Bescheinigungswesen

Automatisch erledigt –
Anträge schneller genehmigt

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lexoffice Lohn­ab­rech­nung online erstellen
Linienmuster

So individuell Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind, so individuell sind auch ihre Lebenssituationen. Werdende Eltern, kranke Kinder, der nahende Renteneintritt, Krankengeld, eine Reha-Maßnahme… Alle diese Situationen erfordern Anträge bei Kassen, Ämtern und Behörden und diese wiederum brauchen alle Bescheinigungen, um diese Anträge zu bearbeiten.

Und von wem wollen die Ämter, Kassen und Behörden diese Bescheinigungen? Von Ihnen als Arbeitgeber:in natürlich! Und damit Sie sich damit gar nicht herumschlagen oder aufhalten müssen, erstellt und verschickt das Lohnprogramm von lexoffice alle Bescheinigungen automatisch. Zertifiziert rechtssicher.

Bescheinigungen einfach automatisiert

Insbesondere bei kleineren Unternehmen ist das Ausstellen dieser Bescheinigungen kein Alltag einer gut ausgestatteten Personalabteilung, sondern ein mit viel Zeit, Kopfzerbrechen und nervenraubenden Formularen verbundener Aufwand, den man doch gerne mit effektiveren Tätigkeiten verbringt.

Dank lexoffice sind Sie für alle diese Situationen gut gerüstet. Auch wenn eine:r Ihre:r Mitarbeiter:innen eine Bescheinigung braucht, die Ihnen noch völlig unbekannt ist, erstellt und verschickt lexoffice diese einfach automatisch im Hintergrund:

  • vollständig automatisiert
  • rechtssicher zertifiziert von den Behörden und Ämtern
  • kann nicht vergessen werden
  • kein einlesen in unbekannte Sachverhalte notwendig
  • keine unbrauchbaren Onlineformulare ausfüllen
  • keine Extrakosten

Und das Beste: Ihre Mitarbeiter:innen können sich auf Sie als Arbeitgeber:in verlassen. Ihre Anträge werden durch die automatisch erstellten Bescheinigungen zügiger bearbeitet.

Um die folgenden Lebenssituationen und Bescheinigungen geht es im Einzelnen:

Vorbereitet für den Renteneintritt – Sondermeldung 57

Im Falle eines nahenden Renteneintritts kommt die Rentenversicherung (elektronisch) auf Sie als Arbeitgeber:in zu und fordert eine Bescheinigung aktiv an. lexoffice erledigt das ganz automatisch.

Zuzahlung bei Reha-Maßnahmen – ZUZA

Bei der ZUZA geht es um eine Entgeltbescheinigung zur Befreiung von Zuzahlungen beim Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: „“Ein Arbeitnehmer, welcher eine gewisse Einkommensgrenze unterschreitet, wird von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung, unter Voraussetzung der Einwilligung des Betroffenen, geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch zurückgemeldet werden.”

Die Anfrage der Rentenversicherung geht via lexoffice Lohn & Gehalt bei Ihnen als Arbeitgeber:in ein. lexoffice erstellt die Bescheinigung dann automatisch und meldet diese entsprechend an die RV zurück. Sie müssen nichts tun und Ihr:e Arbeitnehmer:in bekommt (hoffentlich) schnellstmöglich die Zusage für die Befreiung von den Zuzahlungen.

Elterngeld – BEEG

Beim BEEG geht es um die Entgeltbescheinigung bei Antrag auf Elterngeld gemäß BundesElterngeld- und ElternzeitGesetz. Arbeitgeber:innen müssen im Rahmen von Anträgen auf Elterngeld alle relevanten Entgeltdaten der jeweiligen Beschäftigten elektronisch an die Rentenversicherungsträger übermitteln. Diese handeln im Auftrag der für Elterngeld zuständigen Behörden.

Bescheinigung BEEG: Elterngeld

Die RV schreibt dazu: „“BEEG soll Eltern die Antragstellung in Bezug auf Elterngeld vereinfachen. Somit werden Daten, die bereits an anderer Stelle vorliegen, unter Voraussetzung der Einwilligung der Betroffenen, abgerufen bzw. an die zuständigen Behörden übermittelt.”

