Was ist der DLS Export?
Die Digitale Lohnschnittstelle DLS erleichtert den Export von Daten (zum Beispiel der Lohnkonten) aus dem Lohnabrechnungsprogramm im Falle einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Diese verlaufen so schneller und effizienter, vor allem da die Verschiebung von Papierbergen entfällt.
Es handelt sich um einen Standarddatensatz mit einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern. Die Details sind für Sie als Arbeitgeber:in gar nicht wichtig. Funktionieren muss es.
Rechtsgrundlagen
Ein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, die für eine Lohnsteuer-Außenprüfung benötigten Daten in elektronischer Form nach dem DLS-Standard bereitzustellen. Im Gegensatz zur Sozialversicherung hat die Steuer einen Rechtsanspruch auf die elektronische Bereitstellung. Die Dateien sind dem Prüfer vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Zum nachlesen im § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG und § 4 Abs. 2a LStDV.