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Betriebsprüferexport

Perfekt vorbereitet für die
Lohnsteuer Außenprüfung

Um die elektronische Lohnsteuer-Außenprüfung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung einen Standarddatensatz für die Einrichtung einer digitalen Lohnschnittstelle (DLS) erarbeitet und beschrieben. Was der DLS Export (auch Betriebsprüferexport genannt) genau ist und wie Sie den bei lexoffice bekommen, wenn Sie ihn brauchen, lesen Sie hier.

Was ist der DLS Export?

Die Digitale Lohnschnittstelle DLS erleichtert den Export von Daten (zum Beispiel der Lohnkonten) aus dem Lohnabrechnungsprogramm im Falle einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Diese verlaufen so schneller und effizienter, vor allem da die Verschiebung von Papierbergen entfällt.

Es handelt sich um einen Standarddatensatz mit einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern. Die Details sind für Sie als Arbeitgeber:in gar nicht wichtig. Funktionieren muss es.

Rechtsgrundlagen

Ein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, die für eine Lohnsteuer-Außenprüfung benötigten Daten in elektronischer Form nach dem DLS-Standard bereitzustellen. Im Gegensatz zur Sozialversicherung hat die Steuer einen Rechtsanspruch auf die elektronische Bereitstellung. Die Dateien sind dem Prüfer vor Ort zur Verfügung zu stellen.

Zum nachlesen im § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG und § 4 Abs. 2a LStDV.

DLS Export (Betriebsprüferexport) für die Lohnsteuer Außenprüfung: Screenshot aus lexoffice Lohnprogramm

Im Lohnprogramm lexoffice Lohn & Gehalt finden Sie unter dem Zahnrad im Menü den Punkt „Export“. Wählen Sie dort den Zeitraum aus, den Ihr:e Betriebsprüfer:in bei Ihnen angefragt hat und klicken Sie auf „Export starten“.

lexoffice Lohn & Gehalt erstellt anschließend automatisch den Export. Sie erhalten eine Nachricht mit einem Download Link. Der Export wird als zip-Datei zur Verfügung gestellt. Sie übergeben die zip-Datei dann dem:der Prüfenden vor Ort.

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