Der Ablauf ist hier analog ZUZA, d.h. die ANfrage der RV geht ein, lexoffice erstellt die Bescheinigung und meldet sie direkt zurück. Und auch hier soll das automatische elektronische Verfahren eine schneller Abwicklung ermöglichen und werdende Eltern unterstützen.

Arbeitsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit – BA BEA

Das ist ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Arbeitgeber:innen und der Agentur für Arbeit mit dem Ziel, dass die BA Leistungen für ausscheidende Mitarbeiter:innen berechnen kann. Bisher brauchte man einen Zettel vor Ende der Beschäftigung (Arbeitsbescheinigung), auf denen diverse Details zur ablaufenden Beschäftigung (inkl. Details zur Vergütung) standen. Das soll nun verpflichtend elektronisch erfolgen.

Das BEA-Verfahren der Arbeitsagentur beinhaltet 3 Bescheinigungen:

  • Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III zur Beantragung von Arbeitslosengeld
  • EU-Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III zur Beantragung von Arbeitslosengeld in einem EU-Land außerhalb D
  • Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III bei Beschäftigung während Bezug von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld der BA

Weiterführende Infos auf www.arbeitsagentur.de

Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können Sie die Bescheinigungen noch in Papierform oder maschineller Form einreichen. Das gilt auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.

Ab voraussichtlich Herbst 2024 werden Sie die Bescheinigungen ganz einfach mit lexoffice erledigen können. Zwischenzeitlich nutzen Sie bitte das SV Meldeportal.

Entgeltbescheinigungen EEL

Damit Mitarbeiter:innen, für die Sie als Arbeitgeber:in keine Entgeltfortzahlung (mehr) leisten dennoch ihre Miete zahlen können, erhalten sie von der Krankenkasse sog. Entgeltersatzleistungen (EEL). Mit der automatischen Erstellung und Übertragung stellen Sie als lexoffice Kund:in sicher, dass ihr Personal so schnell wie möglich Krankengeld und Co. erhalten.

Ein wichtiger Zusatznutzen für Sie: Arbeitgeber:innen erfahren, welche Krankheiten zusammengerechnet werden dürfen und kommen so schneller aus der Pflicht, Entgeltfortzahlung leisten zu müssen. Eine Win-Win-Situation!

Entgeltbescheinigungen werden u.a. gebraucht für:

Krankschreibung per eAU

Die häufigste aller Bescheinigungen wird digital

eAU: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aka Krankmeldung) befindet sich aktuell in der Pilotphase und wird zum 01. Januar 2023 für alle Beteiligten verpflichtend.

Alles Wissenswerte können Sie hier nachlesen

Die lexoffice Produktverantwortlichen Alex Freigang und Felix Müller haben die eAU auf der lexpresso 2022 vorgestellt. Den Vortrag finden Sie als Videoaufzeichnung hier

lexoffice Lohn & Gehalt hat den neuen Prozess bereits umgesetzt und testet ihn seit Anfang 2022 mit Pilotkund:innen.

Warum jeden Tag Selbst­stän­di­ge lexoffice Lohn & Gehalt nutzen …

Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.

Lohnabrechnung für Selbstständige – Sara Scharrer im Video

Ich bin absolut begeistert, wie schnell und einfach An- und Abmeldungen funktionieren – nämlich ganz automatisch. lexoffice nimmt alle relevanten Meldungen vor, auf Unstimmigkeiten wird hingewiesen. Man kann kaum etwas falsch machen. Auch die Abrechnung ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Vielen Dank für diese gute Ergänzung!

Sara Scharrer, Scharrer LBW GmbH Geschäftsführerin
Sebastian Peter und Christian Distler

Wir sind super happy mit lexoffice Lohn & Gehalt! Übersichtlich und sehr leicht verständlich. Es werden nur die wichtigsten Eckdaten abgefragt und dann kann’s schon losgehen. Die Abrechnung ist in 3 Schritten super schnell erledigt. Gibt es keine Änderung beim Lohn, müssen nur die Abwesenheiten eingetragen werden und fertig!

