontonummern und Bankleitzahlen (kurz BLZ) ausführen, jedoch muss die verantwortliche Bank die Umwandlung der Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) in die gültige IBAN vornehmen. Lesen Sie, was Sie als Kleinunternehmer, Freelancer und Selbständige dringend beachten sollten. Diese Bedingungen gelten für die üblichen Bankvorgänge am Bankschalter, aber auch für Ihr Online-Banking!

Was bedeutet SEPA?

SEPA steht für Single Euro Payments Area, zu deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren gilt für den europäischen, aber auch inländischen Zahlungsverkehr. Insgesamt wird SEPA in 28 europäischen Staaten, der Schweiz, dem Fürstentum Monaco, Norwegen, Island und Liechtenstein eingeführt.

Was bedeutet IBAN?

IBAN steht für International Bank Account Number, zu deutsch internationale Bankkontonummer. Mit dem lexoffice IBAN-Rechner können Sie die IBAN bequem für deutsche Kontonummern berechnen. Viel Spass mit dem kostenlosen Service!

Welche Auswirkungen hat die SEPA-Einführung für meine Daueraufträge?

Hier müssen Sie eigentlich nichts zu unternehmen, da Ihre Bank, bei der Sie die Daueraufträge in Auftrag gegeben haben, diese Umstellung automatisch übernimmt.

Welche Auswirkungen hat die SEPA-Einführung für Lastschriften?

Wenn Sie selbst eine Lastschrift erhalten: 

Sie bekommen vom einziehenden Unternehmen eine i.d.R. schriftliche Information über die Änderungen. Enthalten sind in diesem Schreiben die notwendige ID und Referenznummer des sogenannten Lastschriftmandats. Bitte prüfen Sie jedoch die IBAN und BIC. Diese erhalten Sie von Ihrer Bank oder können diese mit dem IBAN-Rechner bequem und kostenlos berechnen.

Sie möchten weiterhin per Lastschrift Geld vereinnahmen: 

Hier ist das Verfahren leider etwas aufwändiger.  Als Unternehmen müssen Sie bei Lastschriften folgende Anforderungen umsetzen und künftig einhalten:

Wichtig: Bis zum 01.02.2014 müssen Sie bei der automatisierten, elektronischen Durchführung alle Lastschriften mit IBAN in einem nach DIN ISO-Norm 20022 standardisierten technischen Form inkl. zusätzlicher Daten anweisen. Ebenso brauchen Sie für alle Neugeschäfte, welche per Lastschrift abgerechnet werden, ein sogenanntes Lastschriftmandat.

Die Identifizierung erfolgt dann künftig durch die SEPA und nicht mehr, wie heute üblich, über die BLZ und Kontonummer.

Die IBAN löst künftig BIC ab, welche in Deutschland mit der SEPA-Einführung und 2 Jahre später im europäischen, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr abgeschafft wird.

Welche weiteren Konsequenzen die Einführung hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Bank.

SEPA ist doch nicht neu, oder?

Richtig, Überweisungen per SEPA können bereits seit 2008 inländisch und grenzüberschreitend in die an SEPA teilnehmenden Staaten vorgenommen werden. Ab dem 01.02.2014 gibt es jedoch keine nationalen, eigenen Überweisungsverfahren mehr. Jedes der teilnehmenden Länder für dann das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) selbstverpflichtend ein.

Auch die Lastschrift  im SEPA-Verfahren ist bereits seit 2009 möglich. Das noch gängige elektronische Lastschriftverfahren, kurz ELV, ist auch nach SEPA-Einführung weitere 2 Jahre vollständig nutzbar. Gerade für kleine Unternehmen ist dies sehr wichtig, da dieses Verfahren hier häufig zur Vereinnahmung von Kundenzahlungen eingesetzt wird.

Ist das Online-Banking von lexoffice für SEPA zugelassen und nutzbar?

Das Online-Banking von lexoffice ist selbstverständlich zur Einführung von SEPA am 01.02.2014 zugelassen und nutzbar.

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