Sebastian Peter & Christian Distler, paloo GmbH Geschäftsführer
Lohnabrechnung für Selbstständige – Maren Huth im Video

Absolut happy! Zunächst war ich skeptisch, das Thema Lohn selbst anzugehen. Mit einem erfahrenen Partner wie Haufe-Lexware wagte ich mich auf´s „dünne“ Eis und bin TOTAL überrascht, wie der Lohn sich tatsächlich von alleine macht. Weiterhin stelle ich Stunden, Krankheit und Urlaub meiner Mitarbeiter zusammen. Neu gebe ich sie einfach in lexoffice Lohn ein. Fertig!!! Finanzamt, Krankenkassen, Mitarbeiter: Nie kam eine Beschwerde. Wirklich klasse!

Maren Huth, Zwergenküche GmbH Geschäftsführerin
Alexander Zug, Lohn Kunde

Wir sind seit Jahren begeisterte Lexoffice Benutzer. Und nun haben wir endlich die ersten Mitarbeiter einstellen können. Da war es klar dass wir auch hier Lexoffice Lohn nehmen. Dieses ist super in Lexoffice integriert. Unsere Steuerberaterin war sofort begeistert. Und der Preis ist unschlagbar. So günstig macht das kein Lohnbüro. Ganz nebenbei lernen wir durch die tollen Tipps und Wissensbeiträge auf der Homepage so einiges dazu. So macht das Arbeiten Spaß!

Alexander Zug, Ihr Verwöhnfriseur Geschäftsführer
Christina Rivera - Lohn Kundin

Ich habe LexOffice von einem Freund empfohlen bekommen, es hilft mir täglich eine bessere Kontrolle über meine Firmen zu bekommen. Mittlerweile mache ich sogar die Löhne selber. Der Support ist auch wirklich super! Ich habe bereits seit 16 Jahren mit Lexware Warenwirtschaft gearbeitet, jedoch übertrifft LexOffice jede Erwartung! Das Arbeiten in der Cloud macht es möglich von überall darauf zuzugreifen. Einfach nur toll!

Christina Rivera, Luxuslashes Lounge Bad Homburg Geschäftsführerin
Lohnabrechnung für Selbstständige – Thomas Witt im Video

Das Programm ist einfach zu bedienen, macht die ganzen Formulare und Anmeldungen selber im Hintergrund und überträgt die Buchungssätze in Lexoffice. Schneller geht’s nicht! Zeitaufwand: Set-up 5-10 Minuten für 2 Mitarbeiter, monatliche Abrechnung: 5 Minuten. Schneller und einfacher geht es nicht!

Thomas Witt, Thomas Witt Consulting Geschäftsführer
Stehpan Krop

lexoffice Lohn ist verständlich erklärt und einfach zu handhaben. Es ist eine preiswerte Lösung gerade auch für kleine Unternehmen. Da dieses Produkt eine Online Lösung ist, können wir damit überall online die Löhne vorbereiten und natürlich auch abschließen und per PDF versenden.

Stephan Krog, Taxi Krog Geschäftsführer
Andrea Erdmann - Lohn Kundin

Lexoffice Lohn ist auch für Einsteiger sehr zu empfehlen. Perfekt durchdachte Software. tolle Usability und User Experience. Gute Einführung in alle Themen, Orientierung durch Checklisten und wirklich eine Erleichterung. Kann ich nur jedem empfehlen, der Lust hat Gehälter selber abzurechnen.

Andrea Erdmann, Personalberatung Erdmann Geschäftsführerin

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Testen Sie den kompletten Funktionsumfang von lexoffice inkl. Lohn & Gehalt 30 Tage lang kostenlos. Oder Sie entscheiden sich direkt für Ihre lexoffice Version (optional mit Lohn & Gehalt) und sparen beim sofortigen Kauf mit unserem Aktionsrabatt.

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Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden

lxlp